Rechtsprechung
   LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25876
LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 (https://dejure.org/2013,25876)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 (https://dejure.org/2013,25876)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 (https://dejure.org/2013,25876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab zur Berechnung eines anteiligen Urlaubsanspruchs für den Fall der Altersteilzeit im Blockmodell

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Altersteilzeit - Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Übergang von Arbeitsphase in Freistellungsphase

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Altersteilzeit - Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Übergang von Arbeitsphase in Freistellungsphase

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anteiliger Urlaubsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anpassung von Urlaubsanspruch bei Altersteilzeit ist keine Kürzung des Anspruchs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    a) Nach der Rspr. des EuGH ist einschlägiges Unionsrecht, insbesondere § 4 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über Teilzeit im Anhang der RL 97/81/EG des Rates zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (in der Folge: § 4 Nr. 2 Rahmenvereinbarung), zwar dahin auszulegen, dass es nationalen Bestimmungen entgegensteht, nach denen bei Übergang von Vollzeit- zu einer Teilzeitbeschäftigung der in der Zeit der Vollzeitbeschäftigung erworbene Urlaubsanspruch, dessen Ausübung dem Arbeitnehmer nicht möglich war, reduziert wird (EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - NZA 2010, 557 [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols]).

    bb) Selbst wenn man den Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase als Übergang von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung (im Sinne einer "Teilzeitbeschäftigung Null") werten wollte, führt die Umrechnung nicht zur nachträglichen Minderung eines zuvor (EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - aaO [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols], Rdnr. 33) erworbenen Urlaubsanspruchs.

    Abzustellen ist auf den Bezugszeitraum (EuGH 22. April 2010 - C-486/08 - aaO [Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols], Rdnr. 32).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    (2) Die Umrechnung erfolgt grundsätzlich pro-rata-temporis (BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - AP BUrlG § 3 Teilzeit Nr. 1; BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 15; ErfK/Gallner, 13. Aufl., BUrlG, § 3 Rdnr. 13; Leinemann/Linck, 2. Aufl., BUrlG, § 3 Rdnr. 30; Hohmeister/Goretzki/Oppermann, BUrlG, 2. Aufl., § 3 Rdnr. 29 f; Arnold/Ackermann/Rambach/Steuerer/Thiel-Koch/Tillmanns/ Zimmermann, BUrlG, § 3 Rdnr. 12; Leinemann/Linck, DB 1999, 1498; Powietzka/Christ, NJW 2010, 3397; Rudkowski, NZA 2012, 74 [75]) und ist im BUrlG nicht einmal erwähnt, wurde vielmehr erstmals gesetzlich in § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX für den Schwerbehinderten-Zusatzurlaub kodifiziert, ergibt sich aber aus der Natur der Sache und ist in Rspr. und Lit. gefestigt (Fieberg, NZA 2010, 925 [927]; vgl. auch LAG Hessen 30. Oktober 2012 - 13 Sa 590/12 - Volltext: juris).

    Der Umrechnungsgrundsatz des § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX beruht auf einem allgemeinen für das gesamte Urlaubsrecht anwendbaren Rechtsgedanken (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27); Rechtsgrundlage dieser Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - aaO; BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).

  • LAG München, 24.11.2005 - 4 Sa 646/05

    Befristung, HRG

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses (gegen LAG Niedersachsen, 19.05.2005, 4 Sa 646/05).

