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   LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11   

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LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11 (https://dejure.org/2012,41096)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.09.2012 - 12 Sa 757/11 (https://dejure.org/2012,41096)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. September 2012 - 12 Sa 757/11 (https://dejure.org/2012,41096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Witwenrente - Haupternährereigenschaft - Benachteiligung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 305, 305 c Abs. 2, 307 BGB; § 303 SGB VI, § 43 Abs. 1 AVG, § 1266 Abs. 1 RVO
    Witwenrente - Haupternährereigenschaft - Benachteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der in einer Pensionszusage für die Witwenrente enthaltenen Haupternährerklausel; Maßgeblicher Zeitpunkt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der in einer Pensionszusage für die Witwenrente enthaltenen Haupternährerklausel; Maßgeblicher Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Auch das Bundesarbeitsgericht habe die Rechtmäßigkeit einer solchen Klausel in seiner Entscheidung vom 11.12.2007, 3 AZR 249/06, nicht in Frage gestellt.

    Dass der Nachversorgungsfall, d.h. der Tod des Klägers, noch nicht eingetreten ist, führt nicht dazu, dass es an der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses fehlt, da die für den Fall des Todes entstehenden Verpflichtungen bereits jetzt Teil des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien sind (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007, 3 AZR 249/06, NZA 2008, 532; BAG, Urteil vom 07.03.1995, 3 AZR 282/94, NZA 1996, 48).

    Dies reicht für das Feststellungsinteresse aus (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007, 3 AZR 249/06, NZA 2008, 532 m.w.N.).

    Diese Regelung im AGG enthält keine "Bereichsausnahme" für die betriebliche Altersversorgung (BAG, Urteil vom 11.12.2007, 3 AZR 249/06, NZA 2008, 532).

    Darin ist eine unterschiedliche Entlohnung zu sehen, die allein auf dem Geschlecht beruht und nicht gerechtfertigt ist (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007, 3 AZR 249/06, NZA 2008, 532).

  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 15/05 R

    Witwerrentenanspruch nach § 303 SGB VI - Berechnung des Familienunterhalts -

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Nichts anderes gilt, wenn man entsprechend der von dem Beklagten vertretenen Ansicht für die Feststellung der sog. Haupternährereigenschaft darauf abstellt, wie sich die Lage während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes vor dem Tode darstellt (so für die vergleichbare frühere sozialrechtliche Rechtslage BSG, Urteil vom 16.03.2006, B 4 RA 15/05 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 3 m.w.N.) .

    Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Familienmitglieds innerhalb des maßgebenden Jahres dauerhaft, kommt es ebenfalls ausnahmsweise auf den dadurch begründeten Zustand an (vgl. BSG, Urteil vom 16.03.2006, B 4 RA 15/05 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 3 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Unterhaltsleistungen sind die tatsächlichen Verhältnisse während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands mit der Folge maßgebend, dass als Unterhaltsbeiträge nur solche Leistungen und Aufwendungen berücksichtigt werden können, die in diesem Zeitraum effektiv beigesteuert bzw. getätigt worden sind (BSG, Urteil vom 16.03.2006, B 4 RA 15/05 R, SozR 4-2600 § 46 Nr. 3 m.w.N.).

    In einem dritten Schritt ist dann durch eine Gegenüberstellung der von jedem Ehegatten wirklich aufgebrachten Mittel der Anteil jedes Ehegatten festzustellen, der dann den Schluss auf das überwiegende Bestreiten des Familienunterhalts zulässt (vgl. BSG v. 16.03.2006 a.a.O.).

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG, Urteil vom 13.06.2012, 10 AZR 296/11, juris; BAG, Urteil vom 10.12.2008, 10 AZR 1/08, NZA-RR 2009, 576).

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG v. 09.06.2010 a.a.O; BAG v. 10.12.2008 a.a.O.).

    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB (BAG, Urteil vom 10.12.2008, 10 AZR 1/08, NZA-RR 2009, 576).

