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   LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13   

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LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13 (https://dejure.org/2015,26891)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.03.2015 - 10 Sa 505/13 (https://dejure.org/2015,26891)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. März 2015 - 10 Sa 505/13 (https://dejure.org/2015,26891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 98 Abs. 6 ArbGG
    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14) kommt es für eine Aussetzung darauf an, ob "ernsthafte Zweifel" an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bestehen. Bei der Frage, ob ein Verfahren nach § 98 Abs. 6 ArbGG ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bei einer Aussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 109/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14) kommt es für eine Aussetzung darauf an, ob "ernsthafte Zweifel" an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bestehen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 7. Januar 2015 -10 AZB 109/14 - den Beschluss des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und zur neuen Entscheidung über den Aussetzungsantrag des Beklagten an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Es müssen "ernsthafte" Zweifel am Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 TVG gegeben sein (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Das Landesarbeitsgericht hat alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, in seine Würdigung einzubeziehen und unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Bei der Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs "ernsthafte Zweifel" steht dem Instanzgericht ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass es mit dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 9 Abs. 1 ArbGG nicht vereinbar wäre, wenn allein die Existenz eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dazu führen könnte, dass alle Verfahren des Klägers ausgesetzt würden (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ).

    Ferner wird ausgeführt, dass das Instanzgericht alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten habe (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ).

  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Dies bedeutet der Sache aber auch, dass eine Abwägung stattzufinden hat zwischen dem Aussetzungsinteresse der tarifunterworfenen Arbeitgebern und dem Interesse der ULAK, Beitragsrückstände weiter einklagen zu können und möglichst zeitnah zu Titeln zu gelangen (so ausdrücklich auch ErfK/Koch 15. Aufl. § 98 ArbGG Rn. 7, der im Übrigen zu Recht darauf hinweist, die gesetzliche Regelung sei wenig geglückt; zu dem Grundsatz auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 2 Abs. 1 i. V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vgl. auch BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - NJW 2011, 2713).

    Das Verfahrensrecht darf nicht in einer Weise ausgelegt werden, dass durch hohe Kosten das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einer Partei in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - Rn. 22, NJW 2011, 2713) .

  • BAG, 26.10.2004 - 1 AZR 493/03

    Nachteilsausgleich bei Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat darauf hingewiesen, dass es mit dem Beschleunigungsgrundsatz nach § 9 Abs. 1 ArbGG nicht vereinbar wäre, wenn allein die Existenz eines Verfahrens nach § 98 Abs. 1 ArbGG bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dazu führen könnte, dass alle Verfahren des Klägers ausgesetzt würden (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 21, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ).

    Ferner wird ausgeführt, dass das Instanzgericht alle ihm bekannten Umstände, die für oder gegen die Wirksamkeit einer AVE sprechen, unter Berücksichtigung des Zwecks des Verfahrens nach § 98 ArbGG einerseits und des Beschleunigungsinteresses der Parteien andererseits zu gewichten habe (vgl. BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 22, NZA 2005, 237 [BAG 26.10.2004 - 1 AZR 493/03] ).

  • LAG Hessen, 02.07.2014 - 18 Sa 619/13

    Überprüfung AVE

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Dies ist auch problematisiert worden in dem veröffentlichten Urteil des Hess. LAG der 18. Kammer (vgl. hierzu Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 - Rn. 60, [...]) .

    Diese Zweifel werden nicht dadurch widerlegt oder entkräftet, dass das Hess. LAG bereits im Jahre 2014 entschieden hat, dass die AVE-Erklärungen 2008 und 2010 wirksam seien (vgl. hierzu Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -[...]; Revision eingelegt unter 10 10 AZR 600/14).

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 959/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Bereits nach bisheriger ständiger Rechtsprechung ist die Wirksamkeit der AVE eines Tarifvertrags durch die Gerichte für Arbeitssachen grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen, soweit es entscheidungserheblich auf diese ankommt (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 20, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ).

