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   LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14   

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LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 (https://dejure.org/2014,49261)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 (https://dejure.org/2014,49261)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - 4 Sa 574/14 (https://dejure.org/2014,49261)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei teilweiser weiterer Anhängigkeit des Rechtsstreits in erster Instanz

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO ; § 68 ArbGG
    Entscheidung des Berufungsgerichts bei teilweiser weiterer Anhängigkeit des Rechtsstreits in erster Instanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO; § 68 ArbGG
    Unzulässiges Teilurteil

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 243/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23.03.2005 (4 AZR 243/04 - zahlreiche Nachweise zur Rechtsprechung des BGH in dieser Entscheidung Rn. 9; nachfolgend BGH vom 12.12.2007 - VIII ZR 269/06; 19.11.2008 - VIII ZR 47/07; 16.06.2010 - VIII ZR 62/09; 23.11.2010 - XI ZR 82/08; 07.07.2010 - XII ZR 159/09; 29.03.2011 - VI ZR 117/10; 15.11.2011 - VIII ZR 42/10; 13.07.2011 - VIII 342/09; 26.04.2012 - VIII ZR 25/11; 30.11.2012 - V 245/11; 20.06.2013 - VII ZR 103/12) angeschlossen hat, darf nach § 301 ZPO ein Teilurteil nur dann erlassen werden, wenn die Entscheidung durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, sodass die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen ist.

    In den neueren Entscheidungen des BGH wird noch weitergehend als in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2005 (4 AZR 243/04) davon gesprochen, dass eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen namentlich dann gegeben ist, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann.

    Solche Urteilselemente sind insbesondere auch Tatsachenfeststellungen (vgl. z. B. BGH 22.06.2005 VIII ZR 378/04 sowie BAG 23.03.2005 - 4 AZR 243/04).

    Für die Frage, ob es hinsichtlich der durch das Teilurteil nicht entschiedenen weiterhin anhängigen Streitteile auf eine auch für das Teilurteil relevante Vorfragen ankommen kann, ist der zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.03.2005 (4 AZR 243/04) ein Maßstab zu entnehmen.

    b) Der 4. Senat hat in dem bereits zitierten Urteil vom 23.03.2005 (4 AZR 243/04 Rdn. 25) ausnahmslos entschieden: "Die Unzulässigkeit des Teilurteils führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (§ 562 Abs. 1 ZPO) und zur Zurückverweisung (§ 563 Abs. 1 ZPO).

    Jedenfalls kann aufgrund des Akteninhalts nicht "unzweifelhaft" (siehe oben zur Entscheidung des BAG v. 23.03.2005 - 4 AZR 243/04) festgestellt werden, dass die weiter geltend gemachten Ansprüche (über die in dem Teilurteil nicht entschieden wurde) aus anderen Gründen als der nachfolgend noch zu behandelnden Vorfrage "in jedem Fall unbegründet" wären.

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 23.03.2005 (4 AZR 243/04 - zahlreiche Nachweise zur Rechtsprechung des BGH in dieser Entscheidung Rn. 9; nachfolgend BGH vom 12.12.2007 - VIII ZR 269/06; 19.11.2008 - VIII ZR 47/07; 16.06.2010 - VIII ZR 62/09; 23.11.2010 - XI ZR 82/08; 07.07.2010 - XII ZR 159/09; 29.03.2011 - VI ZR 117/10; 15.11.2011 - VIII ZR 42/10; 13.07.2011 - VIII 342/09; 26.04.2012 - VIII ZR 25/11; 30.11.2012 - V 245/11; 20.06.2013 - VII ZR 103/12) angeschlossen hat, darf nach § 301 ZPO ein Teilurteil nur dann erlassen werden, wenn die Entscheidung durch das über den Rest ergehende Schlussurteil unter keinen Umständen mehr berührt werden kann, sodass die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht ausgeschlossen ist.

    Wörtlich heißt es: "Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden" (vgl. BGH 16.06.2010 - VIII ZR 62/09).

