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   LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04   

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LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04 (https://dejure.org/2004,55507)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29.10.2004 - 1 Sa 868/04 (https://dejure.org/2004,55507)
LAG Hessen, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 1 Sa 868/04 (https://dejure.org/2004,55507)
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  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Kommen die staatlichen Gerichte zur Annahme einer Verletzung besonderer Loyalitätsobliegenheiten, so ist die weitere Frage, ob diese Verletzung eine Kündigung des kirchlichen Arbeitsverhältnisses sachlich rechtfertigt, nach den kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften der §§ 1 KSchG , 626 RGB zu beantworten (BVerfGE 70, 138, 162 [BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83] , 164 ff.).

    a) Die richtige Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften als für alle geltendes Gesetz im Sinne des Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV durch die Kirchen unterliegt umfassender arbeitsgerichtlicher Anwendungskompetenz (BVerfGE 70, 138 [BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83] t 168 f.).

    Die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung durch einen kirchlichen Arbeitgeber anhand der §§ 1 KSchG , 626 BGS obliegt danach den staatlichen Gerichten (BVerfGE 70, 138, 168 f. [BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83] ; MünchArbR/Richardi, a.a.O., ebenda; Germelmann/Matthes/Prütting, a.a.O., ebenda).

    Für die rechtliche Beurteilung sind keine besonderen Loyalitätspflichten des Klägers aus dem Selbstverständnis der Kirche, die dem Kläger als kirchlichem Mitarbeiter auferlegt wären, zu beachten, weil solche insoweit nicht bestehen (BVerfGE 70, 138, 165 ff. [BVerfG 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83] ).

  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen, wenn sie aus formellen Gründen unwirksam ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält ( BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 14 zu § 78 BetrVG 1972, unter 1., ständige Rechtsprechung; vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - NZA 2002, 966), in ihr das Verhalten des Arbeitnehmers unrichtig rechtlich gewürdigt worden ist, sie nicht verhältnismäßig ist (BAG, Urteil vom 10.11.1993, a.a.O., untere 6.) oder ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte nicht mehr besteht (BAG, Urteil vom 11.12.2001, a.a.O.; vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter II. 4.).

    Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts käme aber gleichwohl eine Abmahnung in Betracht, weil der Kläger zugleich durch unberechtigte Inanspruchnahme von Material des Beklagten und Einsatz seiner Arbeitszeit und der seiner Sekretärin auch gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hätte (BAG, Urteil vom 10.11.1993, a.a.O., unter 5.; vom 31.08.1994, a.a.O., unter 2. a) und d)).

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Zwar ist es richtig, dass eine Kündigung und dementsprechend eine vorherige Abmahnung unzulässig sind, wenn dem Arbeitnehmer, der zugleich Betriebsratsmitglied ist, lediglich die Verletzung einer Amtspflicht als solches zum Vorwurf gemacht werden kann ( BAG, Urteil vom 26.01.1994 - 7 AZR 640/92 - n. v.; vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu§ 3?BetrVG 1972, unter 2. a)).

    Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts käme aber gleichwohl eine Abmahnung in Betracht, weil der Kläger zugleich durch unberechtigte Inanspruchnahme von Material des Beklagten und Einsatz seiner Arbeitszeit und der seiner Sekretärin auch gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hätte (BAG, Urteil vom 10.11.1993, a.a.O., unter 5.; vom 31.08.1994, a.a.O., unter 2. a) und d)).

  • BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99

    Auseinandersetzung um die Vertretung einer jüdischen Gemeinde

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Auch der kirchlich autonome Bereich ist nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV nicht exemt, sondern in die staatliche Rechtsordnung eingebunden ( BGH, Urteil vom 11.02.2000 - V ZR 271/99 - JZ 2000, 1111 f.; vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 - NJW 2003, 2097, 2098; zustimmend BverfG Beschl. v. 27.01.2004 - 2 BvR 496/01 . - NJW 2004, 3099 f., Germelmann/Matthes/ Prütting, ArbGG, 5. Aufl., Einleitung Rz 86; MünchArbR/Richardi, 2. Aufl., S. 1583 f., § 193, Rz 29, 34).

