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   LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10   

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https://dejure.org/2011,16940
LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10 (https://dejure.org/2011,16940)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10 (https://dejure.org/2011,16940)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. April 2011 - 11 Sa 1454/10 (https://dejure.org/2011,16940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags gem. der Betriebsvereinbarung zur Umsetzung geplanter Personalanpassungsmaßnahmen i.R.d. Projektes "Neue marktorientierte Lagerlogistik"; Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags gemäß der Betriebsvereinbarung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77; BetrVG § 112
    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages; unbegründete Klage auf Vertragsschluss bei fehlender Gefahr betriebsbedingter Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung, wenn ein Arbeitgeber mit Arbeitnehmern individuelle Vereinbarungen über die Begründung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses trifft und Abfindungen zahlt, die dem Grunde und der Höhe nach in einer Betriebsvereinbarung geregelt sind (so auch schon Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 17.12.2009, 6 AZR 242/09, dokumentiert in juris).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 503/03

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10
    In diesem Zusammenhang soll noch darauf hingewiesen werden, dass ein Arbeitgeber jederzeit seine ursprünglich beabsichtigten Betriebsänderungen endgültig aufgeben kann und in einem solchen Fall ein Arbeitnehmer regelmäßig nicht mehr die wirtschaftlichen Nachteile zu besorgen hat, die der Sozialplan hätte ausgleichen oder abmildern sollen (siehe hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2004, 1 AZR 503/03, dokumentiert in juris).
  • BAG, 15.05.2007 - 1 AZR 370/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Hessen, 28.04.2011 - 11 Sa 1454/10
    Diese Arbeitnehmer sind nur dann mit solchen gleich zu behandeln, deren Arbeitsverhältnis gekündigt wird, wenn der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer im Hinblick auf eine konkret geplante Betriebsänderung die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers zuvor ; wenn Arbeitnehmer vorzeitig, also zu einem früheren Zeitpunkt als durch die Betriebsänderung geboten selbst das Unternehmen verlassen wollen, drohen ihnen typischerweise keine oder viel geringere wirtschaftliche Nachteile als den später durch Kündigung Betroffenen; erkennbar will der Arbeitgeber sich nicht der Gefahr aussetzen, bereits infolge einer nur geplanten Betriebsänderung weit mehr Arbeitnehmer unter Inanspruchnahme einer Abfindung zu verlieren, als nach der Planung insgesamt eingespart werden sollten (vgl. zum Beispiel Urteil vom 15.05.2007, 1 AZR 370/06, dokumentiert in juris).
  • SG München, 11.10.2011 - S 5 AL 1182/08

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld zur Förderung der

    Entlassungen im Sinne des Ausspruchs von Kündigungen standen nicht bevor und konnten somit auch nicht durch den Abschluss eines dreiseitigen Aufhebungsvertrags mit Eintritt in eine beE vermieden werden, vgl. auch Hess. LAG v. 28.4.2011, 11 Sa 1454/10 (28,31).
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