    56 bb) Tritt der Übergang von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase des Blockmodells einer Altersteilzeitvereinbarung im Lauf des Kalenderjahres ein, entsteht damit nur ein anteiliger Urlaubsanspruch (Nimscholz/Oppermann/Ostrowicz, Altersteilzeit, 7. Aufl., S. 117; Schaub/Vogelsang, ArbR-Hdb, 13. Aufl., § 83, Rdnr. 32; aA: LAG Niedersachsen 19. Mai 2005 - 4 Sa 646/05 -nv., Bl. 30 f d.A.; ArbG Frankfurt am Main 01. Dezember 2011 - 20 Ga 198/11 - nv., Bl. 37 f d.A.).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    Der Umrechnungsgrundsatz des § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX beruht auf einem allgemeinen für das gesamte Urlaubsrecht anwendbaren Rechtsgedanken (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 27); Rechtsgrundlage dieser Umrechnung ist § 3 BUrlG, aus dem der Umrechnungsgrundsatz herzuleiten ist (BAG 20. Juni 2000 - 9 AZR 309/99 - aaO; BAG 30. Oktober 2001 - 9 AZR 314/00 - EzA BUrlG § 3 Nr. 23).

    (b) Sofern die reduzierte Arbeitszeit unregelmäßig verteilt ist, ist bei der Umrechnung des Urlaubsanspruchs nicht auf einen Wochenzeitraum abzustellen, sondern auf einen längeren Zeitraum, ggf. einen Jahreszeitraum (BAG 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - AP BUrlG § 3 Nr. 6; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - aaO; ErfK/Gallner, aaO, BUrlG, § 3 Rdnr. 16; Hohmeister/Goretzki/Oppermann, aaO, § 3 Rdnr. 37; Arnold/ Ackermann/Rabach/Steuerer/Thiel-Koch/Tillmanns/Zimmermann, aaO, § 3 Rdnr. 16; Laux/Schlachter, aaO, § 4 Rdnr. 148; Leinemann/Linck, DB 1999, 1498 [1500]).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    Dass während der Freistellungsphase Urlaubsansprüche nicht erfüllt werden können (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - AP BUrlG § 7 Nr. 31), ist für die Entscheidung des Rechtsstreits ohne Bedeutung.
  • ArbG Passau, 13.04.2011 - 1 Ca 62/11

    Anspruch des Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub pro rata temporis - Art 31

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    b) Auch nach der Rspr. des EuGH findet der in § 4 Nr. 2 Rahmenvereinbarung niedergelegte Pro-rata-temporis-Grundsatz auf die Urlaubsgewährung für Zeiten der Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich Anwendung und ist die Minderung des Anspruchs auf Jahresurlaub gegenüber dem bei Vollzeitbeschäftigung bestehenden Anspruch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt (EuGH 08. November 2012 - C-229/11, C-230/11 - NZA 2012, 1273 [Heimann, Toltschin], Rdnr. 34), wobei ausweislich der Vorlagebeschlüsse (ArbG Passau 13. April 2011 - 1 Ca 62/11 - BB 2012, 1162; 13. April 2011 - 1 Ca 63/11 - Volltext: juris) ebenfalls unterjährig Einführung von nach Ansicht des EuGH mit der Situation Teilzeitbeschäftigter vergleichbarer (EuGH 08. November 2012 - C-229/11, C-230/11 - aaO [Heimann, Toltschin], Rdnr. 32) "Kurzarbeit Null" erfolgte.
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    Ob die Rspr. des EuGH dazu führen mag, dass bei unterjährigem Übergang von Vollzeit- in Teilzeitbeschäftigung entgegen der bisherigen Rspr. (BAG 28. April - 9 AZR 314/97 - AP BUrlG § 3 Nr. 7) der aus dem Vorjahr übertragene Resturlaub nicht umzurechnen ist, ist nicht Streitgegenstand.
  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    b) Auch nach der Rspr. des EuGH findet der in § 4 Nr. 2 Rahmenvereinbarung niedergelegte Pro-rata-temporis-Grundsatz auf die Urlaubsgewährung für Zeiten der Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich Anwendung und ist die Minderung des Anspruchs auf Jahresurlaub gegenüber dem bei Vollzeitbeschäftigung bestehenden Anspruch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt (EuGH 08. November 2012 - C-229/11, C-230/11 - NZA 2012, 1273 [Heimann, Toltschin], Rdnr. 34), wobei ausweislich der Vorlagebeschlüsse (ArbG Passau 13. April 2011 - 1 Ca 62/11 - BB 2012, 1162; 13. April 2011 - 1 Ca 63/11 - Volltext: juris) ebenfalls unterjährig Einführung von nach Ansicht des EuGH mit der Situation Teilzeitbeschäftigter vergleichbarer (EuGH 08. November 2012 - C-229/11, C-230/11 - aaO [Heimann, Toltschin], Rdnr. 32) "Kurzarbeit Null" erfolgte.
  • ArbG Passau, 13.04.2011 - 1 Ca 63/11

