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   LAG Köln, 05.07.2002 - 4 (6) Sa 161/02   

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LAG Köln, 05.07.2002 - 4 (6) Sa 161/02 (https://dejure.org/2002,5500)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.07.2002 - 4 (6) Sa 161/02 (https://dejure.org/2002,5500)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 4 (6) Sa 161/02 (https://dejure.org/2002,5500)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kündigung durch Insolvenzverwalter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 80, 113, 157, 158 InSO
    Kündigung durch Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsrecht; Kündigung durch Insolvenzverwalter; Wirksamkeit einer Kündigung; Betriebsstillegung; Zustimmung der Gläubigerversammlung; Zustimmung des Gläubigerausschusses; Abhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 2675
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 05.07.2002 - 4 (6) Sa 161/02
    a) Die Stilllegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber zählt gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung abgeben können (BAG Urt. v. 27.09.1984 AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urt. v. 11.03.1998 DB 1998, 1568; Urt. v. 18.01.2001 AP Nr. 115 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Diese Unternehmerentscheidung unterliegt grundsätzlich keiner bestimmten Form (BAG Urt. v. 11.03.1998 aaO.).

    Ist bei Ausspruch der Kündigung der Betriebsinhaber ernsthaft und endgültig zur Stilllegung entschlossen, so wird die Wirksamkeit der Kündigung nicht durch spätere, unvorhergesehene Änderungen der Umstände in Frage gestellt (BAG Urt. v. 11.03.1998 aaO. S. 1569).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 3 Sa 2065/03

    Auch bei der Kündigung im Insolvenzverfahren hat eine Prüfung der sozialen

    Von der Zustimmung der Gläubigerversammlung war sein Kündigungsrecht nicht abhängig (vgl. nur LAG Köln vom 05.07.2002 - 4 (6) Sa 161/02 - LAGE Nr. 2 zu § 113 InsO).
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