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   LAG Hessen, 27.06.2007 - 11 Ta 83/07   

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https://dejure.org/2007,16626
LAG Hessen, 27.06.2007 - 11 Ta 83/07 (https://dejure.org/2007,16626)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.06.2007 - 11 Ta 83/07 (https://dejure.org/2007,16626)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 11 Ta 83/07 (https://dejure.org/2007,16626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 384 Nr 1 ZPO, § 387 ZPO, § 58 ArbGG, § 1 Abs 2 KSchG, § 303 ZPO
    (Zu den Voraussetzungen des Zeugnisverweigerungsrechts nach § 384 ZPO bei möglicher Selbstbelastung hinsichtlich zu Lasten des Arbeitgebers begangener Vermögensdelikte)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Rechtfertigung einer Zeugnisverweigerung wegen Vermögensgefährdung durch das Gericht; Zulässigkeit einer Entscheidung über die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung in einem Zwischenurteil ohne vorherige Stellung von Fragen zur Person und zur Sache ...

  • Judicialis

    ZPO § 384 Nr. 1; ; ZPO § 387

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 384 Nr. 1 § 387
    Unbegründetes Zwischenurteil über Zeugnisverweigerungsrecht bei bloßem Aussageverweigerungsrecht zu einzelnen Fragen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2007 - 11 Ta 83/07
    Dabei gibt § 384 ZPO dem Zeugen grundsätzlich nicht das Recht, die Aussage insgesamt zu verweigern; es gestattet ihm nur, solche Fragen nicht zu beantworten, die ihn in die vom Gesetz umschriebene Konfliktlage bringen können (BGH, Urt. v. 18. Oktober 1993 - II ZR 255/92, NJW 1994, S. 197 ff.).

    Es geht grundsätzlich nicht an, im Hinblick darauf, dass für den Zeugen A eine jener Konfliktlagen iSv. § 384 ZPO eintreten könnte, ihn erst gar nicht zu befragen (BGH, Urt. v. 18. Oktober 1993, a.a.O., ebd.).

    Verfahrensfehlerhaft wäre es, den Zeugen A entgegen dem Beweisbeschluss vom 15. März 2006 erst gar nicht zur Person und zur Sache zu vernehmen (BGH, Urt. v. 18. Oktober 1993, a.a.O., ebd.).

  • BVerfG, 15.06.1992 - 1 BvR 1047/90

    Zeugnisverweigerungsrecht und Grundrecht der dadurch benachteiligten Prozeßpartei

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2007 - 11 Ta 83/07
    Niemand soll aus seiner Zeugnispflicht zu selbstschädigenden Handlungen gezwungen werden (BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 1047/90, n.v., juris).
  • BGH, 26.10.2006 - III ZB 2/06

    Pflicht eines Notars zur Vorlage von Urkunden

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2007 - 11 Ta 83/07
    Zweck des § 384 ZPO ist es, den Zeugen vor nachteiligen Folgen seiner eigenen wahrheitsgemäßen Aussage zu schützen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - III ZB 2/06, NJW 2007, S. 155 f.).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus LAG Hessen, 27.06.2007 - 11 Ta 83/07
    Es liegt dann bei ihm, sich auf sein Recht, die Frage nicht zu beantworten, zu berufen (BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1974 - 2 BvR 747/73, BVerfGE 38, 105, 113).
  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

    Aber auch das setzt voraus, dass ihm zunächst einmal Fragen überhaupt gestellt werden (siehe auch Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 11 Ta 83/07, Rn. 9, juris).
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