    Anspruch des Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub pro rata temporis - Art 31

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    b) Auch nach der Rspr. des EuGH findet der in § 4 Nr. 2 Rahmenvereinbarung niedergelegte Pro-rata-temporis-Grundsatz auf die Urlaubsgewährung für Zeiten der Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich Anwendung und ist die Minderung des Anspruchs auf Jahresurlaub gegenüber dem bei Vollzeitbeschäftigung bestehenden Anspruch aus sachlichen Gründen gerechtfertigt (EuGH 08. November 2012 - C-229/11, C-230/11 - NZA 2012, 1273 [Heimann, Toltschin], Rdnr. 34), wobei ausweislich der Vorlagebeschlüsse (ArbG Passau 13. April 2011 - 1 Ca 62/11 - BB 2012, 1162; 13. April 2011 - 1 Ca 63/11 - Volltext: juris) ebenfalls unterjährig Einführung von nach Ansicht des EuGH mit der Situation Teilzeitbeschäftigter vergleichbarer (EuGH 08. November 2012 - C-229/11, C-230/11 - aaO [Heimann, Toltschin], Rdnr. 32) "Kurzarbeit Null" erfolgte.
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13
    Die Vorleistung des Arbeitnehmers während der Arbeitsphase (BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - AP InsO § 55 Nr. 5) ist ebenfalls kein Argument gegen die vorzunehmende Umrechnung.
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

  • LAG Hessen, 30.10.2012 - 13 Sa 590/12

    Wechsel in Teilzeitbeschäftigung - Berechnung - Urlaubsanspruch; Wechsel in

  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

    Wegen der Vorleistung des Arbeitnehmers während der Arbeitsphase erhält der Arbeitnehmer daher während der Dauer des Altersteilzeitvertrages in der Summe den Urlaub, der seiner Vorleistung während der Arbeitsphase entspricht, und zwar nicht zeitlich versetzt und während der Arbeitsphase für die spätere Freistellungsphase angespart, sondern allein während der Arbeitsphase (LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - vgl. auch Schaub/Vogelsang, ArbR-Hdb, 13. Aufl., § 83, Rdnr. 32).

    Aus diesem Grund können während der Freistellungsphase Urlaubsansprüche auch gar nicht erfüllt werden (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 -, ; LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).".

    Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die regelmäßig an weniger Arbeitstagen einer Woche als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben entsprechend der Zahl der für sie maßgeblichen Arbeitstage ebenso Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (vgl. ErfK/ Gallner, § 3 BurlG, § 3, Rn. 13 ff.; LAG Heesen 27.05.2013 -17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).

    Die Urlaubsdauer für den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit wird nicht gekürzt, sondern entsprechend dem Arbeitszeitmodell angepasst (vgl. LAG Hessen vom 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - LAG Saarland vom 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 - beck.online).

    Insoweit hat bereits das LAG Hessen in seinem Urteil vom 27.05.2013 (17 Sa 93/13 - beck-online) ausgeführt, dass bei einem Blockmodell der Übergang von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis bereits zu Beginn der Altersteilzeit erfolge.

