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   LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13   

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LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13 (https://dejure.org/2013,51839)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30.10.2013 - 2 Sa 629/13 (https://dejure.org/2013,51839)
LAG Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 2 Sa 629/13 (https://dejure.org/2013,51839)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 481/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13
    So habe das beklagte Land wegen objektiv zweifelhafter Rechtslage nach sorgfältiger Prüfung zunächst bis zur Verkündung des Urteils des BAG vom 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - und anschließender Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe am 15. Dezember 2011 abwarten sowie die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde prüfen dürfen, um sodann die aus den Urteilsgründen resultierenden Zahlungsverpflichtungen für die betroffenen Bediensteten nach individueller Prüfung technisch und verwaltungsseitig umzusetzen, was in angemessener und notwendiger Zeit nicht vor dem Abrechnungslauf für April 2012 möglich gewesen sei.

    Dies gilt zunächst einmal bis Verkündung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09.

    Zu der zweiten Frage führt das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - aus, dass mit dem Urteil des EuGH vom 8. September 2011 in den verbundenen Rechtssachen - C-297/10 und C-298/10 - (NZA 2011, S. 1100 ff.) lediglich geklärt gewesen sei, dass eine Altersdiskriminierung vorliege; nicht zu entnehmen sei der Entscheidung jedoch, auf welche Weise der Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu beseitigen sei.

    In den weiteren Ausführungen setzt sich das BAG mit den unterschiedlichen Auffassungen zur Rechtsfolge einer Altersdiskriminierung - Anpassung nach oben oder Beseitigung auf andere Art und Weise - im Einzelnen auseinander, um dann sorgfältig begründet zu einer eigenen Entscheidung in dieser Frage zu kommen (BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 481/09, NZA-RR 2012, S. 100 ff., Rz. 18 ff.).

    Dies ergibt sich unter Beachtung des vom beklagten Land bis hin zum BAG geführten Verfahrens, das erst mit am 10. November 2011 verkündeten Urteil im Verfahren 6 AZR 481/09 beendet wurde.

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13
    Aufgrund der objektiv zweifelhaften Rechtslage, ob die Lebensaltersstufen im BAT eine Altersdiskriminierung begründen, und Rechtsfolge einer etwaigen Altersdiskriminierung - Anpassung nach oben oder Beseitigung auf andere Art und Weise - befand sich das beklagte Land bis zur Verkündung des Urteils des BAG vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 - und anschließender Prüfung der am 15. Dezember 2011 zugestellten Entscheidungsgründe auf Einlegung einer Verfassungsbeschwerde sowie unter Berücksichtigung der technischen und verwaltungsseitigen Erfordernisse einer Auszahlung von Differenzvergütungen an rund 7.000 Bedienstete bis zum Abrechnungslauf für den Monat April 2012 in einem anzunehmenden schuldausschließenden Rechtsirrtum iSd. § 286 Abs. 4 BGB.

    Dies gilt zunächst einmal bis Verkündung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 - 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13
    Zu der zweiten Frage führt das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 10. November 2011 - 6 AZR 481/09 - aus, dass mit dem Urteil des EuGH vom 8. September 2011 in den verbundenen Rechtssachen - C-297/10 und C-298/10 - (NZA 2011, S. 1100 ff.) lediglich geklärt gewesen sei, dass eine Altersdiskriminierung vorliege; nicht zu entnehmen sei der Entscheidung jedoch, auf welche Weise der Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot zu beseitigen sei.
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13
    Dieser kann stets nur dann angenommen werden, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat; das heißt, der Schuldner seine Auffassung nach verständiger Würdigung des Sachverhalts für vertretbar halten durfte (vgl. BAG, Urteil vom 15. September 2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, S. 377 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2011 - 9 Sa 155/11, zitiert nach Juris).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13
    Die Voraussetzung an einen schuldausschließenden Rechtsirrtum sind streng (BAG, Urteil vom 26. Januar 2011 - 4 AZR 167/09, zitiert nach Juris Rn. 48).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2011 - 9 Sa 155/11

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens - Schuldnerverzug

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13
    Dieser kann stets nur dann angenommen werden, wenn die Rechtslage objektiv zweifelhaft ist und der Schuldner sie sorgfältig geprüft hat; das heißt, der Schuldner seine Auffassung nach verständiger Würdigung des Sachverhalts für vertretbar halten durfte (vgl. BAG, Urteil vom 15. September 2011 - 8 AZR 846/09, NZA 2012, S. 377 f.; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. August 2011 - 9 Sa 155/11, zitiert nach Juris).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13
    So bestimmt sich die Fälligkeit von Annahmeverzugsvergütung nach dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung bei ordnungsgemäßer Abwicklung fällig geworden wäre (BAG, Urteil vom 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01, zitiert nach Juris Rn. 37).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 20 Sa 2244/07

    Lebensaltersstufen - Altersdiskriminierung - Primäranspruch auf Beseitigung und

    Auszug aus LAG Hessen, 30.10.2013 - 2 Sa 629/13
    So habe zum Zeitpunkt der klägerischen Geltendmachung mit Schreiben vom 27. November 2008, worauf vom Kläger im Geltendmachungsschreiben ausdrücklich hingewiesen worden sei, auch bereits das ausführliche und eingehend begründete Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11. September 2008 - Aktenzeichen 20 Sa 2244/07 - vorgelegen.
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