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   LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04   

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https://dejure.org/2005,10767
LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04 (https://dejure.org/2005,10767)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04 (https://dejure.org/2005,10767)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. November 2005 - 16 Sa 1050/04 (https://dejure.org/2005,10767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG
    Geltungsbereich des TV Sozialkassenverfahren - Erstellung von Stahlhallen - Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung - Fertigbauarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fertigbauarbeiten im Sinne der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge eines Arbeitgebers mit Sitz im Ausland; Errichtung von Lagerhallen aus Stahl durch Verschrauben und Verschweißen vorgefertigter Elemente durch aus dem Ausland nach ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; TVG § 5; ; VTV/Bau § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEntG § 1; TVG § 5; VTV Bau § 1 Abs. 2
    Errichtung von Lagerhallen aus Stahl durch Verschrauben und Verschweißen vorgefertigter Elemente als Fertigbauarbeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04

    Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04
    Diese gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund AVE für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer erfasst freilich nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb ihrerseits von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04- EzA § 1 AEntG Nr. 8; Kammerurteil v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 - EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16).

    Diese Einschränkung gilt seit 01. April 1999 (vgl. BAG 25. Juli 2001 AP Nr. 242 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Kammerurteil v. 17. Mai 2004 - 16/10 2019/99 - EzAÜG § 1 AEntG Nr. 25; a.A. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO.: ab 01. Juni 1999).

    Nach der Rechtsprechung des BAG (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - aaO.) ist für die Prüfung, ob die Voraussetzungen des I 1 der AVE-Einschränkung vorliegen, nicht allein auf die in Deutschland durchgeführten Arbeiten abzustellen, sondern auf den von der Beklagten unterhaltenen Betrieb.

  • LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02

    Arbeitnehmerentsendung; Fertigbauarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04
    Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der durch aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland Lagerhallen aus Stahl durch Verschrauben und Verschweißen vorgefertigter Elemente errichtet, führt Fertigbauarbeiten im Sinne der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge (BAnz Nr. 20. v. 20. Januar 2000 und BAnz Nr. 218 v. 30. Oktober 2002) aus (Bestätigung des Kammerurteils v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 -EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16).

    Diese gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund AVE für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer erfasst freilich nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb ihrerseits von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04- EzA § 1 AEntG Nr. 8; Kammerurteil v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 - EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16).

    Hierunter verstehen die Tarifvertragsparteien nach der Rechtsprechung der Berufungskammer (vgl. Kammerurteil v. 18. August 2003 aaO.) solche Bauteile, die nicht am Verwendungsort, der Baustelle hergestellt, sondern fabrikmäßig vorgefertigt sind und auf dem Bauplatz nur zusammengefügt werden, soweit durch den Einbau dieser Bauteile die herkömmliche Arbeitsweise am Bau ersetzt wird.

  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 562/03

    Sozialkassen des Baugewerbes - Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04
    In seiner Entscheidung vom 29. September 2004 (10 AZR 562/03) hat das Gericht die Frage, welche Merkmale der Begriff "Fertigbauarbeiten" voraussetzt, ausdrücklich offen gelassen.
  • BAG, 22.07.1998 - 10 AZR 204/97

    Baugewerbe - Säurebauindustrie

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04
    Wenn die im Anhang zur AVE-Einschränkung bezeichneten Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie den fachlichen Geltungsbereich im Einleitungssatz mit "Betriebe der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie" beschreiben, geben sie damit, mangels abweichender Anhaltspunkte, zu verstehen, dass sie den Begriff »Industrie« in seiner allgemeinen Bedeutung als Komplementärbegriff zum Handwerk verstanden wissen wollen (vgl. BAG 22.07.1998 AP Nr. 213 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74

    Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04
    Da es vorliegend nicht um eine gewerberechtliche Differenzierung geht, sondern um eine Tarifauslegung, ist allerdings vorrangig danach zu entscheiden, ob die überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer im Klagezeitraum eine handwerkliche oder nichthandwerkliche ist (vgl. BAG 11.03.1981 AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Steinmetzgewerbe; BAG 02.11.1960 AP Nr. 8 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; BAG 21.03.1973 AP Nr. 12 zu § 4 TVG Geltungsbereich).
  • LAG Hessen, 30.08.1999 - 16 Sa 2977/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Fertigbauarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04
    Immer dann, wenn die Voraussetzungen dieser Bestimmungen gegeben sind, ist damit ein Rückgriff auf andere Vorschriften des Beispielkatalogs oder die allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte I - III ausgeschlossen (vgl. Kammerurteil vom 30.08.1999 - 16 Sa 2977/98 - NZA-RR 2000, 597).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04
    Der Qualifizierung der vom Betrieb der Beklagten durchgeführten Arbeiten als "Fertigbauarbeiten" steht auch nicht der Umstand entgegen, dass die Tätigkeiten begrifflich auch unter § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV, nämlich die dort genannten Montagebauarbeiten, die neben den ebenfalls aufgeführten Trockenbauarbeiten nicht kumulativ vorliegen müssen (vgl. BAG 26. April 1989, AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), subsumiert werden könnten.
  • LAG Hessen, 09.08.2004 - 10 Sa 705/03

    Arbeitnehmerentsendung; Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04
    Diese könnte ohne die Einschränkung der AVE eintreten, weil ausländische Arbeitgeber, die Fertigbauarbeiten durchführen, in der Regel weder unmittelbar noch mittelbar Mitglied einer der in I 2 a genannten Verbände werden können und daher, wenn es die Ausnahmeregelung zu IV nicht gäbe, gegenüber inländischen Arbeitgebern unzulässig diskriminiert würden (vgl. BAG 25. Januar 2005- 9 AZR 44/05 aaO.; Kammerurteil v. 09. August 2004 - 16/10 Sa 705/03).
  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 301/06

    Einschränkung der AVE des VTV - Fertigbauarbeiten

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2005 - 16 Sa 1050/04 - wird zurückgewiesen.
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