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   LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17   

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LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17 (https://dejure.org/2018,11214)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2018 - 10 Ta 367/17 (https://dejure.org/2018,11214)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 (https://dejure.org/2018,11214)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 322, 335 Abs. 1 Nr. 3, 690 Abs. 1 Nr. 3, 697 Abs. 1 ZPO
    Die ULAK ist grundsätzlich berechtigt, bei Beantragung eines Mahnbescheids auf außergerichtliche Mahnschreiben u.ä. zu verweisen. Dazu gehören auch Aufstellungen über Bruttolohnsummen. Nach Widerspruch und Überleitung in das streitige Verfahren ist der Kläger aber ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung der geltend gemachten Forderung im Mahnbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 593/12

    Bestimmtheit des Streitgegenstands - objektive Klagehäufung - Vergütung wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Unzulässig ist eine Klage, die verschiedene Streitgegenstände nicht i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO individualisiert (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 18, NZA 2015, 35) .

    Die Bestimmtheit ist z.B. dann nicht gewahrt, wenn ein Kläger eine auf den Jahresbetrag hochgerechnete Vergütungsklage erhebt, ohne anzugeben, welche Teilbeträge auf die einzelnen Monate und Vergütungsbestandteile dabei entfallen (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 18, NZA 2015, 35 ).

    Würde der Kläger für mehrere Monate einem bestimmten Betrag einfordern und dabei geltend machen, dass es sich um den ihm maximal zustehenden Betrag handelt, der sich jeweils aus Vollbeiträgen für die einzelnen Monate zusammensetzt, so würde er eine sog. abschließende Gesamtklage erheben (vgl. BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 18, NZA 2015, 35) .

    Ausreichend muss es sein, wenn aus objektiver Sicht nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass bei späterer Änderung der Informationslage eine Nachforderung in Betracht kommt (so i.E. ohne nähere Problematisierung auch für Entgeltansprüche BAG 24. September 2014 - 5 AZR 593/12 - Rn. 18, 20, NZA 2015, 35; für Vergütung bei Drittschuldnerklage BAG 7. Juli 2015 - 10 AZR 416/14 - Rn. 15 ff., NZA 2015, 1533) .

  • BAG, 17.12.2015 - 8 AZR 54/14

    Teilklage - Bestimmtheit des Klageantrags - Streitgegenstand

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Bei mehreren im Wege einer objektiven Klagehäufung gemäß § 260 ZPO in einer Klage verbundenen Ansprüchen muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 8 AZR 54/14 - Rn. 14, Juris; BAG 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 26, NZA 2011, 1116) .

    Bei einer Schadensersatzklage muss der Kläger näher spezifizieren, wie sich der insgesamt geforderte Betrag zusammensetzt, es sei denn, es handele sich um bloße unselbständige Rechnungsposten (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 8 AZR 54/14 - Rn. 14, Juris).

    Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 8 AZR 54/14 - Rn. 16, Juris; BAG 10. März 2015 - 3 AZR 36/14 - Rn. 22, AP Nr. 30 zu § 1 BetrAVG Beamtenversorgung; BAG 26. Juni 2013 - 5 AZR 428/12 - Rn. 16, NZA 2013, 1262 [BAG 11.07.2013 - 2 AZR 241/12] ) .

  • BAG, 13.03.1991 - 4 AZR 436/90

    Glasversiegelung und Verfugung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Der Kläger beruft sich ferner auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 -.

    dd) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1991 (vgl. BAG 13. März 1991 - 4 AZR 436/90 - Juris ) steht nach der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    In einem größerem Umfang ist allerdings die Bezugnahme auf Anlagen, Rechnungen oder vorprozessuale Anspruchsschreiben zulässig (vgl. BGH 17. November 2010 - VIII ZR 211/09 - Rn. 12, Juris; Zöller/Seibel ZPO 32. Aufl. § 690 Rn. 13) .

    Umfangreiche Erläuterungen wären mit der auf eine schnelle Erledigung ausgerichteten Zielsetzung des Massenverfahrens nach §§ 688 ff. ZPO nicht vereinbar (vgl. BGH 17. November 2010 - VIII ZR 211/09 - Rn. 12, Juris) .

