Rechtsprechung
LAG Hessen, 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 138 BGB, § 242 BGB, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, Art 11 Abs 1 GG
Kündigungsschutz: Gebotener Mindestschutz des Arbeitsplatzes; Sitten- oder treuwidrige Ausübung des Kündigungsrechts; Krankheit als personenbedingter Kündigungsgrund - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung auf Grund einer diagnostizierten Parkinsonerkrankung vor Ablauf der Wartezeit des § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetzes (KSchG); Ausspruch einer Kündigung aus Krankheitsgründen während der Wartezeit
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138 § 242; KSchG § 1 Abs. 1
Krankheitsbedingte Kündigung vor Ablauf der Wartezeit weder sittenwidrig noch treuwidrig - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.04.2005 - 4 Ca 4233/04
- LAG Hessen, 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05
Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass der Vorwurf objektiver Sittenwidrigkeit im Sinn des § 138 BGB nur in besonders krassen Fällen erhoben werden kann, wenn das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt und nicht einmal ein ethisches Minimum gewahrt wird (Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu B. III. 1. d.Gr.).Dieser Grundsatz ist aber gerade bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes nicht anwendbar (BAG, Urteil vom 22.05.2003, a.a.O., zu B. 5. b) ee) d.Gr.).
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
Kündigung zur Unzeit
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05
Wollte man der krankheitsbedingten Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, auf das das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung findet, für treuwidrig halten, würde über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt (BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 185/00 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Kündigung, zu II. 1. d.Gr.). - BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99
Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde; …
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05
Nur hiergegen aber schützen die Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 - BB 2001, S. 1902 ff., zu II. 4. d) d.Gr.). - BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 27.01.1998 - 1 BvL 15/87 - NZA 1998, S. 470 ff.) sind die Arbeitnehmer dort, wo die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes nicht greifen, durch die zivilrechtlichen Generalklauseln vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des Arbeitgebers geschützt. - BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05
Vor diesem verfassungsrechtlichen Hintergrund hat das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass der Vorwurf objektiver Sittenwidrigkeit im Sinn des § 138 BGB nur in besonders krassen Fällen erhoben werden kann, wenn das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt und nicht einmal ein ethisches Minimum gewahrt wird (Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu B. III. 1. d.Gr.).
- ArbG Aachen, 06.03.2018 - 4 Ca 2651/17
Kündigung außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG Treu und Glauben
Bei einem solchen Geschehensverlauf kann man von einem "Herüberziehen" des Klägers zur Beklagten bereits nicht sprechen (vgl. ausdrücklich in einem vergleichbaren Fall: LAG Hessen, Urteil vom 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05, Rn. 24; juris). - ArbG Aachen, 06.03.2018 - 4 Ca 2652/17
Kündigung außerhalb der Anwendbarkeit des KSchG Treu und Glauben
Bei einem solchen Geschehensverlauf kann man von einem "Herüberziehen" des Klägers zur Beklagten bereits nicht sprechen (vgl. ausdrücklich in einem vergleichbaren Fall: LAG Hessen, Urteil vom 30.03.2006 - 5 Sa 1052/05, Rn. 24; juris).