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   LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12   

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https://dejure.org/2013,9495
LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12 (https://dejure.org/2013,9495)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12 (https://dejure.org/2013,9495)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 4 TaBV 202/12 (https://dejure.org/2013,9495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsrat; Unterrichtung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99; AÜG § 14
    Betriebsrat; Unterrichtung bei Einstellung vo Leiharbeitnehmern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Einstellung eines Leiharbeitnehmers: Umfang der Unterrichtungspflichten gegenüber Betriebsrat?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 359
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 26/04

    Unterrichtung über Bewerbungsgespräche

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12
    Dazu muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die personelle Maßnahme gemäß den gesetzlichen Anforderungen unterrichtet haben ( vgl. nur BAG 28. Juni 2005 - 1 ABR 26/04 - BAGE 115/173, zu B II 2 a ).

    Auf offensichtliche Unvollständigkeiten der Unterrichtung muss der Betriebsrat den Arbeitgeber dagegen nicht hinweisen ( BAG 28. Juni 2005 a. a. O., zu B II 3 a, b ).

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12
    Dies erweitert nach allgemeiner Ansicht im Fall der Einstellung von Leiharbeitnehmern durch einen Entleiher die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gemäß § 99 Abs. 1 S. 1, S. 2 BetrVG, um dem Betriebsrat eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Arbeitnehmerüberlassung zu ermöglichen und ein kollusives Zusammenwirken von Ver- und Entleiher zu erschweren ( BAG 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 33, zu B I 2; Hamann in Schüren/Hamann AÜG 4. Aufl. § 14 Rn. 171; Ulber AÜG 3. Aufl. § 14 Rn. 150; Thüsing AÜG 3. Aufl. § 14 Rn. 188 ).
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12
    Hinzu kommt, dass der Einwand des Rechtsmissbrauchs grundsätzlich schutzwürdige Belange der betroffenen Partei voraussetzt ( vgl. BGH 23. Januar 1997 - IX ZR 69/96 - NJW 1997/1003, zu III 2 b; BAG 04. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - AP ZPO § 333 Nr. 1, zu II 4 b ).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12
    Eine Einstellung in diesem Sinne ist auch die Verlängerung einer früheren befristeten Einstellung ( BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113/206, zu B II 2 b; 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59, zu B II 2 c ).
  • BAG, 28.08.2007 - 1 ABR 70/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12
    Der Arbeitgeber muss daher auch dann mit der Geltendmachung eines Beteiligungsrechts durch den Betriebsrat rechnen, wenn dieser das Mitbestimmungsrecht längere Zeit nicht ausgeübt hatte ( BAG 28. August 2007 - 1 ABR 70/06 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 53, zu B II 1 e ).
  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 30/08

    Mitbestimmung bei Einstellung - Weiterbeschäftigung - Zuweisung von Beamten an

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12
    Eine Einstellung in diesem Sinne ist auch die Verlängerung einer früheren befristeten Einstellung ( BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - BAGE 113/206, zu B II 2 b; 23. Juni 2009 - 1 ABR 30/08 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 59, zu B II 2 c ).
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 24/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12
    Die Arbeitgeberin hätte den Unterrichtungsmangel ohne weiteres im Verlauf des vorliegenden Verfahrens durch eine nachträgliche Information des Betriebsrats heilen können ( vgl. etwa BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 24/10 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 137, zu B II 2 b dd (1) ).
  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96

    Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 4 TaBV 202/12
    Hinzu kommt, dass der Einwand des Rechtsmissbrauchs grundsätzlich schutzwürdige Belange der betroffenen Partei voraussetzt ( vgl. BGH 23. Januar 1997 - IX ZR 69/96 - NJW 1997/1003, zu III 2 b; BAG 04. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - AP ZPO § 333 Nr. 1, zu II 4 b ).
  • LAG Hessen, 10.09.2013 - 4 TaBV 9/13

    Zustimmung zur Einstellung und Unterrichtung

    Ein derartiges Verhalten entfaltet keine Verzichtswirkung für zukünftige beteiligungspflichtige Maßnahmen ( vgl. Hess. LAG 29. Januar 2013 - 4 TaBV 202/12 - NZA-RR 2013/359, zu II 2 c ).
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