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   LAG Köln, 12.10.2017 - 7 Sa 68/17   

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https://dejure.org/2017,38709
LAG Köln, 12.10.2017 - 7 Sa 68/17 (https://dejure.org/2017,38709)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.10.2017 - 7 Sa 68/17 (https://dejure.org/2017,38709)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 7 Sa 68/17 (https://dejure.org/2017,38709)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 10.11.2015 - 15 Sa 476/15

    Voraussetzung einer Entscheidung nach Lage der Akten ist, dass zuvor in einem

    Auszug aus LAG Köln, 12.10.2017 - 7 Sa 68/17
    Die Konstellation, dass ein Arbeitsgericht eine Entscheidung nach Lage der Akten getroffen hat, ohne dass hierfür alle Voraussetzungen der §§ 331 a, 251 Abs. 2 ZPO vorgelegen hatten, wird in Rechtsprechung und Literatur ausdrücklich als Anwendungsfall des Zurückverweisungsverbots des § 68 ArbGG angeführt (LAG Frankfurt/Main vom 10.11.2015, 15 Sa 476/15; HWK/Kalb, 6. Auflage, § 68 ArbGG Rdnr. 2 m.w.N.).
  • LAG Bremen, 25.06.2003 - 2 Sa 67/03

    Voraussetzungen für eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht

    Auszug aus LAG Köln, 12.10.2017 - 7 Sa 68/17
    Dem steht auch die Entscheidung des LAG Bremen vom 25.06.2003, 2 Sa 67/03 nicht entgegen.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2020 - 17 Sa 11/19

    Güteverhandlung als früherer Termin bei einer Entscheidung nach Aktenlage -

    (1) Zwar haben mehrere Landesarbeitsgerichte (LAG Bremen 25. Juni 2003 - 2 Sa 67/03 - Rn. 27 ff.; LAG Hamm 4. März 2011 - 18 Sa 907/10 - Rn. 36 ff.; LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 31 ff.; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 52 f.; so auch ErfK/Koch, 20. Auflage 2020, § 55 ArbGG Rn. 4; offengelassen von LAG Köln 12. Oktober 2017 - 7 Sa 68/17 - Rn. 25 ff.) die Auffassung vertreten, dass die Erörterung der Sach- und Rechtslage im Gütetermin keine mündliche Verhandlung im Sinne des § 251a Abs. 2 Satz 1 ZPO darstelle.

    Andere haben dagegen eine Zurückverweisung abgelehnt (siehe LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 33 ff.; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 54 ff.; so auch LAG Köln 12. Oktober 2017 - 7 Sa 68/17 - Rn. 28 ff., wobei offengelassen wurde, ob eine Entscheidung nach Aktenlage hätte ergehen dürfen).

    Es bestehe kein Anlass, von § 68 ArbGG abzuweichen, wenn jedenfalls in der zweiten Instanz keine Zweifel darüber bestünden, welchen Sachantrag die klagende Partei stellen wollte (vgl. LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 34; LAG Köln 12. Oktober 2017 - 7 Sa 68/17 - Rn. 30; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 58).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2021 - 17 Sa 66/20

    Urteil nach Aktenlage - fehlender Sachantrag - Keine Zurückverweisung an das

    Sie gilt auch bei schwersten Verfahrensfehlern (BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 12; vgl. LAG Baden-Württemberg 5. März 2020 - 17 Sa 11/19 - Rn. 60 mwN; LAG Köln 12. Oktober 2017 - 7 Sa 68/17 - Rn. 31; GMP/Schleusener, 9. Aufl. 2017, ArbGG § 68 Rn. 3; ErfK/Koch, 21. Aufl. 2021, ArbGG § 68 Rn. 2), so zB bei einer unzulässigen Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden, einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, einer Tenorierung, die keinen vollstreckbaren Inhalt erkennen lässt oder wenn über die gestellten Anträge hinausgegangen wird (LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 33; GMP/Schleusener, 9. Aufl. 2017, ArbGG § 68 Rn. 3 mwN).

    Anders als in dem vom LAG Bremen entschiedenen Fall besteht im vorliegend keine Unklarheit darüber, über welche Klageanträge durch das erstinstanzliche Urteil nach Lage der Akten überhaupt entschieden wurde (vgl. ebenso bei LAG Köln 12. Oktober 2017 - 7 Sa 68/17 - Rn. 30; LAG Hessen 10. November 2015 - 15 Sa 476/15 - Rn. 34; LAG Köln 10. April 2018 - 4 Sa 1024/16 - Rn. 58).

    Auch kann im vorliegenden Fall ein im Erlass eines Urteils nach Lage der Akten bestehender Verfahrensverstoß schon deshalb nicht einmal als schwer bezeichnet werden, weil das Arbeitsgericht damit nur einer obergerichtlichen Rechtsprechung und verbreiteten Meinung in der Fachliteratur gefolgt ist (vgl. ähnlich LAG Köln 12. Oktober 2017 - 7 Sa 68/17 - Rn. 32).

  • ArbG Köln, 24.07.2018 - 8 Ca 2481/18

    Urteil nach Lage der Akten, Güteverhandlung

    B. LAG Köln, Urteil vom 12.10.2017, 7 Sa 68/17, juris; LAG Hessen, Urteil vom 31.10.2000, 9 Sa 2072/99; ArbG Köln, Urteil vom 02.09.2011, 2 Ca 2969/11, juris, m. w. N., in der Literatur z. B. Germelmann u. a., ArbGG, 9. Auflage 2017, § 59, Rn 21; Lepke, DB 1997, S. 1564 ff.; a. A. zuletzt - allerdings ohne Auseinandersetzung mit dem abweichenden Wortlaut in § 54 Abs. 1 Satz 1 ArbGG einerseits und § 278 Abs. 2 Satz 1 ZPO andererseits: LAG Köln, Urteil vom 10.04.2018, 4 Sa 1024/16).
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