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   LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16   

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https://dejure.org/2017,47308
LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16 (https://dejure.org/2017,47308)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16 (https://dejure.org/2017,47308)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 16 TaBV 221/16 (https://dejure.org/2017,47308)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 81 Abs. 1 ArbGG
    Einzelne Betriebsratsmitglieder haben keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition, nach der die Betriebsratsvorsitzende verpflichtet ist, von ihr nach § 29 Absatz 3 BetrVG auf die Tagesordnung gesetzte Tagesordnungspunkte zu beraten und im Nachgang hieran den ...

  • IWW

    § 29 Abs. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2 S. 1, § 66 Abs. 1 S. 1, § 89 Abs. 1, 2 ArbGG, § 594 ZPO, § 81 Abs. 1 ArbGG, § 92 Abs. 1, § 72 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 81 Abs. 1
    Rechtsstellung einzelner Betriebsratsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 07.06.2016 - 1 ABR 30/14

    Antragsbefugnis - Überprüfung von Betriebsratsbeschlüssen

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16
    Daher ist ein einzelnes Mitglied daran gehindert, die Feststellung eines Abstimmungsergebnisses durch die Sitzungsleitung im Beschlussverfahren überprüfen zu lassen oder ein bestimmtes Abstimmungsverfahren bei der Beschlussfassung des Betriebsrats zu fordern, sofern es sich nicht auf die Verletzung eigener mitgliedschaftlicher Rechte berufen kann (BAG 7, 6.2016 - 1 ABR 30/14 - Rn. 14-16).
  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16
    Ebenso wie das BetrVG oder das ArbGG dem einzelnen Betriebsratsmitglied kein abstraktes inhaltliches Normenkontrollrecht für vom Betriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarungen einräumt (BAG 29. April 2015 - 7 ABR 102/12 - Rn. 18, BAGE 151, 286), kann es nicht ohne Betroffenheit in einer eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition in der Sache die Feststellung der Rechtmäßigkeit von Handlungen oder Entscheidungen des Betriebsrats verlangen.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 31/03

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 31.07.2017 - 16 TaBV 221/16
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (BAG 13. Dezember 2005 - 1 ABR 31/03 - Rn. 24; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B III 2 a der Gründe mwN, BAGE 105, 19).
  • LAG Hessen, 08.02.2021 - 16 TaBV 185/20

    Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf Zugangszeiten zum

    Weigert sich die Betriebsratsvorsitzende, den Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen, müssen dies ¼ der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragen, § 29 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (siehe dazu: Hess.LAG 31. Juli 2017 - 16 TaBV 221/16 ).
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