    Insofern ist das erkennende Gericht aber an deren Beurteilung durch die zuständigen innerkirchlichen Stellen gebunden, jedenfalls so lange, wie diese nicht willkürlich sind (BAG, Urteil vom 11.02.2000, a.a.O., S. 1112 f.).

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Auf die Frage ob eine ggf. vereinbarte Verpflichtung, vor der Einschaltung staatlicher Gerichte eine innerkirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, eine prozesshindernde Einrede begründet ( BAG, Urteil vom 18.05.1999 -9 AZR 682/98 - AP Nr. 1 zu § 4 ArbGG 1979, unter III:; vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk, unter I 1.), kommt es deshalb nicht an.
  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen, wenn sie aus formellen Gründen unwirksam ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält ( BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 14 zu § 78 BetrVG 1972, unter 1., ständige Rechtsprechung; vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - NZA 2002, 966), in ihr das Verhalten des Arbeitnehmers unrichtig rechtlich gewürdigt worden ist, sie nicht verhältnismäßig ist (BAG, Urteil vom 10.11.1993, a.a.O., untere 6.) oder ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte nicht mehr besteht (BAG, Urteil vom 11.12.2001, a.a.O.; vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter II. 4.).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98

    Kirchliche Schlichtungsstelle - Prozeßeinrede

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Auf die Frage ob eine ggf. vereinbarte Verpflichtung, vor der Einschaltung staatlicher Gerichte eine innerkirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, eine prozesshindernde Einrede begründet ( BAG, Urteil vom 18.05.1999 -9 AZR 682/98 - AP Nr. 1 zu § 4 ArbGG 1979, unter III:; vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk, unter I 1.), kommt es deshalb nicht an.
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 464/00

    Abmahnung - Nebentätigkeit - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber die Entfernung einer Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen, wenn sie aus formellen Gründen unwirksam ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält ( BAG, Urteil vom 10.11.1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 14 zu § 78 BetrVG 1972, unter 1., ständige Rechtsprechung; vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00 - NZA 2002, 966), in ihr das Verhalten des Arbeitnehmers unrichtig rechtlich gewürdigt worden ist, sie nicht verhältnismäßig ist (BAG, Urteil vom 10.11.1993, a.a.O., untere 6.) oder ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte nicht mehr besteht (BAG, Urteil vom 11.12.2001, a.a.O.; vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84 - AP Nr. 17 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, unter II. 4.).
  • BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92

    Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Zwar ist es richtig, dass eine Kündigung und dementsprechend eine vorherige Abmahnung unzulässig sind, wenn dem Arbeitnehmer, der zugleich Betriebsratsmitglied ist, lediglich die Verletzung einer Amtspflicht als solches zum Vorwurf gemacht werden kann ( BAG, Urteil vom 26.01.1994 - 7 AZR 640/92 - n. v.; vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu§ 3?BetrVG 1972, unter 2. a)).
  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Auch der kirchlich autonome Bereich ist nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 Satz 1 WRV nicht exemt, sondern in die staatliche Rechtsordnung eingebunden ( BGH, Urteil vom 11.02.2000 - V ZR 271/99 - JZ 2000, 1111 f.; vom 28. März 2003 - V ZR 261/02 - NJW 2003, 2097, 2098; zustimmend BverfG Beschl. v. 27.01.2004 - 2 BvR 496/01 . - NJW 2004, 3099 f., Germelmann/Matthes/ Prütting, ArbGG, 5. Aufl., Einleitung Rz 86; MünchArbR/Richardi, 2. Aufl., S. 1583 f., § 193, Rz 29, 34).
  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 496/01

    Zur Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs bei der Überprüfung

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