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   LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11   

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https://dejure.org/2012,22944
LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11 (https://dejure.org/2012,22944)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11 (https://dejure.org/2012,22944)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. März 2012 - 8 Sa 1580/11 (https://dejure.org/2012,22944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 159 SGB 6, § 275c SGB 6, § 157 BGB, § 313 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpassung der Betriebsrente infolge außerordentlicher Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 159; SGB VI § 275c; BGB § 157; BGB § 313
    Betriebliche Altersversorgung; Keine Anpassung der Betriebsrente infolge außerordentlicher Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11
    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB 6 zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Eine bestimmte Regelung muss nach objektiver Betrachtung zwingend geboten sein (BAG vom 21. April 2009 - 3 AZR 471/07 zur II. 1. c)).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11
    Die außerordentliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung durch § 275 c SGB 6 zwingt nicht zu einer ergänzenden Vertragsauslegung (Abweichung von BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08).

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteilen vom 21. April 2009 (3 AZR 471/07 und 3 AZR 695/08) entschieden, dass Versorgungsordnungen, die eine "gespaltene Rentenformel" enthalten, durch die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 500,-- Euro monatlich (6.000,-- Euro jährlich) im Jahre 2003 regelmäßig lückenhaft geworden seien.

    Das ist dann der Fall, wenn eine Bestimmung fehlt, die erforderlich ist, um den zugrundeliegenden "Regelungsplan" der Parteien zu verwirklichen, (vgl. BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 zu II 2 der Gründe - DB 2009, 2162; zur Problematik: Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft 2. Auflage 1969 S. 286; Esser Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung 1970 S. 176; Staudinger/Roth a. a. O. § 157 Rz 15 mit weiteren Nachweisen).

    Die Revision wird zugelassen wegen Abweichung von den Entscheidungen des BAG v. 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07.

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11
    Die Parteien können vom Gericht nicht auf eine von mehreren möglichen Problemlösungen festgelegt werden (BGH v. 17.04.2002 - VIII ZR 297/01 - DB 2002, 1463 - Staudinger/Roth Rz 43).
  • BGH, 10.07.1969 - III ZR 238/68

    Verhältnis von ergänzender Vertragsauslegung und Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11
    Die Vereinbarung der Parteien muss einen offengebliebenen Punkt enthalten, den die Parteien abschließend zu regeln unterlassen haben und dessen Ergänzung zwingend und selbstverständlich geboten ist, um einen offenbaren Widerspruch zwischen den tatsächlich entstandenen Lage und dem vertraglich Vereinbarten zu beseitigen (BGH v. 10.07.1969 - III ZR 238/68 - DB 1969, 2033).
  • BGH, 03.02.1984 - V ZR 191/82

    "Roggenklausel"; Anpassung des Erbbauzinses; Anknüpfung an Wert einer bestimmten

    Auszug aus LAG Hessen, 28.03.2012 - 8 Sa 1580/11
    Dass eine andere Regelung den Belangen der Vertragsparteien oder einer von ihnen besser entsprechen würde, rechtfertigt für sich allein keine ergänzende Auslegung, genauso wenig, wie harte oder unangemessene Folgen eines Vertrages (vgl. BGH v. 03.02.1984 - V ZR 194/82 BB 1984, 694).
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