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   LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09   

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https://dejure.org/2009,28422
LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09 (https://dejure.org/2009,28422)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09 (https://dejure.org/2009,28422)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 9 TaBVGa 145/09 (https://dejure.org/2009,28422)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 BVGa 17/09

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen absehbarer Nichtigkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 09. Juli 2009 - 7 BVGa 17/09 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Darmstadt hat den gegen den Beteiligten zu 2) gerichteten Anträgen durch Beschluss vom 9. Juli 2009 - 7 BVGa 17/09 - stattgegeben und sie gegen den Beteiligten zu 3) zurückgewiesen.

  • ArbG Darmstadt, 28.07.2009 - 4 BV 4/09

    Wahlanfechtung - Nichtigkeitsklage gegen eine Betriebsratswahl - Übernahme eines

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    Der Betriebsrat der A GmbH hat beim ArbG Darmstadt (- 4 BV 4/09 -) u. a. ein Verfahren auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl des Gemeinschaftsbetriebsrats eingeleitet.

    Das Arbeitsgericht hat den Antrag jedoch durch Beschluss vom 28. Juli 2009 - 4 BV 4/09 - zurückgewiesen.

  • LAG Hessen, 06.05.2004 - 9 TaBVGa 61/04

    Voraussetzungen für die Entstehung eines Übergangsmandates; Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    Darauf, ob der Gemeinschaftsbetriebsrat infolge einer Betriebszusammenfassung im Sinne des § 21 a Abs. 2 BetrVG ein Übergangsmandat hat oder ob das Distribution Center B unter Verlust seiner Identität in das Distribution Center C eingegliedert worden ist (vgl. Hess. LAG Beschluss vom 23. Okt. 2008 - 9 TaBV 155/08 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 6. Mai 2004 - 9 TaBVGa 61/04 - Juris), kommt es für die Entscheidung nicht an.
  • LAG Hessen, 23.10.2008 - 9 TaBV 155/08

    Keine Eingliederung bei Unterstellung zweier selbstständiger Betriebe unter

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    Darauf, ob der Gemeinschaftsbetriebsrat infolge einer Betriebszusammenfassung im Sinne des § 21 a Abs. 2 BetrVG ein Übergangsmandat hat oder ob das Distribution Center B unter Verlust seiner Identität in das Distribution Center C eingegliedert worden ist (vgl. Hess. LAG Beschluss vom 23. Okt. 2008 - 9 TaBV 155/08 - Juris; Hess. LAG Beschluss vom 6. Mai 2004 - 9 TaBVGa 61/04 - Juris), kommt es für die Entscheidung nicht an.
  • BAG, 11.04.1978 - 6 ABR 22/77

    Angefochtene Betriebsratswahl - Einheitlicher Betriebsrat - Mmehrere

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    Die Wahl eines weiteren Betriebsrats für einen Bereich, für den bereits ein Betriebsrat gewählt worden ist, ist nichtig (BAG Beschluss vom 11. April 1978 - 6 ABR 22/77 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 9 Ta 149/06

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzverfahrens bei

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n. v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n. v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m. w. N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n. v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a. a. O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG Berlin, 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06
    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n. v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n. v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m. w. N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n. v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a. a. O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n. v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n. v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m. w. N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n. v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a. a. O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03

    Nichtigkeit der Wahl eines "zweiten" Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Hessen, 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09
    In laufende Betriebsratswahlen kann im Wege der einstweiligen Verfügung eingegriffen werden, wenn die Wahl als nichtig anzusehen wäre (Hess. LAG in st. Rspr., zuletzt etwa Beschluss vom 28. Mai 2008 - 9 TaBVGa 133/08 - n. v.; Beschluss vom 19. März 2006 - 9 Ta 149/06 - n. v.; Beschluss vom 17. Febr. 2005 - 9 TaBVGa 28/05 - EzAÜG § 14 AÜG Betriebsverfassung Nr. 61 m. w. N.; Hess. LAG Beschluss vom 24. Juni 2004 - 9 TaBVGa 83/04 - n. v.) oder zumindest eine mit Sicherheit erfolgreiche Wahlanfechtung wegen feststehender Wahlfehler festgestellt werden kann (Hess. LAG a. a. O., ferner LAG Berlin Beschluss vom 7. Febr. 2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509; LAG Düsseldorf Beschluss vom 25. Juni 2003 - 12 TaBV 34/03 - Juris; Veit/Wichert DB 2006, 390; Rieble/Triskatis NZA 2006, 233; Bram FA 2006, 66).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Dies ist ua. dann anzunehmen, wenn während der Amtszeit eines ordnungsgemäß gewählten Betriebsrats für denselben Betrieb oder Betriebsteil ohne begründeten Anlass ein weiterer Betriebsrat gewählt wird; in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen (vgl. BAG 21. Juli 2004 - 7 ABR 57/03 - zu B II 1 b bb (1) der Gründe, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15; LAG Niedersachsen 2. Dezember 2011 - 6 TaBV 29/11 - Rn. 45, juris; LAG Hessen 30. Juli 2009 - 9 TaBVGa 145/09 - Rn. 19, AE 2010, 40) .
  • LAG Hamm, 12.01.2017 - 11 Sa 386/16

    Kündigung, Betriebsratsanhörung

    Allerdings ist nach der Rechtsprechung des BAG eine Nichtigkeit der Betriebsratswahl anzunehmen, wenn zunächst ein einheitlicher Betriebsrat für mehrere Betriebsteile gebildet worden ist und während der Amtszeit des ordnungsgemäß gewählten Betriebsrats für denselben Betrieb oder eine Teilorganisation ohne begründeten Anlass ein weiterer Betriebsrat mit dem Ziel gewählt wird, den amtierenden Betriebsrat abzulösen; denn in einem Betrieb kann nur ein Betriebsrat bestehen ( BAG 11.04.1978 - 6 ABR 22/77 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 8 Rn. 8 [juris]; zustimmend: BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15 u. LAG Niedersachsen 02.12.2011 - 6 TaBV 29/11 - AiB 2013, 721 [LS] u. Hess. LAG 30.07.2009 - 9 TaBVGa 145/09; GK-BetrVG-Kreutz, aaO, § 19 BetrVG Rn. 138 ).
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