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   LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13   

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https://dejure.org/2013,53475
LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,53475)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.08.2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,53475)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13 (https://dejure.org/2013,53475)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Solche Ruhepausen sind nicht vergütungspflichtig (BAG vom 18.11.2009 - 5 AZR 774/08 -, juris; BAG vom 01.07.2003 -1 ABR 20/02 -, juris).

    Vielmehr muss der Arbeitnehmer die Arbeit dann anbieten (BAG vom 8.11.2009 - 5 AZR 774/08 -, juris).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Daher ist davon auszugehen, dass es sich bei den Arbeitszeitunterbrechungen um Ruhepausen und nicht nur um die unzulässige nachträgliche "Umwidmung" unvorhergesehener Betriebsunterbrechungen in eine Ruhepause (hierzu BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 139/08 -, juris) handelte.

    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 139/08 -, juris; BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 603/01 -, juris).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 139/08 -, juris; BAG vom 29.10.2002 - 1 AZR 603/01 -, juris).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Zwar soll ein Arbeitgeber dem Einigungszwang mit dem Betriebsrat nicht durch den Rückgriff auf arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ausweichen und aus dieser betriebsverfassungsrechtlichen Pflichtwidrigkeit im Rahmen des Arbeitsverhältnisses Vorteile erzielen dürfen (BAG vom 22.06.2010 -1 AZR 853/08 -, juris).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 128/11

    Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 87 BetrVG deshalb Wirksamkeitsvoraussetzung nur für solche Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen der Arbeitnehmer schmälern (BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 128/11 -, juris; BAG vom 19.08.2008 - 3 AZR 194/07 -, juris).
  • BAG, 10.07.1969 - 5 AZR 323/68

    Kurzarbeit - Lohnminderung - Wirtschaftsrisiko

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Sofern ein Arbeitgeber die Arbeit während einer von ihm angeordneten Pause ausfallen lässt, liegt in dieser Maßnahme nach Auffassung der älteren Rechtsprechung nicht nur die Erklärung, er nehme die Arbeitsleistung des einzelnen betroffenen Arbeitnehmers nicht an (§ 295 S. 1, 1. Alternative BGB), sondern zugleich das Unterlassen einer erforderlichen Mitwirkungshandlung, nämlich die Aufforderung zur Arbeitsaufnahme, die Voraussetzung für eine Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ist (BAG vom 10.07.1969 - 5 AZR 323/68 -, juris).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Die tatsächlich durchgeführte Mitbestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 87 BetrVG deshalb Wirksamkeitsvoraussetzung nur für solche Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen der Arbeitnehmer schmälern (BAG vom 15.05.2012 - 3 AZR 128/11 -, juris; BAG vom 19.08.2008 - 3 AZR 194/07 -, juris).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Auch bei Nichtbeachtung der Mitbestimmung durch den Arbeitgeber soll der Arbeitnehmer keinen Erfüllungsanspruch auf Leistungen erhalten, die die bestehende Vertragsgrundlage übersteigen (BAG vom 02.03.2004 -1 AZR 271/03 -, juris).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09

    Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    Die in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelten Ruhepausen stellen dabei lediglich das Mindestmaß der Pausen dar und verwehren es dem Arbeitgeber nicht, kraft seines Weisungsrechts längere Pausen vorzusehen (BAG vom 16.12.2009 - 5 AZR 157/09 -, juris).
  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13
    In dem Antritt der Schicht ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber zu sehen, ihn für die Dauer der Schicht zu beschäftigen, es sei denn, es liegt eine wirksame Anordnung zur Arbeitszeitunterbrechung vor (LAG Köln vom 03.08.2012 - 5 Sa 252/12 -, juris).
  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 412/11

    Versetzung - Stationierung einer Flugbegleiterin

  • BAG, 01.07.2003 - 1 ABR 20/02

    Mitbestimmung bei bezahlten tariflichen Kurzpausen

  • BAG, 19.05.1992 - 1 AZR 418/91

    Unwirksamkeit der Mittagspausenregelung in Baden-Württemberg

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. August 2013 - 9 Sa 108/13 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass der Kläger durch sein Erscheinen zu Schichtbeginn seine Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß angeboten hat (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).
  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 271/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass die Arbeitnehmer der Beklagten durch ihr Erscheinen zu Schichtbeginn ihre Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß anbieten (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).
  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 270/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass die Arbeitnehmer der Beklagten durch ihr Erscheinen zu Schichtbeginn ihre Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß anbieten (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).
  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 909/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Hiernach geht auch die erkennende Kammer - wie andere mit Parallelfällen befasste Kammern des Landesarbeitsgerichts - davon aus, dass der Kläger durch sein Erscheinen zu Schichtbeginn seine Arbeitskraft grundsätzlich jeweils für die gesamte Dauer der Schicht ordnungsgemäß angeboten hat (ebenso LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 115; Urteil vom 07. August 2013 - 3 Sa 306/13, n.v.; Urteil vom 02. August 2013 - 9 Sa 108/13, n.v.; Urteil vom 09. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 24).
  • ArbG Köln, 29.08.2013 - 10 Ca 1099/13

    Umfang der Vergütung von Breakstunden im Flugsicherheitsdienst

    Soweit andere Kammern des Landesarbeitsgerichts Köln (etwa LAG Köln, 02.08.2013 - 9 Sa 108/13) eine Vergütungspflicht hinsichtlich der gesetzlichen Pause ablehnen, da diese zum einen dem Arbeitsschutz diene und damit nicht belastend, sondern begünstigend sei, und da zum anderen individualrechtlichen Ansprüche eines Arbeitnehmers durch die Verletzung von Mitbestimmungsrechten begründet werden können, folgt die Kammer dieser Ansicht nicht.
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