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Wegen der Vorleistung des Arbeitnehmers während der Arbeitsphase erhält der Arbeitnehmer daher während der Dauer des Altersteilzeitvertrages in der Summe den Urlaub, der seiner Vorleistung während der Arbeitsphase entspricht, und zwar nicht zeitlich versetzt und während der Arbeitsphase für die spätere Freistellungsphase angespart, sondern allein während der Arbeitsphase (LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - vgl. auch Schaub/Vogelsang, ArbR-Hdb, 13. Aufl., § 83, Rdnr. 32).

    Aus diesem Grund können während der Freistellungsphase Urlaubsansprüche auch gar nicht erfüllt werden (BAG 15.03.2005 - 9 AZR 143/04 -, AP BUrlG § 7 Nr. 31; LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).

    Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die regelmäßig an weniger Arbeitstagen einer Woche als ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben entsprechend der Zahl der für sie maßgeblichen Arbeitstage ebenso Anspruch auf Erholungsurlaub wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (vgl. ErfK/ Gallner, § 3 BurlG, § 3, Rn. 13 ff.; LAG Heesen 27.05.2013 -17 Sa 93/13 -, BeckRS 2013, 72569).

    Es ist in der Rechtsprechung und Literatur dabei umstritten, ob im Jahr des Wechsels von der Arbeitsphase in die Freistellungsphase der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden kann (verneinend: u.a. LAG Niedersachsen 19.05.2005 - 4 Sa 646/05 - Rittweger/ Petri/ Schweigert, Altersteilzeit, § 7 TV-ATZ, Rn. 2; bejahend: u.a. LAG Saarland 22.07.2015 - 1 Sa 39/15 - LAG Hessen 27.05.2013 - 17 Sa 93/13 - LAG Heesen 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13 - Hock/ Klapproth, Probleme des TV ATZ, ZTR 200, 97 ,101; Nimscholz/ Oppermann/ Ostrrowicz, Altersteilzeit, Handbuch für die Personal- und Abrechnungspraxis, S. 80).

  • LAG Hessen, 11.06.2013 - 8 SaGa 224/13

    Altersteilzeit - Urlaub; Altersteilzeit - Urlaub

    Es entsteht dann nur ein anteiliger Urlaubsanspruch (LAG Hessen 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - Nimscholz/Oppermann/Ostrowicz, Altersteilzeit, 7. Aufl., S. 117; Schaub/Vogelsang, ArbR-Hdb, 13. Aufl., § 83, Rdnr. 32; aA: LAG Niedersachsen 19. Mai 2005 - 4 Sa 646/05 -nv., Bl. 30 f d.A.) .

    Der Arbeitnehmer erhält während der Dauer des Altersteilzeitvertrags in der Summe den Urlaub, der seiner Vorleistung während der Arbeitsphase entspricht, und zwar nicht zeitlich versetzt und während der Arbeitsphase für die spätere Freistellungsphase angespart, sondern während der Arbeitsphase ( LAG Hessen 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - vgl. auch Schaub/Vogelsang, ArbR-Hdb, 13. Aufl., § 83, Rdnr. 32) .

    Der Übergang von Vollzeit- zu (verblockter) Teilzeitbeschäftigung fand vorliegend nicht im Urlaubsjahr 2013 statt, sondern mit Beginn der Altersteilzeit und damit im Urlaubsjahr 2009 ( LAG Hessen 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 -) .

    (b) Außerdem findet nach der Rspr. des EuGH der in § 4 Nr. 2 Rahmenvereinbarung niedergelegte Pro-rata-temporis-Grundsatz auf die Urlaubsgewährung für Zeiten der Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich Anwendung; die Minderung des Anspruchs auf Jahresurlaub gegenüber dem bei Vollzeitbeschäftigung bestehenden Anspruch ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt (EuGH 08. November 2012 - C-229/11, C-230/11 - NZA 2012, 1273 [Heimann, Toltschin], Rdnr. 34) , wobei ausweislich der Vorlagebeschlüsse (ArbG Passau 13. April 2011 - 1 Ca 62/11 - BB 2012, 1162; 13. April 2011 - 1 Ca 63/11 - Volltext: juris) ebenfalls unterjährig Einführung von nach Ansicht des EuGH mit der Situation Teilzeitbeschäftigter vergleichbarer (EuGH 08. November 2012 - C-229/11, C-230/11 - aaO [Heimann, Toltschin], Rdnr. 32) "Kurzarbeit Null" erfolgte ( LAG Hessen 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 -) .

