Rechtsprechung
LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 521 ZPO
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitszeitkonto; Mehrarbeitsvergütung; Guthabenauszahlung
- arbeitsrechtsiegen.de
Mehrarbeitsvergütung - Darlegungs- und Beweislast des Arbeitsnehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 521
Arbeitszeitkonto; Mehrarbeitsvergütung; Guthabenauszahlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.07.2011 - 10 Ca 6687/10
- LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 16.09.1986 - GS 4/85
Rechtsmittelschrift - Rechtsmittel - Rechtsmittelbeklagter - …
Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11
Berufung zulässig, auch wenn in Berufungschrift Adresse des Berufungsbeklagen fehlt und Deckblatt des angegriffenen Urteils nicht in Kopie beigefügt, so dass Berufung zunächst nicht zugestellt werden kann, § 521 ZPO (vgl. BAG 16.09.86 - GS 4/85).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist eine Rechtsmittelschrift auch dann ordnungsgemäß, wenn sie die ladungsfähige Anschrift des Rechtsmittelbeklagten oder seines Prozessbevollmächtigten nicht enthält, obgleich dadurch die alsbaldige Zustellung nach § 521 Abs. 1 ZPO erschwert wird ( BGH Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 398/04 - MDR 2006, 283; BGH Beschluss vom 25. September 1995 - VII ZB 9/75 - NJW 1976, 108; BAG Beschluss vom 16. September 1986 - GS 4/85 - NZA 1987, 136 ).
- BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 43/01
Arbeitsvergütung - Arbeitszeitkonto
Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11
Denn ein Zeitguthaben drückt nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers aus ( BAG Urteil vom 13. März 2002 - 5 AZR 43/01 - DB 2002, 2383 ). - BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 374/02
Ausgleich von Arbeitszeitguthaben
Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11
Es braucht daher nicht entschieden zu werden, ob die Beklagte dem Kläger vor Eintritt seiner Arbeitsunfähigkeit ab 01. Juni 2010 wirksam unter Anrechnung auf ein Zeitguthaben eines Arbeitszeitkontos von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung mit der Folge freigestellt hat, dass Mehrarbeit im Umfang der Arbeitsstunden eines Monats abgegolten wurde (vgl. BAG Urteil vom 11. September 2003 - 6 AZR 374/02 - NZA 2004, 738 ).
- BGH, 25.09.1975 - VII ZB 9/75
Inhalt einer Berufungsschrift
Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist eine Rechtsmittelschrift auch dann ordnungsgemäß, wenn sie die ladungsfähige Anschrift des Rechtsmittelbeklagten oder seines Prozessbevollmächtigten nicht enthält, obgleich dadurch die alsbaldige Zustellung nach § 521 Abs. 1 ZPO erschwert wird ( BGH Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 398/04 - MDR 2006, 283; BGH Beschluss vom 25. September 1995 - VII ZB 9/75 - NJW 1976, 108; BAG Beschluss vom 16. September 1986 - GS 4/85 - NZA 1987, 136 ). - BAG, 03.11.2004 - 5 AZR 648/03
Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11
Der Anspruch setzt ferner voraus, dass die Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich war ( BAG Urteil vom 03. November 2004 - 5 AZR 648/03 - AP Nr. 49 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG Urteil vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - NZA 2004, 656 ). - BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02
Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst
Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11
Der Anspruch setzt ferner voraus, dass die Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit erforderlich war ( BAG Urteil vom 03. November 2004 - 5 AZR 648/03 - AP Nr. 49 zu § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung; BAG Urteil vom 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - NZA 2004, 656 ). - BGH, 11.10.2005 - XI ZR 398/04
Anforderungen an die Form der Berufungsschrift; Angabe der Anschrift des …
Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 18 Sa 1238/11
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ist eine Rechtsmittelschrift auch dann ordnungsgemäß, wenn sie die ladungsfähige Anschrift des Rechtsmittelbeklagten oder seines Prozessbevollmächtigten nicht enthält, obgleich dadurch die alsbaldige Zustellung nach § 521 Abs. 1 ZPO erschwert wird ( BGH Urteil vom 11. Oktober 2005 - XI ZR 398/04 - MDR 2006, 283; BGH Beschluss vom 25. September 1995 - VII ZB 9/75 - NJW 1976, 108; BAG Beschluss vom 16. September 1986 - GS 4/85 - NZA 1987, 136 ).