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   LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14   

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LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14 (https://dejure.org/2015,38755)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.07.2015 - 8 Sa 701/14 (https://dejure.org/2015,38755)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 8 Sa 701/14 (https://dejure.org/2015,38755)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage lässt die normativen Regelungen eines Tarifvertrages unberührt. Ohne den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages nach Wegfall der Geschäftsgrundlage; Anrechnung von Leistungen auf tariflich begründete Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ansprüche der Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages nach Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2) .

    Mit diesem Inhalt ist die Berufung schon allein deshalb hinreichend begründet, weil im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie keine unzumutbaren Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen gestellt werden dürfen (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2 mwN.) .

    Im Übrigen kann vom Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung verlangt werden, als vom Gericht in einem Punkt selbst aufgewandt worden ist (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2 mwN.).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Denn ein möglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages lässt seine normativen Regelungen unberührt (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es daher den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP TVG Tarifverträge: Luftfahrt § 1 Nr. 32; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2002 - 17 Sa 487/02

    Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf den Arbeitszeitverringerungsanspruch nach

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Denn ein möglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages lässt seine normativen Regelungen unberührt (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es daher den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP TVG Tarifverträge: Luftfahrt § 1 Nr. 32; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - AP GG Art. 9 Nr. 140) .

    Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.).

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 18. Mai 201 1- 4 AZR 552/09 - nv.; BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - AP ZPO § 580 Nr. 15) .

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Die Tarifunterworfenen können nämlich - anders als die Parteien eines zivilrechtlichen Vertrages - in aller Regel nicht erkennen, von welcher "Geschäftsgrundlage" die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung tariflicher Normen ausgegangen sind, so dass für sie auch meist nicht ersichtlich ist, ob und inwieweit eine Tarifnorm diesen Voraussetzungen noch, nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr entspricht (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - DB 1985, 130 ff.) .
  • BAG, 10.12.1965 - 4 AZR 411/64

    Außertarifliche Zulage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Stellt sich dagegen die Zulage nach dem Willen der Vertragsparteien als ein relativ selbständiger, gesondert neben der Grundvergütung stehender Lohnbestandteil dar, so ist für die Feststellung, ob die vereinbarte Vergütung tarifgerecht ist, allein die vereinbarte Grundvergütung mit der tariflichen Grundvergütung zu vergleichen; die außertarifliche Zulage hat hierbei außer Betracht zu bleiben (BAG 10. Dezember 1965 - 4 AZR 411/64 - AP TVG § 4 Tariflohn und Leistungsprämie Nr. 1).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Ein solches Interesse fehlt, wenn eine Leistung gefordert wird, die alsbald zurückzugewähren wäre (Palandt 74. Aufl. § 242 BGB Rn. 51 f. mwN.; vgl. auch BGH 6. Mai 2009 - KZR 39/06 - NJW-RR 2009, 1047 ff.).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es daher den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP TVG Tarifverträge: Luftfahrt § 1 Nr. 32; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 701/14
    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - AP GG Art. 9 Nr. 140) .
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • BGH, 04.03.2015 - XII ZR 46/13

    Ausgleichsansprüche des ehemaligen Lebensgefährten der Tochter wegen Arbeits- und

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 93/15

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

    Der Kläger wird bei der Beklagten seit dem 9. Juni 2008 zuletzt auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom 19. Februar 2010 (Bl. 4 ff. des Vorverfahrens 8 Sa 701/14) als Fahrer im Umfang von 20 Wochenstunden beschäftigt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Anwendungstarifvertrages wird im Übrigen auf Bl. 13 ff. der Vorverfahrensakte 8 Sa 701/14 verwiesen.

    Mit Schreiben vom 29. Oktober 2013 (Bl. 27 f. der Vorverfahrensakte 8 Sa 701/14), zugegangen am selben Tag, machte der Kläger Lohndifferenzen aus der tariflichen Eingruppierung ab dem 1. April 2013 geltend.

  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 688/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - NZA 2013, 392 ff.)", (so wörtlich Hess. LAG 28. Juli 2015 -8 Sa 701/14- Rn 66, zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 04.12.2015 - 3 Sa 293/14

    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht

    Besteht danach - ähnlich wie bei einem Günstigkeitsvergleich mit Sachgruppenbildung nach § 4 Abs. 3 TVG - eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 139/10 - NZA 2013, 392 ff.)", (so wörtlich Hess. LAG 28. Juli 2015 -8 Sa 701/14- Rn 66, zitiert nach juris).
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