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   LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92   

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LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92 (https://dejure.org/1994,29552)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92 (https://dejure.org/1994,29552)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. August 1994 - 8 Sa 1090/92 (https://dejure.org/1994,29552)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 613/89

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
    Im Anschluß an BAG vom 20.11.1990 - 3 AZR 613/89 -;.

    Auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts wird Bezug genommen (EuGH vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 -;; BAG vom 06. April 1982 - 3 AZR 134/79 -;; BAG vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 -;; BAG vom 14. März 1989 - 3 AZR 490/87 -;; BAG vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -;; BAG vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).

    Richtig ist, daß erhebliche Kostenvor- und -nachteile eine differenzierende Regelung in der Versorgungsfrage als wirkliches Bedürfnis für eine benachteiligende Behandlung in Frage kommen können ( BAG Urteil vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -;; Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).

    Mit der Erkenntnis, daß auch die mittelbare Diskriminierung verboten ist, wird weder Richterrecht geschaffen noch eine Normlücke durch Rechtsfortbildung geschlossen, sondern lediglich der durch Art. 119 EWG-Vertrag und Art. 3 Abs. 2 GG gewährleisteten Lohngleichheit Geltung verschafft ( Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 -;; BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).

  • BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 58/88

    Mittelbare Diskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
    Auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts wird Bezug genommen (EuGH vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 -;; BAG vom 06. April 1982 - 3 AZR 134/79 -;; BAG vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 -;; BAG vom 14. März 1989 - 3 AZR 490/87 -;; BAG vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -;; BAG vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).

    Richtig ist, daß erhebliche Kostenvor- und -nachteile eine differenzierende Regelung in der Versorgungsfrage als wirkliches Bedürfnis für eine benachteiligende Behandlung in Frage kommen können ( BAG Urteil vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -;; Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).

  • BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83

    Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
    Auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts wird Bezug genommen (EuGH vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 -;; BAG vom 06. April 1982 - 3 AZR 134/79 -;; BAG vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 -;; BAG vom 14. März 1989 - 3 AZR 490/87 -;; BAG vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -;; BAG vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).

    Dem Lohngleichheitsgebot kann für die zurückliegende Zeit nur noch dadurch genügt werden, daß die Teilzeitbeschäftigten mit variabler Arbeitszeit in den Kreis der Berechtigten einbezogen werden, der Dotierungsrahmen also entsprechend zu erweitern ist ( BAG Urteil vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 - ).

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
    Sie verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 173/92 -;, in der ausdrücklich offengelassen worden ist, ob ein.
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
    Auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts wird Bezug genommen (EuGH vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 -;; BAG vom 06. April 1982 - 3 AZR 134/79 -;; BAG vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 -;; BAG vom 14. März 1989 - 3 AZR 490/87 -;; BAG vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -;; BAG vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
    Auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts wird Bezug genommen (EuGH vom 13. Mai 1986 - RS 170/84 -;; BAG vom 06. April 1982 - 3 AZR 134/79 -;; BAG vom 14. Oktober 1986 - 3 AZR 66/83 -;; BAG vom 14. März 1989 - 3 AZR 490/87 -;; BAG vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -;; BAG vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).
  • BAG, 22.08.1990 - 5 AZR 543/89

    Teilzeitbeschäftigter Lehrer mit Hauptberuf

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
    Soweit die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1990 - 5 AZR 543/89 - verweist, in der die soziale Lage eines teilzeitbeschäftigten Lehrers, der neben seiner Teilzeitbeschäftigung einer Hauptbeschäftigung nachging, die ihm eine ausreichende Existenzgrundlage sicherte, so bezieht sich diese Entscheidung auf eine nach den Kriterien von § 2 Abs. 1 Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 zu beurteilende Schlechterstellung, die im Zusammenhang mit der vorliegend gegebenen unmittelbaren Diskriminierung weiblicher Teilzeitbeschäftigter nicht einschlägig ist.
  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Hessen, 31.08.1994 - 8 Sa 1090/92
    Mit der Erkenntnis, daß auch die mittelbare Diskriminierung verboten ist, wird weder Richterrecht geschaffen noch eine Normlücke durch Rechtsfortbildung geschlossen, sondern lediglich der durch Art. 119 EWG-Vertrag und Art. 3 Abs. 2 GG gewährleisteten Lohngleichheit Geltung verschafft ( Bundesverfassungsgericht Beschluß vom 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 -;; BAG Urteil vom 20. November 1990 - 3 AZR 613/89 - ).
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