  • BAG, 14.12.2011 - 10 AZR 283/10

    Geschäftsunterlagen - Herausgabeanspruch des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Hierbei ist das zu schützende Interesse des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie sein Interesse an der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz abzuwägen (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14, NZA 2012, 501) .

    Hierbei ist das zu schützende Interesse des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie sein Interesse an der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz abzuwägen (vgl. BAG 14. Dezember 2011 - 10 AZR 283/10 - Rn. 14, NZA 2012, 501) .

  • BGH, 06.05.2014 - II ZR 217/13

    Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage: Hemmung der

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Andernfalls ergeben sich unüberwindliche Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstands und damit zusammenhängend auch bei der Bestimmung der materiellen Rechtskraft und der Verjährungsunterbrechung (vgl. BGH 6. Mai 2014 - II ZR 217/13 - Rn. 13, Juris) .

    Weitgehend Einigkeit herrscht, dass eine fehlende Individualisierung im Mahnverfahren nach Widerspruch der beklagten Partei und Überleitung in das streitige Erkenntnisverfahren nachgeholt werden kann (vgl. BGH 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07 - Rn. 20, NJW 2009, 56; BGH 6. Mai 2014 - II ZR 217/13 - Rn. 16, NJW 2014, 3298; BGH 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94 - NJW 1995, 2230) .

  • BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 691/09

    Objektive Klagehäufung - Bestimmtheit der Klage

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Sowohl bei einer der Klage stattgebenden als auch bei einer sie abweisenden Sachentscheidung muss zuverlässig feststellbar sein, worüber das Gericht entschieden hat (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 226/15 - Rn. 15, Juris; BAG 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 - Rn. 20, NZA 2012, 169; BAG 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 26, NZA 2011, 1116) .

    Bei mehreren im Wege einer objektiven Klagehäufung gemäß § 260 ZPO in einer Klage verbundenen Ansprüchen muss erkennbar sein, aus welchen Einzelforderungen sich die "Gesamtklage" zusammensetzt (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 8 AZR 54/14 - Rn. 14, Juris; BAG 24. März 2011 - 6 AZR 691/09 - Rn. 26, NZA 2011, 1116) .

  • BGH, 11.02.2004 - VIII ZR 127/03

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Klagegrundes

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Zwar können im Klageverfahren für die Bestimmtheit der Klageforderung auch Anlagen zu berücksichtigen sein (vgl. BGH 11. Februar 2004 - VIII ZR 127/03 - NJW-RR 2005, 216) .
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Weitgehend Einigkeit herrscht, dass eine fehlende Individualisierung im Mahnverfahren nach Widerspruch der beklagten Partei und Überleitung in das streitige Erkenntnisverfahren nachgeholt werden kann (vgl. BGH 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07 - Rn. 20, NJW 2009, 56; BGH 6. Mai 2014 - II ZR 217/13 - Rn. 16, NJW 2014, 3298; BGH 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94 - NJW 1995, 2230) .
  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2018 - 10 Ta 367/17
    Weitgehend Einigkeit herrscht, dass eine fehlende Individualisierung im Mahnverfahren nach Widerspruch der beklagten Partei und Überleitung in das streitige Erkenntnisverfahren nachgeholt werden kann (vgl. BGH 21. Oktober 2008 - XI ZR 466/07 - Rn. 20, NJW 2009, 56; BGH 6. Mai 2014 - II ZR 217/13 - Rn. 16, NJW 2014, 3298; BGH 18. Mai 1995 - VII ZR 191/94 - NJW 1995, 2230) .
  • AG Köln, 25.06.2008 - 220 C 55/08
  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

  • BGH, 09.01.2013 - VIII ZR 94/12

    Zulässigkeit einer Saldoklage bei Mietrückständen

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 428/12

    Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 226/15

    Übergangsversorgung - Bestimmtheit - Streitgegenstand

  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    aa) Der prozessuale Anspruch einer Beitragsklage der Sozialkasse ist jeweils der auf der Grundlage des VTV in einem Kalendermonat für die gewerblichen Arbeitnehmer anfallende Sozialkassenbeitrag (vgl. Hessisches LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - zu B II 2 a der Gründe; 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - zu B I 2 der Gründe) .

