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   LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09   

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LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 (https://dejure.org/2009,26402)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 (https://dejure.org/2009,26402)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 5 Sa 225/09 (https://dejure.org/2009,26402)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    17 a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. z. B. BAG 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - Rn 29, zitiert nach juris; BAG 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - Rn 16, zitiert nach juris) .

    Hieran gemessen sind Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmerinnen, da ihnen Mitgliedschaftsrechte zustehen, mit denen sie die Geschicke des Vereins und damit zugleich die Arbeitsorganisation beeinflussen können (vgl. BAG 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - Rn 22, 23, 25 und 28, m. w. N., ständige Rechtsprechung, zitiert nach juris) .

    Die in der Satzung festgelegte Leistungspflicht führt auch nicht zur Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen (vgl. BAG 06.07. - 5 AZB 9/93 - Rn. 21 zit. nach juris).

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, inwieweit gesellschaftsrechtliche Beziehungen einerseits und arbeitsrechtliche Beziehungen andererseits bei einer C bestehen können (dazu auch BAG 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - Rn 24, zitiert nach juris) .

  • BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 5/85

    Arbeitsnehmerstatus: Mitglieder einer DRK-Schwesternschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Die Mitglieder einer A-Schwesternschaft sind auch dann keine Arbeitnehmer, wenn sie nicht in einem von der Schwesternschaft selbst getragenen, sondern aufgrund eines Gestellungsvertrages in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus tätig sind (vgl. BAG 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - LS; zit. nach Juris).

    Die mit ihrem Beitritt zu einer Schwesternschaft übernommene Pflicht der C, in der karitativen Krankenpflege tätig zu werden, gründet sich allein auf die Zugehörigkeit zu der Schwesternschaft (BAG 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - Rn 11, zitiert nach juris) .

    Mitglieder der A-Schwesternschaft sind auch dann keine Arbeitnehmer, wenn sie aufgrund eines Gestellungsvertrages in einem von einem Dritten betriebenen Krankenhaus tätig sind (vgl. BAG 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - LS, zitiert nach juris) .

  • BGH, 11.11.1994 - V ZR 46/93

    Umfang der Rechtskraft und Präklusion von Tatsachen durch anderweitige

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Gegenstand der materiellen Rechtskraft eines Schiedsurteils ist die gerichtliche Entscheidung über den erhobenen Anspruch, dies bedeutet das Bestehen oder Nichtbestehen der mit der Klage geltend gemachten Rechtsfolge aufgrund des vorgetragenen Tatsachenkomplexes (so BGH 11.11.1994 - V ZR 46/93 - NJW 1995, 967).

    Präjudizielle Rechtsverhältnisse und Vorfragen werden aber nur dann rechtskräftig festgestellt, wenn sie Streitgegenstand waren, nicht dagegen wenn über sie nur als Vorfrage zu entscheiden war (vgl. nur BGH 11.11.1994 - V ZR 46/93 - Rn. 6 zit. nach Juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, vor § 322 Rn. 34 m. w. N.).

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02

    Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Solange das Rechtsverhältnis nicht wirksam beendet ist, kann die Statusfrage jederzeit zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. z. B. BAG 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - Rn 25, zitiert nach juris) .

    17 a) Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. z. B. BAG 09.07.2003 - 5 AZR 595/02 - Rn 29, zitiert nach juris; BAG 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - Rn 16, zitiert nach juris) .

