Rechtsprechung
   LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,15129
LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12 (https://dejure.org/2013,15129)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12 (https://dejure.org/2013,15129)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. April 2013 - 17 Sa 1547/12 (https://dejure.org/2013,15129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,15129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Befristung; Gerichtliche Feststellung durch Entfristungsklage; Klage auf Schadenersatz nach Entfristungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Unwirksamkeit einer Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2013, 551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    Zur Gewährleistung des Rechtsfriedens und der Beständigkeit rechtlicher Beziehungen sowie einer geordneten Rechtspflege sollen auch hiernach nach Ausschöpfung des Rechtswegs oder nach Ablauf der entsprechenden Rechtsmittelfristen unanfechtbar gewordene Gerichtsentscheidungen grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden können (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - NJW 2003, 3539 [Köbler], Rdnr. 38).

    (iii) Soweit nach der Rspr. des EuGH in Fällen Unionsrecht widersprechender rechtskräftiger Entscheidungen Staatshaftung für Entscheidung letztinstanzlicher Gerichte anerkannt wird, wird hiermit die Rechtskraft der Entscheidung nicht in Frage gestellt und richtet sich der Ersatzanspruch nicht gegen die Partei des Rechtsstreits (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - aaO, [Köbler], Rdnr. 39).

    (iv) Voraussetzung ist dann im Übrigen, dass die verletzte Rechtsnorm bezweckt, dem Einzelnen Rechte zu verleihen, der Verstoß hinreichend qualifiziert ist und zwischen dem Verstoß (im Übrigen: gegen die dem Staat obliegende Verpflichtung) und dem entstandenen Schaden ein unmittelbarer Kausalzusammenhang besteht (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - aaO [Köbler], Rdnr. 51).

    Dies entspricht der Annahme, dass ein "hinreichend qualifizierter Verstoß" als Voraussetzung für die mitgliedsstaatliche Haftung dann angenommen wird, wenn die einschlägige Rechtsprechung des EuGH offenkundig verkannt wird (EuGH 30. September 2003 - C-224/01 - aaO, [Köbler], Rdnr. 56).

  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    aa) Diese Rechtsfolge beschränkt sich grundsätzlich auf die Rechtsfolge, die den Entscheidungssatz bildet (BGH 26. Juni 2003 - I ZR 269/00 - aaO, mwN.); bei klageabweisenden Entscheidungen - wie im Vorprozess der Parteien - ist jedoch der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein Element der Entscheidungsbegründung (BGH 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204; vgl. auch BVerwG 07. August 2008 - 7 C 7/08 -BVerwGE 131, 346).

    Dementsprechend kann in einem Nachfolgerechtsstreit derselben Parteien über eine andere Forderung, die das Bestehen des abgewiesenen Anspruchs voraussetzt, nicht geltend gemacht werden, der rechtskräftig abgeschlossene Vorprozess sei unrichtig entschieden (BGH 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - aaO).

    29 b) Die Voraussetzungen einer Rechtskraftdurchbrechung nach § 826 BGB (hierzu BGH 24. September 1987 - III ZR 187/86 - BGHZ 101, 380; BGH 30. Juni 1998 - VI ZR 160/97 - NJW 1998, 2818; BGH 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 - NJW 2005, 2991) oder auch nach § 242 BGB (hierzu BGH 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - aaO) liegen wie vom Arbeitsgericht zutreffend erkannt nicht vor.

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    Im Fall einer Kündigung ist hierbei nicht erforderlich, dass sie sich als rechtsbeständig erweist (BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - AP BGB § 615 Nr. 97).

    b) Nach der Rspr. des BAG kann das Vertrauen auf die Wirksamkeit der Kündigung im Verlauf des Kündigungsrechtsstreits seine Berechtigung verlieren (BAG 13. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 - aaO).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    (v) Dies gilt auch dann, wenn nach der Rspr. des EuGH einmal ausnahmsweise zu Lasten der am Rechtsstreit beteiligten Partei eine Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft zur Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts gefordert wird (EuGH 18. Juli 2007 - C-119/05 - JZ 2008, 141 [Lucchini]).

    Der EuGH hat dies in einem Fall angenommen, in dem offenkundig die Anwendung des Gemeinschaftsrechts vereitelt würde und die Rechtskraftwirkungen der Entscheidung des nationalen Gerichts über dessen Zuständigkeiten, wie sie sich aus dem Unionsrecht ergeben, hinausgehen (EuGH 18. Juli 2007 - C-119/05 - aaO [Lucchini], Rdnr. 59).

  • EuGH, 08.07.2010 - C-246/09

    Bulicke - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 8 und 9 - Nationales Verfahren zur

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    Hierbei dürfen diese Verfahren nicht weniger günstig gestaltet sein als bei entsprechenden Klagen, die nur innerstaatliches Recht betreffen (Grundsatz der Äquivalenz), und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Grundsatz der Effektivität) (EuGH 08. Juli 2010 - C-246/09 - AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 16 [Bulicke]).