    Wie sich aus §§ 6, 19 VTV 2009 und VTV 2011 sowie § 21 Abs. 1 Satz 1 VTV 2009 und VTV 2011 iVm. § 5 Nr. 7.1 BRTV-Bau ergibt, stellen die Verfahrenstarifverträge - abgesehen von den Fällen des Spitzenausgleichsverfahrens nach § 22 VTV 2009 und VTV 2011 - grundsätzlich auf eine monatliche Beitragszahlung ab (vgl. Hessisches LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - zu B II 2 a der Gründe; 12. August 2016 - 10 Sa 188/16 - zu B I 2 der Gründe) .

    Er behält sich daher regelmäßig vor, weitere Beiträge zu fordern, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass die tatsächlichen Beitragsansprüche höher sind als ursprünglich angenommen (vgl. Hessisches LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - zu B II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 27.11.2019 - 10 AZR 476/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

    Ein solcher Anspruch ist hinreichend bestimmt (vgl. BAG 16. Oktober 2019 - 5 AZR 241/18 - Rn. 10; 24. September 2019 - 10 AZR 562/18 - Rn. 16; BGH 9. Januar 2013 - VIII ZR 94/12 - Rn. 14; Hessisches LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - zu B II 2 b der Gründe) .
  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 420/17

    Hinreichend bestimmte Forderung im Mahnantrag gem. § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ;

    Streitgegenstand des Beitragsanspruchs der ULAK in einem Beitragsprozess ist nicht die Beitragspflicht für einen bestimmten Arbeitnehmer, schon gar nicht die Höhe von dessen Bruttolohn, sondern der monatliche Sozialkassenbeitrag, der sich infolge der Summe der Bruttolöhne aller beschäftigten Arbeitnehmer ergibt (vgl. Hess. LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - Juris) .

    Der eigentliche Streitgegenstand im Beitragsverfahren der ULAK ist stets (nur) der monatliche Sozialkassenbeitrag (vgl. Hess. LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - Juris) .

  • LAG Hessen, 02.02.2018 - 10 Sa 496/17

    Die Herstellung und anschließende Montage von Treppen und Geländern aus Metall

    b) Beruft sich der Kläger auf "gemeldete Beiträge", muss er zumindest nach Überleitung aus dem Mahnverfahren in das streitige Verfahren spezifizieren, wie sich die Höhe der Beitragsklage aufschlüsselt (vgl. Hess. LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - n.v.; Hess. LAG 4. März 2016 - 10 Sa 339/15 - n.v.) .
  • LAG Hessen, 04.05.2018 - 10 Sa 1659/17

    1. Arbeiten an Schiffen fallen nach traditionellem Verständnis der beteiligten

    Im vorliegenden Fall war die Klage zunächst nur in der Weise individualisiert (vgl. zur Frage der Individualisierung bei "gemeldeten Beiträgen" Hess. LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - Juris) , als mitgeteilt wurde, dass für den Zeitraum Dezember 2011 bis November 2012 ein Betrag in Höhe von 2.060.124 Euro begehrt werde.
  • LAG Hessen, 09.03.2018 - 10 Sa 1411/17

    1. Das am 8. September 2017 in Kraft getretene SokaSiG II ist in Bezug auf den

    Der prozessuale Anspruch bei einer Beitragsklage der Sozialkasse ist jeweils der auf der Grundlage des VTV-Gerüstbau in einem Monat für alle Arbeitnehmer angefallene Sozialkassenbeitrag (so für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe Hess. LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - n.v.; Hess. LAG 12. August 2016 - 10 Sa 188/17 - Rn. 40, Juris; Hess. LAG 4. März 2016 - 10 Sa 339/15 - n.v.) .
  • LAG Hessen, 29.03.2019 - 10 Sa 1700/17
    Der eigentliche Streitgegenstand im Beitragsverfahren der ULAK ist stets (nur) der monatliche Sozialkassenbeitrag (vgl. Hess. LAG 29. Januar 2018 - 10 Ta 367/17 - Juris).
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