    Der erste Anschein spricht deshalb für die Rechtmäßigkeit einer AVE (vgl. BAG 10. September 2014 - 10 AZR 959/13 - Rn. 21, NZA 2014, 1282 [BAG 10.09.2014 - 10 AZR 959/13] ; BAG 7. Januar 2015 - 10 AZB 109/14 - Rn. 19, NZA 2015, 237 [BAG 07.01.2015 - 10 AZB 109/14] ).

  • LAG Hessen, 05.01.2015 - 18 Ta 636/14

    § 98 Abs 6 nF ArbGG

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Dieses Verfahren ist zudem derzeit nicht rechtskräftig abgeschlossen (iE. ebenso Hess. LAG 5. Januar 2015 - 18 Ta 636/14 - [...]).
  • BAG, 17.02.2016 - 10 AZR 600/14

    Zulässigkeit der Revision - Aussetzung nach § 98 Abs. 6 ArbGG

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Diese Zweifel werden nicht dadurch widerlegt oder entkräftet, dass das Hess. LAG bereits im Jahre 2014 entschieden hat, dass die AVE-Erklärungen 2008 und 2010 wirksam seien (vgl. hierzu Hess. LAG 2. Juli 2014 - 18 Sa 619/13 -[...]; Revision eingelegt unter 10 10 AZR 600/14).
  • BAG, 07.01.2015 - 10 AZB 110/14

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Nach den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Januar 2015 (10 AZB 109/14 und 10 AZB 110/14) kommt es für eine Aussetzung darauf an, ob "ernsthafte Zweifel" an der Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung bestehen.
  • BAG, 11.06.1975 - 4 AZR 395/74

    Tarifautonomie: Auslegung der Satzung des Bundesinnungsverbandes -

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Wollte man in einem solchen Fall (noch) höhere Hürden für einen erheblichen Angriff gegen die Wirksamkeit einer AVE aufstellen, wäre dies aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, da die AVE als Rechtsakt "sui generis" einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen muss (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - Rn. 23, NZA 2003, 275 [BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00] ; BAG 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - zu II 1 der Gründe, AP Nr. 29 zu § 2 TVG).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

    Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 30.03.2015 - 10 Sa 505/13
    Wollte man in einem solchen Fall (noch) höhere Hürden für einen erheblichen Angriff gegen die Wirksamkeit einer AVE aufstellen, wäre dies aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich, da die AVE als Rechtsakt "sui generis" einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen muss (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 9 AZR 405/00 - Rn. 23, NZA 2003, 275 [BAG 25.06.2002 - 9 AZR 405/00] ; BAG 11. Juni 1975 - 4 AZR 395/74 - zu II 1 der Gründe, AP Nr. 29 zu § 2 TVG).
  • LAG Hessen, 10.10.2014 - 10 Sa 603/14

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen

    Die Frage des zeitlichen Geltungsbereichs des neuen § 98 ArbGG war bereits auch Gegenstand der Beschlüsse über eine Aussetzung gemäß § 98 Abs. 6 ArbGG n.F. in den Verfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht 10 Sa 505/13 sowie 10 Sa 675/13, auf die wegen der weiteren Einzelheiten der Begründung Bezug genommen wird.

    Die Kammer 10 hat sich in den Rechtsstreitigkeiten 10 Sa 505/13 und 10 Sa 675/13 im Hinblick auf die AVE-Erklärungen vom 15. Mai 2008 und vom 25. Juni 2010 diesen Bedenken angeschlossen.

    Der erkennenden Kammer sind aus den beiden Verfahren 10 Sa 505/13 sowie 10 Sa 675/13 die juristischen Argumente, die gegen die Wirksamkeit der AVE vorgebracht werden, bekannt.

    In den Verfahren 3 BVAVE 5003/14 sowie 4 BVAVE 5004/14 werden die Antragsteller durch den gleichen Prozessbevollmächtigten wie in den Verfahren 18 Sa 619/13, 10 Sa 505/13 sowie 10 Sa 675/13 vertreten.

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