Rechtsprechung
   LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,38817
LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14 (https://dejure.org/2015,38817)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.08.2015 - 3 Sa 327/14 (https://dejure.org/2015,38817)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. August 2015 - 3 Sa 327/14 (https://dejure.org/2015,38817)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,38817) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 TVG, Anwendungs-TV, TVöD-B, § 242 BGB, § 313 BGB, § 273 BGB
    Begründeten tariflichen Ansprüchen des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber nicht entgegenhalten, dass sich die -den maßgeblichen Tarifvertrag schließende- Gewerkschaft tarifwidrig verhalte, weil sie entgegen einer Vereinbarung und trotz wirtschaftlicher Notlage des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern auf Grund eines Tarifvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit von Einwendungen des Arbeitgebers gegen Ansprüche von Arbeitnehmern auf Grund eines Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • LAG Hessen, 16.05.2014 - 14 Sa 937/13

    "dolo agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage-

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08-Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01-Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Jedenfalls aber kann ein entsprechendes (rückwirkendes) Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien nicht zu Lasten des Klägers unterstellt werden (so auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- zitiert nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • LAG Hessen, 11.02.2014 - 15 Sa 890/13

    "dolo-agit-Grundsatz" - Tarifvertrag - Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    Mithin war der Abschluss eines Notlagentarifvertrages eigenständiger Vertragsgegenstand einer Vereinbarung der Tarifvertragsparteien und kann schon deshalb nicht iSd. § 313 BGB Geschäftsgrundlage des Anerkennungs-TV sein (in diesem Sinne bereits in Parallelverfahren LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08-Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01-Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

    Ein etwaiger Anspruch des Beklagten auf Abschluss eines Notlagentarifvertrages entspringt dem Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und der Gewerkschaft ver.di, während der Zahlungsanspruch des Klägers dem Arbeitsverhältnis der Parteien entspringt (so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    Eine Störung der Geschäftsgrundlage kann jedenfalls auch zwischen Tarifvertragsparteien zu einem Anpassungsanspruch führen (BAG 16. Januar 2013 -5 AZR 266/12- Rn. 28, zitiert nach juris; BAG 20. August 2002 -9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6).

    Aus einer möglichen Störung der Geschäftsgrundlage des Anwendungs-TV wegen einer etwaigen Fehlvorstellung der Tarifvertragsparteien über zu treffende Regelungen bei mangelnder Kostendeckung kann der Beklagte bereits deshalb nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil ein möglicher Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Tarifvertrages seine normativen Regelungen unberührt lässt (BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6).

    Entsprechend bleibt es in derartigen Fällen der Störung der Geschäftsgrundlage ausschließlich den Tarifvertragsparteien vorbehalten, den Tarifvertrag an die geänderten Verhältnisse anzupassen (vgl. z. B. BAG 15.06.2010 - 3 AZR 861/08-Rn. 39, NZA 2011, 312, mwN.; BAG 20. August 2002 - 9 AZR 235/01-Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6; so im Ergebnis auch LAG Frankfurt 16. Mai 2014 -14 Sa 937/13- und 11. Februar 2014 -15 Sa 890/13- zitiert jeweils nach juris).

  • BAG, 16.01.2013 - 5 AZR 266/12

    Wartezahlung bei verspäteter ERA-Einführung - fehlende Tarifbindung des

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    Eine Störung der Geschäftsgrundlage kann jedenfalls auch zwischen Tarifvertragsparteien zu einem Anpassungsanspruch führen (BAG 16. Januar 2013 -5 AZR 266/12- Rn. 28, zitiert nach juris; BAG 20. August 2002 -9 AZR 235/01- Rn 49, EzA § 4 TVG Luftfahrt Nr. 6).

    Dies wäre mit Art. 9 Abs. 3 GG nicht vereinbar (vgl. z.B. BAG 16. Januar 2013 -5 AZR 266/12- Rn. 28, zitiert nach juris).

  • BGH, 19.11.1971 - V ZR 103/69

    Anforderungen an eine vorweg genommene Nachlassregelung - Anspruch auf

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    dd) Auch die vom Beklagten im Berufungsverfahren angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (19. November 1971 -V ZR 103/69 und vom 24. März 2010 -VIII ZR 160/09- NJW 2010, 1663) vermögen eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen, denn sie betreffen andere Fallkonstellationen.
  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 517/08

    Teilzeitanspruch - Neuverteilung außerhalb des vertraglichen

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    Darlegungs- und beweisbelastet für die zugrunde liegenden Tatsachen ist derjenige, der den Rechtsmissbrauch behauptet (BAG 18. August 2009 -9 AZR 517/08- Rn. 37, NZA 2009, 1207 [BAG 18.08.2009 - 9 AZR 517/08] ).
  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 160/09

    Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    dd) Auch die vom Beklagten im Berufungsverfahren angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (19. November 1971 -V ZR 103/69 und vom 24. März 2010 -VIII ZR 160/09- NJW 2010, 1663) vermögen eine andere Entscheidung nicht zu rechtfertigen, denn sie betreffen andere Fallkonstellationen.
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    Eine solche unzulässige Rechtsausübung im Sinne der Arglisteneinrede ist in der Regel anzunehmen, wenn eine Pflicht zur umgehenden oder alsbaldigen Rückgewähr der verlangten Rechtsposition in demselben Umfang besteht (vgl. z. B. BAG 15. Februar 2012 -7 AZR 774/10- Rn. 38, NZA 2012, 1112 [BAG 15.02.2012 - 7 AZR 774/10] ; BAG 10. November 2011 -6 AZR 357/10- Rn. 25, BAGE 139, 376ff = NZA 2012, 205ff, jeweils mwN.).
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 774/10

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung für außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    Eine solche unzulässige Rechtsausübung im Sinne der Arglisteneinrede ist in der Regel anzunehmen, wenn eine Pflicht zur umgehenden oder alsbaldigen Rückgewähr der verlangten Rechtsposition in demselben Umfang besteht (vgl. z. B. BAG 15. Februar 2012 -7 AZR 774/10- Rn. 38, NZA 2012, 1112 [BAG 15.02.2012 - 7 AZR 774/10] ; BAG 10. November 2011 -6 AZR 357/10- Rn. 25, BAGE 139, 376ff = NZA 2012, 205ff, jeweils mwN.).
  • BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb

    Auszug aus LAG Hessen, 28.08.2015 - 3 Sa 327/14
    Enthält dagegen bereits der Vertrag nach seinem ggf. durch ergänzende Auslegung zu ermittelnden Inhalt Regeln für Wegfall, Änderung oder Fehlen bestimmter Umstände, scheidet eine Anpassung nach § 313 BGB aus (BAG 23. September 2014 -9 AZR 827/12-Rn. 30, zitiert nach juris; BAG 23. April 2013 -3 AZR 475/11- Rn. 19, NZA 2013, 1275 [BAG 23.04.2013 - 3 AZR 475/11] ; BAG 28. September 2006 -8 AZR 568/05- Rn. 22, NJW 2007, 2348 [BAG 28.09.2006 - 8 AZR 568/05] ; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 15.06.2010 - 3 AZR 861/08

    Versicherungspflichtigkeit des Übergangsgeldes - Störung der Geschäftsgrundlage -

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

  • BAG, 23.09.2014 - 9 AZR 827/12

    Auslegung einer Vorruhestandsvereinbarung - Verhinderung des Bedingungseintritts

  • BGH, 04.03.2015 - XII ZR 46/13

    Ausgleichsansprüche des ehemaligen Lebensgefährten der Tochter wegen Arbeits- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht