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LAG Hessen, 28.05.2008 - 6 Sa 1690/07 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 28.08.2007 - 18 Ca 3622/07
- LAG Hessen, 28.05.2008 - 6 Sa 1690/07
- BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.11.2007 - 1 AZR 862/06
Vergütung durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 6 Sa 1690/07
Das Bundesarbeitsgericht geht in seiner Entscheidung vom 06. November 2007 - 1 AZR 862/06 - NZA 2008, 542 - davon aus, dass ein Firmentarifvertrag, der ausschließlich für die Betriebe eines konkret bezeichneten Unternehmens geschlossen wird, keine Sperrwirkung für Betriebsvereinbarungen in Betrieben anderer Unternehmen herbeiführt.Eine sog. Über-Kreuz-Ablösung der Rechtsnormen eines Tarifvertrages durch die Regelung einer Betriebsvereinbarung ist - jedenfalls außerhalb des Bereichs der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats - ausgeschlossen (vgl. BAG, Urteil vom 06.11.2007 - 1 AZR 862/06 - NZA 2008, 542, unter II. 2. c) bb) (2) (b) d.Gr.) .
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06. November 2007 - 1 AZR 862/06 - a. a. O. - ist für den vorliegenden Streitfall auch einschlägig.
Das Bundesarbeitsgericht hat in der angezogenen Entscheidung vom 06. November 2007 - 1 AZR 862/06 - die Ablösung vormals tariflicher Regelungen durch verschlechternde Regelungen einer Betriebsvereinbarung auch für den Fall verneint, dass diese Betriebsvereinbarung Entgeltgruppen unterlegt mit Vergütungsbandbreiten enthält.
- BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
Sperrwirkung eines Tarifvertrags
Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 6 Sa 1690/07
Sie setzt auch nicht voraus, dass der den gleichen Gegenstand regelnde Tarifvertrag gerade im Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung normativ gilt, solang der betreffende Gegenstand jedenfalls üblicherweise tariflich geregelt wird (BAG, Beschluss vom 22.03.2005 - 1 ABR 64/03 - BAGE 114, 162, zu B. II. 2. c) ee) (1) d.Gr., m.w.N.) . - BAG, 18.11.2003 - 1 AZR 604/02
Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über Sonderzahlungen
Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2008 - 6 Sa 1690/07
Dieser Umstand berechtigt zwar zu einer Ablösung von zuvor auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden individualrechtlichen Position im Sinn von § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB durch eine spätere, ungünstigere Betriebsvereinbarung beim Erwerber (vgl. BAG, Urteil vom 18.01.2003 - 1 AZR 604/02 - BAGE 108, 299, zu I. 2. b) d.Gr., m.w.N.) .
- BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08
Ablösung transformierter Tarifregelungen
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2008 - 6 Sa 1690/07 - wird zurückgewiesen.