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   LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15   

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https://dejure.org/2015,39528
LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15 (https://dejure.org/2015,39528)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.07.2015 - 8 Sa 95/15 (https://dejure.org/2015,39528)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 8 Sa 95/15 (https://dejure.org/2015,39528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage lässt die normativen Regelungen eines Tarifvertrages unberührt. Ohne den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche der Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages nach Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2) .

    Mit diesem Inhalt ist die Berufung schon allein deshalb hinreichend begründet, weil im Hinblick auf die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie keine unzumutbaren Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen gestellt werden dürfen (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2 mwN.) .

    Im Übrigen kann vom Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung verlangt werden, als vom Gericht in einem Punkt selbst aufgewandt worden ist (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2 mwN.) .

  • LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 707/14

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es den Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Der Kläger wird bei der Beklagten seit dem 28. August 2006 zuletzt auf Grundlage des Arbeitsvertrages vom 16. August 2006 (Bl. 20 ff. der Vorverfahrensakte 8 Sa 707/14) als Fahrer im Umfang von 40 Wochenstunden beschäftigt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Anwendungstarifvertrages wird im Übrigen auf Bl. 4 ff. der Vorverfahrensakte 8 Sa 707/14 verwiesen.

    Mit Schreiben vom 2. Juli 2013 (Bl. 117 der Vorverfahrensalte 8 Sa 707/14), zugegangen am selben Tag, machte der Kläger Lohndifferenzen aus der tariflichen Eingruppierung ab dem Monat Januar 2013 geltend.

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Denn ein möglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages lässt seine normativen Regelungen unberührt (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es daher den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP TVG Tarifverträge: Luftfahrt § 1 Nr. 32; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.).

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2002 - 17 Sa 487/02

    Anwendbarkeit von Ausschlussfristen auf den Arbeitszeitverringerungsanspruch nach

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Denn ein möglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages lässt seine normativen Regelungen unberührt (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.) .

    In Fällen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bleibt es daher den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen (BAG 15. Juni 2010 - 3 AZR 861/08 - AP TVG Tarifverträge: Luftfahrt § 1 Nr. 32; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - ZTR 2003, 294 ff.).

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 28. Mai 2009 - 2 AZR 223/08 - AP ZPO § 520 Nr. 2) .

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 18. Mai 2011- 4 AZR 552/09 - nv.; BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - NZA 2011, 767; BAG 25. April 2007 - 6 AZR 436/05 - AP ZPO § 580 Nr. 15) .

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Für den Arbeitgeber müssen die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, erkennbar sein (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.; BAG 16. November 2010 - 9 AZR 597/09 - ZTR 2011, 218; vgl. zu § 70 Satz 1 BAT: BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - AP GG Art. 9 Nr. 140) .

    Dabei ist die Geltendmachung eines Anspruchs keine Willenserklärung, sondern eine einseitige rechtsgeschäftsähnliche Handlung, auf deren Auslegung die §§ 133, 157 BGB entsprechend anzuwenden sind (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - ZTR 2012, 440 ff.).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 140/05

    AGB-Kontrolle - Dynamische Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Da das Arbeitsgericht den wörtlichen Antrag des Klägers aus der Klageschrift nicht ausgelegt hat, aber die Gesamtforderung - wie sich aus Bl. 4, 3. Absatz seiner Urteilsbegründung ergibt - ersichtlich zusprechen wollte, kann die Kammer als das mit der Sache befasste Rechtsmittelgericht die offenbare Unrichtigkeit nach § 319 Abs. 1 ZPO selbst berichtigen (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - NZA 2009, 861 ff.; BAG 9. November 2005 - 5 AZR 140/05 - nv. juris) .
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Da das Arbeitsgericht den wörtlichen Antrag des Klägers aus der Klageschrift nicht ausgelegt hat, aber die Gesamtforderung - wie sich aus Bl. 4, 3. Absatz seiner Urteilsbegründung ergibt - ersichtlich zusprechen wollte, kann die Kammer als das mit der Sache befasste Rechtsmittelgericht die offenbare Unrichtigkeit nach § 319 Abs. 1 ZPO selbst berichtigen (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - NZA 2009, 861 ff.; BAG 9. November 2005 - 5 AZR 140/05 - nv. juris) .
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Die Tarifunterworfenen können nämlich - anders als die Parteien eines zivilrechtlichen Vertrages - in aller Regel nicht erkennen, von welcher "Geschäftsgrundlage" die Tarifvertragsparteien bei der Festlegung tariflicher Normen ausgegangen sind, so dass für sie auch meist nicht ersichtlich ist, ob und inwieweit eine Tarifnorm diesen Voraussetzungen noch, nur noch teilweise oder überhaupt nicht mehr entspricht (BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - DB 1985, 130 ff.).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus LAG Hessen, 28.07.2015 - 8 Sa 95/15
    Die Berufungsbegründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten rechtlicher oder tatsächlicher Art und aus welchen Gründen das angefochtene Urteil fehlerhaft sein soll (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 404/13 - NZA-RR 2015, 208 ff.; BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - AP TzBfG § 14 Nr. 30) .
  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05

    Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage -

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 597/09

    Altersteilzeit - Blockmodell - Urlaubsgeld

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

  • BAG, 16.10.2012 - 9 AZR 183/11

    Klassenfahrt - Lehrkraft - Reisekosten - Verzicht

  • BAG, 11.06.2013 - 9 AZR 855/11

    Anforderungen an die Begründung eines Rechtsmittels - gesetzlicher Urlaub -

  • BAG, 19.02.2014 - 10 AZR 620/13

    Ausschlussfrist - "derselbe Sachverhalt"

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 404/13

    Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins - Versorgungszusage wegen der

  • BGH, 04.03.2015 - XII ZR 46/13

    Ausgleichsansprüche des ehemaligen Lebensgefährten der Tochter wegen Arbeits- und

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Auf einem Schreib- und/oder Rechenfehler beruhende offenbare Unrichtigkeiten können auch von dem Rechtsmittelgericht entsprechend § 319 Abs. 1 ZPO berichtigt werden, von der höheren Instanz berichtigt werden, wenn der Fehler im Ausdruck des Gewollten als solcher - wie vorliegend  - auch einem verständigen Außenstehenden klar erkennbar ist (vgl. BAG, Urt. v. 24.03.2009 - 9 AZR 733/07, juris,  Rdnr. 28; BSG; Urt. v. 15.10.1987 - 1 RA 57/85, juris, Rdnr. 15; LAG Hessen, Urt. v. 28.07.2015 - 8 Sa 95/15, Rdnr. 63).
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