  • BAG, 16.04.2014 - 5 AZR 739/11

    Unzumutbarkeit der tatsächlichen Beschäftigung

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 16.04.2014 (5 AZR 739/11) ausführlich zur Frage der Unzumutbarkeit der Annahme der Arbeitsleistung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) Stellung genommen.
  • BAG, 13.08.1987 - 2 AZR 629/86

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Manipulation der Stundenzettel - Vorsätzliches

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (13.08.1987 - 2 AZR 629/86) richtet sich der Umfang der Darlegungs- und Beweislast danach, wie substantiiert sich der gekündigte Arbeitnehmer sich auf die Kündigungsgründe einlässt.
  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    c) Demgegenüber hat der 10. Senat im Urteil vom 24.10.2004 - 10 AZR 169/04 - die Auffassung vertreten, dass das Revisionsgericht in einem solchen Fall den in der Vorinstanz verbliebenen Teil an sich ziehen könne.
  • BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 175/04

    Rückzahlung überzahlter Honorare - Rückwirkende Feststellung eines

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    a) Während der 2. Senat in der bereits zitierten Entscheidung aus 2014 allgemein davon ausgeht, dass "das Rechtsmittelgericht" in solchen Fällen den restlichen Rechtsstreit an sich ziehen dürfe, hat der 5. Senat des Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 09.02.2005 (5 AZR 175/04) offenbar Bedenken dagegen gesehen, dass das Berufungsgericht den Rechtsstreit "an sich ziehen" könne, aber ausdrücklich offengelassen, "ob eine solche Verfahrensweise zulässig wäre" (vgl. a.a.O. Rn. 20).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (08.04.1997 - 1 PBvU 1/95 - AP Nr. 53 zu Art. 101 GG) enthält Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur das Verbot, von Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, abzuweichen.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    In der Entscheidung vom 25.11.2003 (VI ZR 8/03) hat er darauf abgestellt, dass erstinstanzlich bereits die Beweise erhoben worden seien und dass der Rechtsstreit bereits seit mehr als neun Jahren anhängig sei.
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    Was insbesondere die Zeitangabe für einzelne Vorwürfe anbelangt, so genügt für eine Substantiierung grundsätzlich die Schilderung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. auch BAG 20.03.2003 - 8 AZN 27/03).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 980/11

    Vorsatzanfechtung - Inkongruenz - Halteprämie

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2014 - 4 Sa 574/14
    Darüber hinaus hat das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 12.09.2013 (6 AZR 980/11) Folgendes ausgeführt: Die beweisbelastete Partei muss keinen "Vorbeweis" führen, indem sie Anhaltspunkte für - gegebenenfalls von ihr nur vermutete - Tatsachen konkretisiert und unter Beweis stellt ... Vielmehr genügt sie ihrer Darlegungslast bereits dadurch, dass sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, die geltend gemachte Rechtslage als entstanden erscheinen zu lassen.
  • BAG, 28.04.2004 - 10 AZR 370/03

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - Darlegung

  • BAG, 12.08.1993 - 6 AZR 553/92

    Vergütung für Wegezeit - unzulässiges Teilurteil

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 4/06

    Übertragung auf den Einzelrichter in der Berufungsinstanz als Revisionsrüge

  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 356/99

    Unzulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 378/04

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Bindung des Berufungsgerichts an sein Teilurteil

  • BGH, 23.11.2010 - XI ZR 82/08

    Die einem Teilurteil zugrunde liegende Bewertung als nicht in Rechtskraft

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 248/13

    Parteibezeichnung - Prozessstandschaft

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • BGH, 20.06.2013 - VII ZR 103/12

    Zulässigkeit eines Teilurteils: Ausschluss der Gefahr einander widersprechender

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 25/11

    Erdgaslieferungsvertrag mit Normsonderkunden: Unwirksamkeit einer

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 287/01

    Auslegung eines atypischen (Unter-)Unterbeteiligungsvertrages

  • BGH, 12.12.2007 - VIII ZR 269/06

    Unzulässigkeit eines Teilurteils auf Räumung einer Mietwohnung wegen

  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09

    Nachehelicher Unterhalt: Präklusionswirkung eines eine Abänderungsklage

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 47/07

    Zurückweisung eines erstinstanzlichen Teilurteils bei Vollzug eines

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

    Maßgeblich ist, ob in dem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 62/09 - Juris; LAG Köln, Urteil vom 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 - Juris; Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht Kommentar, 8. Auflage, 2018, § 68 ArbGG Rn. 12).
  • LAG Hessen, 28.02.2017 - 14 Ta 51/17

    Aussetzung; Hilfsantrag; Unzulässiges Teilurteil; Ermessen; Stufenklage;