    (a) Der Grundsatz der Äquivalenz fordert, dass die Regelung in gleicher Weisen für Klagen gilt, die auf die Verletzung des Unionsrechts gestützt sind, wie für solche, die auf die Verletzung des innerstaatlichen Rechts gestützt sind, sofern diese Klagen einen ähnlichen Gegenstand und Rechtsgrund haben (EuGH 08. Juli 2010 - C- 246/09 - aaO, [Bulicke], Rdnr. 26 mwN.).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 269/00

    Bindungswirkung eines Urteils hinsichtlich präjudizieller Rechtsverhältnisse

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    Lägen identische Streitgegenstände vor, wäre die vorliegende Klage unzulässig (BGH 26. Juni 2003 - I ZR 269/00 - NJW 2003, 3058 mwN.).

    aa) Diese Rechtsfolge beschränkt sich grundsätzlich auf die Rechtsfolge, die den Entscheidungssatz bildet (BGH 26. Juni 2003 - I ZR 269/00 - aaO, mwN.); bei klageabweisenden Entscheidungen - wie im Vorprozess der Parteien - ist jedoch der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein Element der Entscheidungsbegründung (BGH 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204; vgl. auch BVerwG 07. August 2008 - 7 C 7/08 -BVerwGE 131, 346).

  • BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 64/74

    Tendenzbetriebe: Tendenzschutz und Änderung der Rechtslage

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    Ein Verhalten, dass sich an der damaligen höchstrichterlichen Rspr. orientierte, stellt kein an den Maßstäben von Sittenwidrigkeit, § 826 BGB, oder Treuwidrigkeit, § 242 BGB, gemessenen besonders schwerwiegenden Ausnahmefall dar; auch dann nicht, wenn nach mehr als zehn Jahren eine Rechtsprechungsänderung eintritt, wobei für die Frage der Durchbrechung der Rechtskraft Änderungen der Rechtsprechung (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., Einf. §§ 322 - 327, Rdnr. 18) grundsätzlich ebenso außer Betracht bleiben wie spätere Gesetzesänderungen (vgl. hierzu BAG 31. Oktober 1975 - 1 ABR 64/74 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 5).
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 107/74

    Tendenzbetriebe: Arten - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Bildung von

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    Ein Verhalten, dass sich an der damaligen höchstrichterlichen Rspr. orientierte, stellt kein an den Maßstäben von Sittenwidrigkeit, § 826 BGB, oder Treuwidrigkeit, § 242 BGB, gemessenen besonders schwerwiegenden Ausnahmefall dar; auch dann nicht, wenn nach mehr als zehn Jahren eine Rechtsprechungsänderung eintritt, wobei für die Frage der Durchbrechung der Rechtskraft Änderungen der Rechtsprechung (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 71. Aufl., Einf. §§ 322 - 327, Rdnr. 18) grundsätzlich ebenso außer Betracht bleiben wie spätere Gesetzesänderungen (vgl. hierzu BAG 31. Oktober 1975 - 1 ABR 64/74 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 5).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    Im Zeitpunkt des Vorprozesses konnte die Beklagte sich vielmehr auf eine langjährige und gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12 mwN.) berufen, die das BAG in der Folge auch jahrelang beibehielt (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5) und die die Billigung des BVerfG fand (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25).
  • BAG, 21.07.2004 - 7 AZR 589/03

    Altersgrenze für Flugzeugführer

    Auszug aus LAG Hessen, 29.04.2013 - 17 Sa 1547/12
    Im Zeitpunkt des Vorprozesses konnte die Beklagte sich vielmehr auf eine langjährige und gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 12 mwN.) berufen, die das BAG in der Folge auch jahrelang beibehielt (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 AZR 589/03 - EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 5) und die die Billigung des BVerfG fand (BVerfG 25. November 2004 - 1 BvR 2459/04 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 25).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 160/97

    Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

  • BGH, 29.06.2005 - VIII ZR 299/04

    Sittenwidrige Ausnutzung eines Vollstreckungstitels; Mehrmalige Aufforderung zur

  • BVerfG, 25.11.2004 - 1 BvR 2459/04

    Zur tarifvertraglichen Altersgrenze von 60 Jahren für die Arbeitsverhältnisse von

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • EuGH, 16.03.2006 - C-234/04

    EIN NATIONALES GERICHT IST GRUNDSÄTZLICH NICHT ZUR ÜBERPRÜFUNG UND AUFHEBUNG

  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

  • LAG Hessen, 05.04.2000 - 13 Sa 2606/98
  • LAG Hessen, 11.03.2015 - 2 Sa 1161/14

    Umfang der Rechtskraft eines eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteils

    Bei klageabweisenden Entscheidungen - wie im Vorprozess der Parteien -ist dabei der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein Element der Entscheidungsbegründung (vgl. LAG Hessen, Urteil vom 29. April 2013 - 17 Sa 1547/12 - Rn. 24, zitiert nach [...]).

    In diesem Fall kann in einem Nachfolgerechtsstreit derselben Parteien über die Höhe einer Abführungspflicht für bestimmte Jahre nicht geltend gemacht werden, der rechtskräftig abgeschlossene Vorprozess über das Bestehen einer Abführungspflicht dem Grunde nach in diesem bestimmten Fall und auch für die hier streitigen Zeiträume sei unrichtig entschieden worden (siehe hierzu auch: BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C 7/08, zitiert nach [...], und LAG Hessen, Urteil vom 29. April 2013-17 Sa 1547/12 - Rn. 24, aaO).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht