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   LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 188/12   

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https://dejure.org/2012,48603
LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 188/12 (https://dejure.org/2012,48603)
LAG Köln, Entscheidung vom 17.12.2012 - 5 Sa 188/12 (https://dejure.org/2012,48603)
LAG Köln, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 5 Sa 188/12 (https://dejure.org/2012,48603)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils bei unverschuldeter Säumnis durch Nichtwahrnehmung des Termins seitens ds Prozessbevollmächtigten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 514 Abs. 2, 337, 85 Abs. 2 ZPO
    Voraussetzungen des Erlasses eines zweiten Versäumnisurteils, unverschuldete Säumnis bei Nichtwahrnehmung des Termins durch den Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2007 - IX ZR 100/06

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten bei einem

    Auszug aus LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 188/12
    Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung von § 337 ZPO nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar (BGH 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047; BAG 8. April 1974 - 2 AZR 542/73 - AP § 513 ZPO Nr. 5; OLG Koblenz 23. Mai 2011 - 2 U 871/10 - MDR 2011, 1498: LAG Köln 2. Juni 2006 - 4 (2) Sa 309/06 - juris) .

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer unverschuldeten Säumnis liegt beim Berufungskläger (BGH 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047) .

  • BAG, 08.04.1974 - 2 AZR 542/73

    Rechtsmittel - Berufung - Zweites Versäumnisurteil - Erste Instanz - Begründung -

    Auszug aus LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 188/12
    Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung von § 337 ZPO nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar (BGH 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047; BAG 8. April 1974 - 2 AZR 542/73 - AP § 513 ZPO Nr. 5; OLG Koblenz 23. Mai 2011 - 2 U 871/10 - MDR 2011, 1498: LAG Köln 2. Juni 2006 - 4 (2) Sa 309/06 - juris) .
  • LAG Köln, 02.06.2006 - 4 (2) Sa 309/06

    Versäumnisurteil

    Auszug aus LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 188/12
    Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung von § 337 ZPO nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar (BGH 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047; BAG 8. April 1974 - 2 AZR 542/73 - AP § 513 ZPO Nr. 5; OLG Koblenz 23. Mai 2011 - 2 U 871/10 - MDR 2011, 1498: LAG Köln 2. Juni 2006 - 4 (2) Sa 309/06 - juris) .
  • OLG Koblenz, 23.05.2011 - 2 U 871/10

    Zurückweisung der Berufung gegen die Verwerfung des Einspruchs gegen einen

    Auszug aus LAG Köln, 17.12.2012 - 5 Sa 188/12
    Eine unverschuldete Säumnis liegt unter Berücksichtigung von § 337 ZPO nur vor, wenn die Partei den ihr bekannten Hinderungsgrund dem Gericht rechtzeitig mitgeteilt hat und dadurch die Vertagung zumindest ermöglicht hat, es sei denn eine solche Mitteilung war der Partei nicht möglich oder zumutbar (BGH 22. März 2007 - IX ZR 100/06 - NJW 2007, 2047; BAG 8. April 1974 - 2 AZR 542/73 - AP § 513 ZPO Nr. 5; OLG Koblenz 23. Mai 2011 - 2 U 871/10 - MDR 2011, 1498: LAG Köln 2. Juni 2006 - 4 (2) Sa 309/06 - juris) .
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