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   LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19   

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LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19 (https://dejure.org/2020,10327)
LAG Köln, Entscheidung vom 07.05.2020 - 6 Sa 306/19 (https://dejure.org/2020,10327)
LAG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 6 Sa 306/19 (https://dejure.org/2020,10327)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Stellvertretung bei Abschluss des Arbeitsvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung der Auslegungsregel des § 164 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Unklarheiten im Rahmen der Abgabe einer Willenserklärung eines bevollmächtigten Vertreters zweier Gesellschaften bei Verhandlung mit Arbeitnehmer

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Bonn, 12.04.2019 - 1 Ca 2551/17
    Auszug aus LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.04.2019 - 1 Ca 2551/17 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.04.2019 - 1 Ca 2551/17 - abzuändern und.

  • BGH, 28.01.1992 - XI ZR 149/91

    Scheckrechtliche Verpflichtung einer Gesellschaft bei Ausstellung eines auf das

    Auszug aus LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19
    Es trägt aber derjenige die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 164 Abs. 1 BGB, der den Vertretenen aus dem rechtsgeschäftlichen Handeln des Vertreters in Anspruch nehmen will, hier also der Kläger (Laumen in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 164 Rn. 1; Palandt-Ellenberger § 164, Rn 18; HM, BGH NJW 2000, 2984 (2985); 1992, 1380; 1986, 1645; BeckOK BGB/Schäfer Rn. 47; Soergel/Leptien Rn. 39; Staudinger/Schilken, 2014, Rn. 26.).

    Denn es ist wie dargestellt der Kläger, der die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen trägt, die seinen Anspruch begründen sollen, also auch für die Tatsachen, die für die vertretungsmacht des Zeugen sprechen könnten (Laumen in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 164 Rn. 1; Palandt-Ellenberger § 164, Rn 18; HM, BGH NJW 2000, 2984 (2985); 1992, 1380; 1986, 1645; BeckOK BGB/Schäfer Rn. 47; Soergel/Leptien Rn. 39; Staudinger/Schilken, 2014, Rn. 26.).

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 152/99

    Erklärungeneines GmbH-Geschäftsführers; Länge der Annahmefrist

    Auszug aus LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19
    Es trägt aber derjenige die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 164 Abs. 1 BGB, der den Vertretenen aus dem rechtsgeschäftlichen Handeln des Vertreters in Anspruch nehmen will, hier also der Kläger (Laumen in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 164 Rn. 1; Palandt-Ellenberger § 164, Rn 18; HM, BGH NJW 2000, 2984 (2985); 1992, 1380; 1986, 1645; BeckOK BGB/Schäfer Rn. 47; Soergel/Leptien Rn. 39; Staudinger/Schilken, 2014, Rn. 26.).

    Denn es ist wie dargestellt der Kläger, der die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen trägt, die seinen Anspruch begründen sollen, also auch für die Tatsachen, die für die vertretungsmacht des Zeugen sprechen könnten (Laumen in Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 164 Rn. 1; Palandt-Ellenberger § 164, Rn 18; HM, BGH NJW 2000, 2984 (2985); 1992, 1380; 1986, 1645; BeckOK BGB/Schäfer Rn. 47; Soergel/Leptien Rn. 39; Staudinger/Schilken, 2014, Rn. 26.).

  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 120/74

    Auslegung einer Stellvertreter-Erklärung

    Auszug aus LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19
    Es handelt sich dann in erster Linie um eine Frage der Auslegung der Willenserklärung des Vertreters, die unabhängig von den Vorschriften über die Behauptungs- und Beweislast vorzunehmen ist (BGH v. 17.11.1975 - II ZR 120/74 - Rn. 14).

    Dass damit entgegen der Auffassung des Klägers die Prüfung nicht zu Ende ist, ergibt sich nicht nur aus der Literatur (Laumen in: Baumgärtel Handbuch der Beweislast, 2. Aufl. § 164 Rn. 14) und der Rechtsprechung (BGH v. 17.11.1975 - II ZR 120/74 - Rn. 14), sondern aus dem Rechtsgedanken des § 164 Abs. 1 Satz 2 und der §§ 133, 157 BGB.

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

    Auszug aus LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG v. 23.06.2016 - 8 AZR 643/14; BAG v. 03.07.2019 - 4 AZR 312/18 -).
  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 312/18

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - rechtsgeschäftlicher Inhalt

    Auszug aus LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19
    Ebenso sind die bestehende Interessenlage und der mit der Vereinbarung verfolgte Zweck zu berücksichtigen (BAG v. 23.06.2016 - 8 AZR 643/14; BAG v. 03.07.2019 - 4 AZR 312/18 -).
  • BAG, 26.09.2012 - 4 AZR 689/10

    Auslegung eines Tarifvertrages im Wach- und Sicherheitsgewerbe

    Auszug aus LAG Köln, 07.05.2020 - 6 Sa 306/19
    Danach ist der wirkliche Wille der Vertragsparteien zu erforschen und der Inhalt der Vereinbarung so auszulegen, wie Treu und Glauben es mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern (BAG v. 26.09.2012 - 4 AZR 689/10 -).
  • LAG Düsseldorf, 02.05.2023 - 8 Sa 594/22

    Keine Zusage einer dauerhaften und bezahlten Freistellung

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 164 Abs. 1 BGB trägt der Kläger als derjenige, der den Vertretenen - also die Beklagte - aus dem rechtsgeschäftlichen Handeln des Vertreters in Anspruch nehmen will (BGH, Urteil vom 04.04.2000 - XI ZR 152/99, NJW 2000, 2984; LAG Köln, Urteil vom 07.05.2020 - 6 Sa 306/19, juris, Rdz. 90; Laumen in: Baumgärtel, Handbuch der Beweislast, 2. Aufl., § 164 BGB Rdz. 1).
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