    Je nach konkreter Fallgestaltung kann und muss im Falle eines unzulässigen Teilurteils ein einheitlicher Rechtsstreit auch faktisch dadurch wieder hergestellt werden, dass das Teilurteil in der Berufungsinstanz aufgehoben und zurückverwiesen wird ( LAG Köln 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 -Juris; LAG Köln 24.12.2014 -4 Sa 529/13-Juris; LAG Berlin-Brandenburg 14.04.2016 - 21 Sa 139/16 -Juris; LAG Schleswig-Holstein 16.04.2013 - 1 Sa 290/12 - Juris) oder, dass die Verfahren in der Berufungsinstanz verbunden werden (Hess. LAG 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris).
  • LAG Köln, 18.01.2022 - 4 Sa 312/21

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anwendbarkeit des deutschen Kündigungsrechts nach

    Nach der Rechtsprechung der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln kann der Fehler eines unzulässigen Teilurteils in der Berufungsinstanz nicht dadurch geheilt werden, dass das Berufungsgericht den noch beim Arbeitsgericht befindlichen Teil des Rechtsstreits "an sich zieht" (Urteil vom 15.12.2014 - 4 Sa 574/14).
  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 3 Sa 1129/16

    § 301 ZPO, § 68 ArbGG, § 538 I ZPO, § 253 II BGB, § 823 BGB i.V.m. Art. 2 l, ...

    aa) Es wird überwiegend für zulässig gehalten, dass das Berufungsgericht im Fall eines unzulässigen Teilurteils den in der ersten Instanz verbliebenen Teil des Rechtsstreites an sich zieht und so den unzulässig geteilten Streitgegenstand in der Berufungsinstanz wieder zusammenführt (BAG 20. Februar 2014 -2 AZR 864/12- Rn. 23, NZA 2015, 124; auch: BGH 13. Juli 2011 -VIII ZR 342/09- Rn. 28; Düwell/Lipke-Maul-Sartori, 4. Aufl., ArbGG, § 68 Rn. 23; Schwab/Weth-Schwab, 4. Aufl. ArbGG § 68 Rn. 21; a. A. LAG Köln 15. Dezember 2014 -4 Sa 574/14- Rn. 36, zitiert nach juris; GMP-Germelmann, ArbGG, 8. Aufl., § 68 Rn. 25; wohl auch ErfK/Koch, § 68 ArbGG, Rn. 8 und BeckOK-Klose, § 68 ArbGG, Rn. 8 für den Fall, dass mittels Teilurteil über den Kündigungsschutzantrag entschieden wird und die Entscheidung über einen Auflösungsantrag einem späteren Urteil vorbehalten wird), obgleich eine solche Möglichkeit nach der ZPO nicht vorgesehen ist und den Parteien dadurch eine Instanz verloren geht.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 139/16

    Auflösungsantrag - Ergänzungsurteil

    a) Zwar kann das Landesarbeitsgericht im Fall eines unzulässigen Teilurteils den in der ersten Instanz verbliebenen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und so den unzulässig geteilten Streitgegenstand in der Berufungsinstanz wieder zusammenführen (BAG vom 20.02.2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 23, a. a. O.; Düwell/Lipke-Maul-Sartori, § 68 Rn. 23; Hauck/Helml/Biebl-Hauck/Biebl, § 68 Rn. 7; Natter/Groß-Pfeiffer, § 68 Rn. 21; Schwab/Weth-Schwab, § 68 Rn. 21; vgl. auch für die Zivilgerichte BGH vom 13.07.2011 - VIII ZR 342/09 - Rn. 28, NJW 2011, 2800; a. A. LAG Köln vom 15.12.2014 - 4 Sa 574/14 - Rn. 36, juris; GMP-Germelmann, § 68 Rn. 25; ablehnend wohl auch ErfK-Koch, § 68 Rn. 8).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 6 Sa 308/15

    Außerordentliche Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung - unzulässiges

    Es kann dahinstehen, ob entgegen § 68 ArbGG, nach dem eine Zurückverweisung des Rechtsstreits durch das Landesarbeitsgericht an das Arbeitsgerichts wegen eines Mangels des Verfahrens nicht zulässig ist, eine solche im Falle eines unzulässigen Teilurteils nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO generell in Betracht kommt (vgl. LAG Köln 15. Dezember 2014 - 4 Sa 574/14 - Rn. 28 unter Verweis auf BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 864/12 - Rn. 12 f. und BAG 20. Februar 2014 - 2 AZR 248/13 Rn. 28 f., jeweils zitiert nach juris).
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