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 34 U 68/08

    Anforderungen an die einheitliche und zeitgleiche Kündigung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Wer eine Urkunde ungelesen unterschreibt, ist an die darin enthaltene Erklärung gebunden (vgl. OLG Hamm 02.12.2008 - 34 U 68/08 - Rn 28, zitiert nach juris; OLG Köln 01.07.1998 - 27 U 6/98 - Rn 28, zitiert nach juris; Palandt / Heinrichs / Ellenberger, BGB, § 119 Rn 9) .
  • OLG Köln, 01.07.1998 - 27 U 6/98

    Rechtsmangel bei Grundstückskauf

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Wer eine Urkunde ungelesen unterschreibt, ist an die darin enthaltene Erklärung gebunden (vgl. OLG Hamm 02.12.2008 - 34 U 68/08 - Rn 28, zitiert nach juris; OLG Köln 01.07.1998 - 27 U 6/98 - Rn 28, zitiert nach juris; Palandt / Heinrichs / Ellenberger, BGB, § 119 Rn 9) .
  • BGH, 28.03.1962 - VIII ZR 250/61
    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Willenserklärungen haben mit dem Augenblick des Wirksamwerdens grundsätzlich einen unveränderlichen Erklärungswert (vgl. BGH 28. März 1972 - VIII ZR 250/61 - Rn 15, zitiert nach juris) .
  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 295/86

    Erwerb der Mitgliedschaft in einer politischen Partei; Aufnahmezwang bei

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Eine Annahme eines Aufnahmeantrags ohne Erklärung an den Antragenden (§ 151 Satz 1 BGB) kommt beim Vereinseintritt den Umständen nach nicht in Frage (vgl. BGH 29.06.1987 - II ZR 295/86 - Rn 7, zitiert nach juris) .
  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Denn die praktische Handhabung lässt Schlüsse darauf zu, von welchen Rechten und Pflichten die Parteien in Wirklichkeit ausgegangen sind (vgl. z. B. BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94 - Rn 139, zitiert nach juris) .
  • BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05

    Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 5 Sa 225/09
    Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann aber das nachträgliche Verhalten der Parteien in der Weise berücksichtigt werden, als es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulässt (vgl. BGH 07. Dezember 2006 - VII ZR 166/05 - Rn 18, zitiert nach juris) .
  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 255/04

    Eintritt eines Ehegatten in den mit dem Ehepartner geschlossenen Mietvertrag

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

    Eine etwaige Umgehung arbeitsrechtlicher Normen ist in erster Linie in den Bereichen des Bestandsschutzes, der Vergütung und der Mitbestimmung zu prüfen (so ausdrücklich: LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11 - Rn41, juris; vgl. auch Hess. LAG v. 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 - juris und OLG Hamburg v. 29.10.2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762), da die wesentlichen arbeitsrechtlichen Schutzrechte diese Bereiche betreffen.

    Dem sind die Instanzgerichte (vgl. LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11 - juris; Hess. LAG v. 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 - juris; OLG Hamburg v. 29.10.2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762) und ein Teil des Schrifttums (vgl. Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz [GK] - Raab, 9. Auflage 2010, § 5 Rn. 83) gefolgt.

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZN 1042/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juli 2009 - 5 Sa 225/09 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Düsseldorf, 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft

    Insofern hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Begründung entschieden, dass die Rote-Kreuz-Schwestern keine Arbeitnehmer/innen Sinne des § 5 BetrVG sind, weil sie ihre Arbeitsleistung aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbringen (BAG 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 Rotes Kreuz; BAG 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; 26.09.2002 - 5 AZB 19/01- AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 83; 03.06.2010 - 7 ABR 1/09- NZA 2010, 1302; siehe auch LAG Hessen 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 - juris.de; LAG Düsseldorf 30.10.2008 -15 TaBV- 245/08- EzAÜG BetrVG Nr. 107; LAG Schleswig-Holstein 27.05.2008 - 1 Ta 91/08 - ; OLG Hamburg 29.10.2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762-2766).

    (2) Die Rechtsprechung prüft die Einhaltung von Schutzrechten im Wesentlichen unter dem Gesichtspunkt des Bestandschutzes, der Vergütung und der Mitbestimmung (BAG 06.07.1995 aaO; LAG Hessen 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 aaO. LAG Düsseldorf 30.10.2008 - 15 TaBV - 245/08 - EzAÜG BetrVG Nr. 107; LAG Schleswig-Holstein 27.05.2008 - 1 Ta 91/08 - OLG Hamburg 29.10.2007 - 11 W 27/07- aaO; siehe auch Anmerkung Hamann zu BAG 23.06.2010 aaO).