  • LAG Hessen, 12.07.2016 - 8 Sa 463/16

    Der Umrechnungsgrundsatz ist auch für ein im Blockmodell ge-führtes

    Dabei geht es nicht um eine Kürzung des Urlaubsanspruchs, sondern um eine Anpassung des Urlaubsanspruchs aufgrund des von der Fünf-Tage-Woche abweichenden Arbeitszeitmodells (so auch HessLAG 11. Juni 2013 - 8 SaGa 224/13 - nv. Juris; HessLAG 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - LAGE BurlG § 3 Nr. 5 mwN.).

    Es entsteht dann nur ein anteiliger Urlaubsanspruch (LAG Saarland 22. Juli 2015 - 1 Sa 39/15 - nv. Juris; HessLAG 11. Juni 2013 - 8 SaGa 224/13 - nv. Juris; HessLAG 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - LAGE BurlG § 3 Nr. 5; Nimscholz/Oppermann/Ostrowicz 7. Aufl., S. 117; Schaub/Vogelsang 16. Aufl. § 84 Rn. 10; aA HessLAG 30. September 2015 - 12 Sa 1327/13 - ZTR 2016, 261 f.).

    Außerdem wären dann bei Beendigung jedes Altersteilzeitverhältnisses Urlaubsansprüche aus der Freistellungsphase abzugelten (LAG Saarland 22. Juli 2015 - 1 Sa 39/15 - nv. Juris; HessLAG 11. Juni 2013 - 8 SaGa 224/13 - nv. Juris; HessLAG 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 - LAGE BurlG § 3 Nr. 5).

  • LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15

    Urlaubsanspruch im Altersteilzeitarbeitsverhältnis - § 7 AltTZTV

    Zwar sei das Hessische Landesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen vom 27. Mai 2013 (17 Sa 93/13) und vom 11. Juni 2013 (8 SaGa 224/13) zu dem gegenteiligen Ergebnis gelangt, gegen die zuerst genannte Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts sei aber Revision eingelegt worden, die bei dem Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 9 AZR 703/13 anhängig sei.

    In dem Termin zur mündlichen Verhandlung vom 25. Juni 2014 hatte das Berufungsgericht auf übereinstimmenden Antrag der Parteien das Ruhen des Verfahrens angeordnet, bis das Bundesarbeitsgericht in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 AZR 703/13 über die Revision gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Mai 2013 (17 Sa 93/13) entschieden hat.

    Eine andere Auffassung vertritt das Hessische Landesarbeitsgericht in zwei Entscheidungen vom 27. Mai 2013 (17 Sa 93/13, LAGE Nummer 5 zu § BUrlG) und vom 11. Juni 2013 (8 SaGa 224/13, abrufbar bei juris) zu inhaltlich im Wesentlichen gleichen Regelungen in dem Tarifvertrag zur Altersteilzeit in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 23. November 2004 beziehungsweise in dem Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken.

  • ArbG Frankfurt/Main, 09.02.2016 - 16 Ca 5351/15

    Altersteilzeit, Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    (bb) Demgegenüber verstoße nach der 17. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts weder eine vertragliche noch eine tarifvertragliche Regelung, der zufolge der Urlaubsanspruch umzurechnen ist, gegen § 13 Abs. 1 BUrlG, da auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Teilzeitbeschäftigung von vornherein nur ein anteiliger Urlaubsanspruch entstehe (Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Mai 2013 - 17 Sa 93/13 -, Rn. 50-56, juris, m. w. N. zum Streitstand).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht