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   LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09   

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LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09 (https://dejure.org/2010,9095)
LAG Köln, Entscheidung vom 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09 (https://dejure.org/2010,9095)
LAG Köln, Entscheidung vom 09. März 2010 - 12 Sa 1387/09 (https://dejure.org/2010,9095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 400; ZPO § 850e Nr. 1; BUrlG § 7 Abs. 4
    Unwirksame Abtretung des Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Abtretung ist auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.1987 - VIII ZR 97/86; BGH NJW 1989, 1277 zu § 138 BGB; vgl. auch BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 529/05 - einschränkend in Bezug auf die Vergütungshöhe, BGHZ 54, 56, 63 zur nicht rückwirkenden Heilung bei Formmängeln; BAG, Urteil v. 06.07.2000, 2 AZR 513/99, NZA 2001, 718 zu nachträglich eingeführtem Formerfordernis).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99

    Auslegung einer vertraglichen Schriftformklausel

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Abtretung ist auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.1987 - VIII ZR 97/86; BGH NJW 1989, 1277 zu § 138 BGB; vgl. auch BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 529/05 - einschränkend in Bezug auf die Vergütungshöhe, BGHZ 54, 56, 63 zur nicht rückwirkenden Heilung bei Formmängeln; BAG, Urteil v. 06.07.2000, 2 AZR 513/99, NZA 2001, 718 zu nachträglich eingeführtem Formerfordernis).
  • BGH, 15.04.1987 - VIII ZR 97/86

    Kollision von Globalabtretung und verlängertem Eigentumsvorbehalt im Rahmen eines

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Bei der Überprüfung der Wirksamkeit der Abtretung ist auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 15.04.1987 - VIII ZR 97/86; BGH NJW 1989, 1277 zu § 138 BGB; vgl. auch BAG, Urteil vom 26.04.2006 - 5 AZR 529/05 - einschränkend in Bezug auf die Vergütungshöhe, BGHZ 54, 56, 63 zur nicht rückwirkenden Heilung bei Formmängeln; BAG, Urteil v. 06.07.2000, 2 AZR 513/99, NZA 2001, 718 zu nachträglich eingeführtem Formerfordernis).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.1999 - 8 Sa 677/98

    Zuschussanspruch des Arbeitnehmers als arbeitsvertraglicher Anspruch auf

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    An der Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs kann es nämlich nicht nur bei einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers sondern bspw. auch bei Bestehen eines Arbeitsverbots mangeln (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.01.1999 - 8 Sa 677/98 - juris).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 20.01.2009 (- C 350/06 - und C 520/06 - [Schultz - Hoff] EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/88 Nr. 1) ist das Bundesarbeitsgericht von dieser Rechtsprechung insoweit abgerückt als eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums, welche nach bisheriger Rechtsprechung mangels Erfüllbarkeit des hypothetischen Urlaubsanspruches zum Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruches geführt hätte, nicht mehr zum Untergang des Urlaubsabgeltungsanspruches führt, wobei es davon ausgegangen ist, dass der EuGH die Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruches in den Ausnahmefällen, in denen vom Willen des Arbeitnehmers unabhängige Gründe der Urlaubsgewährung entgegenstehen, an enge Voraussetzungen bindet (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - zitiert nach juris, dort Rn. 46 ff.).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht als Ersatz für die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und ist deshalb nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden, wie der Urlaubsanspruch (BAG, Urteil vom 21.06.2005 - 9 AZR 200/04; a.A. ArbG Regensburg 04.02.2010, 8 Ca 1022/09; insbesondere gegen eine Befristung des Urlaubsanspruch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06).
  • ArbG Regensburg, 04.02.2010 - 8 Ca 1022/09

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit - tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht als Ersatz für die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und ist deshalb nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden, wie der Urlaubsanspruch (BAG, Urteil vom 21.06.2005 - 9 AZR 200/04; a.A. ArbG Regensburg 04.02.2010, 8 Ca 1022/09; insbesondere gegen eine Befristung des Urlaubsanspruch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Zwar ist diese Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck dann nicht anzuwenden, wenn der Zedent vom Zessionar eine wirtschaftlich gleichwertige Leistung (tatsächlich) erhält (BGH, Beschluss des Großen Senates für Zivilsachen vom 10.12.1951 - GSZ 3/51 - zitiert nach juris, dort Rn. 4).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06

    Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht als Ersatz für die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht und ist deshalb nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden, wie der Urlaubsanspruch (BAG, Urteil vom 21.06.2005 - 9 AZR 200/04; a.A. ArbG Regensburg 04.02.2010, 8 Ca 1022/09; insbesondere gegen eine Befristung des Urlaubsanspruch: LAG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2009 - 12 Sa 486/06).
  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Auszug aus LAG Köln, 09.03.2010 - 12 Sa 1387/09
    Hat aber ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch hingegen geltend gemacht und der Arbeitgeber festgestellt, dass der Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht bei unterstelltem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erfüllbar wäre, so besteht im Hinblick auf die Pfändbarkeit kein Grund, die Urlaubsabgeltung anders als das Urlaubsentgelt zu behandeln (BAG, Beschluss vom 28.08.2001 - 9 AZR 611/99 - zitiert nach juris, dort Rn. 14).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BGH, 31.10.2003 - IXa ZB 194/03

    Entscheidung über Zusammenrechnung mehrerer abgetretener Arbeitseinkommen

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