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   LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14   

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https://dejure.org/2014,52634
LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14 (https://dejure.org/2014,52634)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.10.2014 - 16 Sa 674/14 (https://dejure.org/2014,52634)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - 16 Sa 674/14 (https://dejure.org/2014,52634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
    Auflösungsantrag; Fristlose Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafanzeige gegen Arbeitgeber nicht automatisch Kündigungsgrund

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kündigung durch Whistleblowing

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14
    Verfassungsrechtlich nicht vertretbar ist es, Gründe, die das Gericht für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht hat ausreichen lassen, als erheblich genug anzusehen, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG zu rechtfertigen (BVerfG 20. Oktober 2004 -1 BvR 1944/01- AP Nr. 49 zu § 9 KSchG 1969- Rn. 29).
  • BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00

    Keine Kündigung wegen Belastung des Arbeitgebers im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14
    Soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden, darf die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte im Strafverfahren im Regelfall aus rechtsstaatlichen Gründen nicht dazu führen, daraus einen Grund für eine fristlose Kündigung abzuleiten (BVerfG 2. Juli 2001 -1 BvR 2049/00- Rn. 20).
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 400/05

    Verhaltensbedingte Kündigung - Strafanzeige gegen Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14
    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Arbeitnehmer mit der Erstattung einer Strafanzeige ein staatsbürgerliches Recht wahrnimmt (Bundesarbeitsgericht 7. Dezember 2006-2 AZR 400/05-Rn. 17).
  • LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13

    Kündigung; Auflösung; Strafanzeige gegen Vorgesetzten

    Auszug aus LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14
    Auch die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber kann die betriebliche Zusammenarbeit erschweren, wenn nachgewiesen ist, dass dieser wahrheitswidrig vom Arbeitnehmer beschuldigt wurde oder zumindest ein dringender Tatverdacht insoweit besteht (Hess. LAG 4. Dezember 2013 -2 Sa 409/13- Seite 27).
  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11

    Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen

    Auszug aus LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14
    Zu berücksichtigen ist ferner, ob der Versuch einer innerbetrieblichen Klärung erfolgt ist und ob der Arbeitnehmer bereits bei der Erstattung der Anzeige wusste, dass der erhobene Vorwurf nicht zutrifft oder dies jedenfalls leicht erkennen konnte oder ob er einen unverhältnismäßigen Gebrauch von seinem Recht machte (Bundesarbeitsgericht 27. September 2012 -2 AZR 646/11- Rn. 37).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 27.10.2014 - 16 Sa 674/14
    Entscheidend ist, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz die Besorgung rechtfertigt, dass die weitere gedeihliche Zusammenarbeit gefährdet ist (Bundesarbeitsgericht 11. Juli 2013 -2 AZR 994/12- NZA 2014, 250, Rn. 56).
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