Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19783
LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18 (https://dejure.org/2019,19783)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.07.2019 - 6 Sa 663/18 (https://dejure.org/2019,19783)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 6 Sa 663/18 (https://dejure.org/2019,19783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,19783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug nach unwirksamer Kündigung; Darlegungslast zum Unvermögen der Schuldnerin

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung der Arbeitnehmerin im unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgeltanspruch aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs nach unwirksamer Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.04.1990 - 2 AZR 591/89

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18
    Die Voraussetzungen der Einwendung aus § 297 BGB hat vielmehr die Arbeitgeberin darzulegen, die aus dieser Rechte herleitet (so schon BAG v. 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - und v. 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 -).

    Der Hinweis der Arbeitnehmerin auf die fortbestehende oder wieder eingetretene Leistungsfähigkeit gehört grundsätzlich nicht zu den positiven Tatbestandsvoraussetzungen des Verzugslohnanspruchs nach §§ 615, 293 bis 296 BGB (hierzu und im Folgenden: BAG v. 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - sowie in Fortentwicklung dieser Rechtsprechung zu einem Fall langer Arbeitsunfähigkeit wie hier: BAG v. 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 -).

    Auf eine derartige Kenntnis von der Leistungsfähigkeit des Schuldners wird in §§ 296, 297 BGB nicht abgestellt (BAG v. 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - Rn. 19; BAG v. 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 -).

    Da sie dies nicht getan hat, schuldet sie den der Höhe nach unstreitigen Betrag aus Annahmeverzug gemäß §§ 615, 293, 296 BGB (vgl. hierzu insgesamt: BAG v. 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - BAGE 65, 98-105).

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18
    Die Voraussetzungen der Einwendung aus § 297 BGB hat vielmehr die Arbeitgeberin darzulegen, die aus dieser Rechte herleitet (so schon BAG v. 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - und v. 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 -).

    Der Hinweis der Arbeitnehmerin auf die fortbestehende oder wieder eingetretene Leistungsfähigkeit gehört grundsätzlich nicht zu den positiven Tatbestandsvoraussetzungen des Verzugslohnanspruchs nach §§ 615, 293 bis 296 BGB (hierzu und im Folgenden: BAG v. 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - sowie in Fortentwicklung dieser Rechtsprechung zu einem Fall langer Arbeitsunfähigkeit wie hier: BAG v. 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 -).

    Auf eine derartige Kenntnis von der Leistungsfähigkeit des Schuldners wird in §§ 296, 297 BGB nicht abgestellt (BAG v. 19.04.1990 - 2 AZR 591/89 - Rn. 19; BAG v. 24.11.1994 - 2 AZR 179/94 -).

  • LAG Köln, 16.11.2016 - 11 Sa 113/16

    Betriebsbedingte Kündigung; Einzelfall

    Auszug aus LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts abgeändert und der Klage stattgegeben - 11 Sa 113/16.
  • ArbG Aachen, 12.11.2015 - 2 Ca 4064/14

    Betriebsbedingte Kündigung, Wegfall des Arbeitsplatzes

    Auszug aus LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18
    Die von der Klägerin gegen die ihr gegenüber ausgesprochene Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage ist zunächst vom Arbeitsgericht - 2 Ca 4064/14 - abgewiesen worden.
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Köln, 11.07.2019 - 6 Sa 663/18
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Aufgabe der bis dahin st. Rspr. durch: BAG v. 09.08.1984 - 2 AZR 374/83 -) ist diese nach dem Kalender bestimmte, für die Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin notwendige Handlung der Arbeitgeberin: die Zuweisung der Arbeitsplatzes; die Zurverfügungstellung des Arbeitssubstrats; die Ausübung des Direktionsrechts aus § 106 GewO.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht