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   LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15   

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https://dejure.org/2016,17318
LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15 (https://dejure.org/2016,17318)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.02.2016 - 16 Sa 689/15 (https://dejure.org/2016,17318)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Februar 2016 - 16 Sa 689/15 (https://dejure.org/2016,17318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 Absatz 7 BEEG, § 15 Abs. 7 BEEG
    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG sind erhebliche Anforderungen zu stellen. Das verdeutlicht der Begriff "dringend". Mit ihm wird ausgedrückt, dass eine Angelegenheit notwendig, erforderlich oder sehr wichtig ist. Die ...

  • IWW

    § 15 Abs. 7 BEEG, Art. ... 6 Grundgesetz, §§ 315 BGB, 106 GewO, Art. 12, 14 GG, Art. 6 GG, § 8 Abs. 2 ArbGG, § 511 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 2b ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519, § 520 ZPO, § 27 Abs. 1 S. 2 BEEG, § 15 Abs. 7 S. 1 BEEG, § 15 Abs. 7 Nr. 4 BEEG, § 15 Abs. 6 BEEG, § 106 S. 1 GewO, § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 15 Abs. 7
    Festlegung der verringerten Arbeitszeit

  • rechtsportal.de

    BEEG § 15 Abs. 7
    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Verteilung der verkürzten Arbeitszeit während der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
    Der Anspruch des § 15 Abs. 6 BEEG erstreckt sich nicht nur auf die Verringerung, sondern auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit (Bundesarbeitsgericht 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11- Rn. 32ff).

    Eine solche will jedoch § 15 Abs. 7 BEEG im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten (vgl. dazu: Bundesarbeitsgericht 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11-Rn. 35).

  • LAG Berlin, 26.09.2002 - 18 Sa 1301/02

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Reduzierung der Wochenarbeitsstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
    Dies habe das LAG Berlin - 18 Sa 1301/02 - am 26.9.2002 entschieden.
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
    Soweit sich die Verfügungsbeklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Dezember 2014 (9 AZR 915/13) beruft, ist diese nicht einschlägig.
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung (bzw. hier: Verteilung) der Arbeitszeit sein (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 29, BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, BAGE 123, 30).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung (bzw. hier: Verteilung) der Arbeitszeit sein (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 29, BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, BAGE 123, 30).
  • LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12

    Gewährung von Elternteilzeit - Vergütungsanspruch - Rückzahlung überzahlter

    Auszug aus LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
    Hierbei kann dahin stehen, ob sich der Arbeitgeber im Rechtsstreit nur auf diejenigen entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe stützen darf, die er im Ablehnungsschreiben näher beschrieben hat (so: Hess. LAG 20. Dezember 2012 -20 Sa 418/12- Rn. 36ff).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15
    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung (bzw. hier: Verteilung) der Arbeitszeit sein (BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45; 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 29, BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, BAGE 123, 30).
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