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99

    Auslegung einer Versorgungsordnung - "Haupternährerklausel

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26.09.2000 (3 AZR 387/99, NZA 2002, 54) die - in dem dortigen Streitfall in einer Betriebsvereinbarung (Versorgungsordnung) enthaltene -Haupternährerklausel u.a. nach Sinn und Zweck dahin ausgelegt, dass für die Feststellung der Haupternährereigenschaft auf eine "Gesamtbetrachtung" abzustellen sei, wobei das Bundesarbeitsgericht offen gelassen hat, ob es auf die Zeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses des früheren Arbeitnehmers oder auf die Zeit bis zu dessen Tod ankommen soll.

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage in der Entscheidung vom 26.09.2000 (3 AZR 387/99, NZA 2002, 54, unter III der Gründe) angesprochen und Bedenken geäußert, letztlich aber dahinstehen lassen.

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Dass der Nachversorgungsfall, d.h. der Tod des Klägers, noch nicht eingetreten ist, führt nicht dazu, dass es an der Gegenwärtigkeit des Rechtsverhältnisses fehlt, da die für den Fall des Todes entstehenden Verpflichtungen bereits jetzt Teil des Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien sind (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.2007, 3 AZR 249/06, NZA 2008, 532; BAG, Urteil vom 07.03.1995, 3 AZR 282/94, NZA 1996, 48).

    Sie können zumindest durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (vgl. BAG, Urteil vom 07.03.1995, 3 AZR 282/94, NZA 1996, 48).

  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG v. 13.06.2012 a.a.O.; BAG, Urteil vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09, NZA 2010, 877) .

    Die entfernte Möglichkeit, zu einem anderen Ergebnis zu kommen, genügt für die Anwendung der Bestimmung nicht (BAG v. 09.06.2010 a.a.O; BAG v. 10.12.2008 a.a.O.).

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrags nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BAG, Urteil vom 13.06.2012, 10 AZR 296/11, juris; BAG, Urteil vom 10.12.2008, 10 AZR 1/08, NZA-RR 2009, 576).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG v. 13.06.2012 a.a.O.; BAG, Urteil vom 09.06.2010, 5 AZR 332/09, NZA 2010, 877) .

  • BSG, 19.03.1973 - 11 RA 246/72

    Unterhaltsersatzfunktion der Witwerrente - Überwiegendes Bestreiten des

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Das Bundessozialgericht hat bereits die Vorschrift des § 43 Abs. 1 AVG bzw. des § 1266 Abs. 1 RVO in ständiger Rechtsprechung so ausgelegt, dass es für die Frage, in welchem Zeitraum die Versicherte den "Unterhalt ihrer Familie überwiegend bestritten haben" muss, auf den letzten wirtschaftlichen Dauerzustand vor dem Tod ankommt (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.1973, 11 RA 245/72, BSGE 35, 243 m.w.N.).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00

    Betriebliche Invalidenrente und qualifizierte Wartezeit

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen ist ( vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001, 3 AZR 21/00, EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 2 m.w.N.; BAG, Urteil vom 11.10.2011, 3 AZR 795/09, EzA § 322 ZPO 2002 Nr. 2).
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 795/09

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auszug aus LAG Köln, 11.09.2012 - 12 Sa 757/11
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der bei der Auslegung der Begriffe der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Versorgungsbestimmungen regelmäßig von einer Kopplung an das Sozialversicherungsrecht auszugehen ist ( vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001, 3 AZR 21/00, EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 2 m.w.N.; BAG, Urteil vom 11.10.2011, 3 AZR 795/09, EzA § 322 ZPO 2002 Nr. 2).
  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Ersetzung der Besitzverschaffung durch Abtretung

  • BSG, 29.05.1968 - 12 RJ 386/67

    Überwiegende Unterhaltsbestreitung - Ruhegeldbezüge beider Ehegatten -

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RA 3/79

    Bestimmung des wirtschaftlichen Dauerzustandes - Unterhalt -

  • BSG, 23.03.1961 - 4 RJ 13/60
  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 631/97

    Diskriminierungsverbot aus Art. 141 EG auch für Pensionskassen

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 930/12

    Hinterbliebenenversorgung - "Haupternährerklausel"

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 11. September 2012 - 12 Sa 757/11 - aufgehoben.
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