  • LAG Düsseldorf, 26.08.2015 - 12 TaBV 48/15

    Wirksamkeit der Wahl eines Betriebsrats der Mitglieder der DRK-Schwesternschaften

    Insofern hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, wenn auch mit teilweise unterschiedlicher Begründung entschieden, dass die S.-L.-Schwestern keine Arbeitnehmer/innen Sinne des § 5 BetrVG sind, weil sie ihre Arbeitsleistung aufgrund vereinsrechtlicher Mitgliedschaft erbringen (BAG 18.02.1956 - 2 AZR 254/54 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 1; 03.06.1975 - 1 ABR 98/74 - AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972 S. L.; 20.02.1986 - 6 ABR 5/85 - AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 S. L.; BAG 06.07.1995 - 5 AZB 9/93 - AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979; 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; 26.09.2002 - 5 AZB 19/01- AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 83; 03.06.2010 - 7 ABR 1/09- NZA 2010, 1302; siehe auch LAG Hessen 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 - juris.de; LAG Düsseldorf 30.10.2008 -15 TaBV- 245/08- EzAÜG BetrVG Nr. 107; LAG Schleswig-Holstein 27.05.2008 - 1 Ta 91/08 - ; OLG Hamburg 29.10.2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762-2766).

    (2) Die Rechtsprechung prüft die Einhaltung von Schutzrechten im Wesentlichen unter dem Gesichtspunkt des Bestandschutzes, der Vergütung und der Mitbestimmung (BAG 06.07.1995 aaO; LAG Hessen 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 aaO. LAG Düsseldorf 30.10.2008 - 15 TaBV - 245/08 - EzAÜG BetrVG Nr. 107; LAG Schleswig-Holstein 27.05.2008 - 1 Ta 91/08 - OLG Hamburg 29.10.2007 - 11 W 27/07- aaO; siehe auch Anmerkung Hamann zu BAG 23.06.2010 aaO).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12

    Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V

    cc)Dem sind die Instanzgerichte, zuletzt zwei Kammern des LAG Düsseldorf, gefolgt (LAG Düsseldorf v. 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12, juris; LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11, juris; LAG Hessen v. 30.07.2009 - 5 Sa 225/09, juris; OLG Hamburg v. 29.10.2007 - 11 W 27/07, DB 2007, 2762).

    Denn eine etwaige Umgehung arbeitsrechtlicher Normen ist in erster Linie in den Bereichen des Bestandsschutzes, der Vergütung und der Mitbestimmung zu prüfen (so ausdrücklich: LAG Düsseldorf v. 27.03.2012 - 17 TaBV 86/11 - Rn41, juris; vgl. auch Hess. LAG v. 30.07.2009 - 5 Sa 225/09 - juris und OLG Hamburg v. 29.10.2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762), da die wesentlichen arbeitsrechtlichen Schutzrechte diese Bereiche betreffen.

  • BAG, 27.04.2010 - 5 AZN 336/10

    Anhörungsrüge - Begründung - Zwei-Wochen-Frist

    Die Klägerin hat im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren die nachträgliche Zulassung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juli 2009 (- 5 Sa 225/09 -) begehrt.
  • ArbG Essen, 29.09.2015 - 2 BV 88/14

    Nichtigkeit einer im Betrieb der antragstellenden DRK-Schwesternschaft

    Dem sind die Instanzgerichte (vgl. LAG Düsseldorf v. 27. März 2012 - 17 TaBV 86/11 - ; Hessisches LAG vom 30. Juli 2009 - 5 Sa 225/09 - ; OLG Hamburg vom 29. Oktober 2007 - 11 W 27/07 - DB 2007, 2762) und ein Teil des Schrifttums (vgl. Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz [GK] - Raab, 9. Aufl. 2010, § 5 Rz. 83) gefolgt.
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