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   LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91   

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https://dejure.org/1992,9656
LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91 (https://dejure.org/1992,9656)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91 (https://dejure.org/1992,9656)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 1992 - 15 Sa 1224/91 (https://dejure.org/1992,9656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von tariflich geschuldeten Beiträgen für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte ; Einzugsstelle für die Beiträge der baugewerblichen Arbeitgeber ; Geltungsbereich des Tarifvertrages "Betriebe des Baugewerbes"; Begriff "Bauwerk"; Betrieb des Schreinerhandwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 395/88

    Tarifvertrag - Beitragspflichtigkeit zu den Sozialkassen des Baugewerbes -

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91
    Unter "Bauwerk" in diesem Sinne ist jede irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichen Gerät hergestellte Anlage zu verstehen (BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Betrieb der Beklagten ist seiner Einrichtung und Zweckbestimmung nach baulich geprägt, d.h. es wird mit Werkstoffen des Baugewerbes und entsprechenden Arbeitsmitteln und den Arbeitsmethoden des Saugewerbes gearbeitet (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1990, a.a.O.; BAG Urteil vom 23. November 1988, a.a.O.; BAG AP Nr. 66 und 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91
    Unter "Bauwerk" in diesem Sinne ist jede irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichen Gerät hergestellte Anlage zu verstehen (BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der Betrieb der Beklagten ist seiner Einrichtung und Zweckbestimmung nach baulich geprägt, d.h. es wird mit Werkstoffen des Baugewerbes und entsprechenden Arbeitsmitteln und den Arbeitsmethoden des Saugewerbes gearbeitet (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1990, a.a.O.; BAG Urteil vom 23. November 1988, a.a.O.; BAG AP Nr. 66 und 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91
    In diesem Sinne ist der Begriff "Bauwerk" von der Rechtsprechung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (bzw. des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main) und des Bundesarbeitsgerichts durchgehend ausgelegt worden, wobei nicht - auch nicht aufgrund der Darlegungen der Beklagten im vorliegenden Rechtsstreit - erkennbar ist, daß diese Auslegung in Widerspruch zu den anerkannten und gesicherten Kriterien der Tarifvertragsauslegung (dazu siehe insbesondere BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung und BAG AP Nr. 18 zu § 1 TVG Auslösung) stünde.
  • BGH, 30.01.1992 - VII ZR 86/90

    Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91
    Es bleibt mithin bei der gefestigten Auslegung - dazu siehe oben - des Begriffes "Bauwerk" im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV, und es bedarf keines detaillierteren Eingehens auf die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung (vgl. zuletzt etwa BGH Urteil vom 30. Januar 1992 - VII ZR 86/90 -).
  • BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91
    Im Hinblick auf § 264 Ziff. 2 ZPO bestehen auch keine Bedenken gegen die Umstellung des Klageantrages auf Zahlung, soweit es die gewerblichen Arbeitnehmer betrifft (BGH NJW 1979, 925); einer Zustimmung der Beklagten und einer Sachdienlichkeitsprüfung bedarf es daher insoweit nicht.
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91
    Zwar setzt die Anwendung der §§ 17 a Abs. 5 GVG, 65 ArbGG grundsätzlich voraus, daß das korrekte Verfahren gemäß §§ 17 a Abs. 2 und 3 GVG eingehalten ist (vgl. dazu BAG vom 26. März 1992 - 2 AZR 443/91 -), und zwar hat das Arbeitsgericht nicht das neue seit dem 01. Januar 1991 in Kraft befindliche Verweisungsrecht (§ 48 Abs. 1 ArbGG n.F. i.V.m. § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG) beachtet, es fohlt an sich der auf die Rüge der Beklagten in erster Instanz erforderliche separate Vorabbeschluß zur Frage der örtlichen Zuständigkeit.
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91
    Nach dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien ist danach ein Betrieb dem Baugewerbe im tariflichen Sinne dann zuzuordnen, wenn seine betrieblichen Tätigkeiten entweder in der Einzelaufstellung (§ 1 Abs. 2 Abschnitt V) genannt sind oder unter die allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte I bis III des § 1 Absatz 2 fallen (ständige Rechtsprechung seit BAG AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.1992 - 15 Sa 1224/91
    Unter "Bauwerk" in diesem Sinne ist jede irgendwie mit dem Erdboden verbundene oder infolge ihrer eigenen Schwere auf ihm ruhende, aus Baustoffen oder Bauteilen mit baulichen Gerät hergestellte Anlage zu verstehen (BAG Urteil vom 28. März 1990 - 4 AZR 615/89 - AP Nr. 130 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 23. November 1988 - 4 AZR 395/88 - AP Nr. 103 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG AP Nr. 79 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 04.05.1994 - 10 AZR 353/93

    Baugewerbliche Tätigkeit - Fertigbauarbeiten - Anspruch auf Beitragszahlung

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31. Juli 1992 - 15 Sa 1224/91 - wird zurückgewiesen.
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