Rechtsprechung
LAG Köln, 18.05.2012 - 7 Ta 211/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
1) Auch im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO ist ein sog. Ausforschungsbeweis nicht zulässig. 2.) Das systematische Zusammenspiel der §§ 485 Abs. 2 und 487 ZPO erfordert, dass sich die gemäß § 487 Nr. 2 ZPO als Beweisgegenstand zu bezeichnenden ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
1) Auch im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens nach §§ 485 ff. ZPO ist ein sog. Ausforschungsbeweis nicht zulässig.; 2.) Das systematische Zusammenspiel der §§ 485 Abs. 2 und 487 ZPO erfordert, dass sich die gemäß § 487 Nr. 2 ZPO als Beweisgegenstand zu bezeichnenden ...
- IWW
§§ 485 ff. ZPO
§§ 485
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren; Abgrenzung zum Ausforschungsbeweis; Erforderliche Darlegungen zum Personenschaden
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 485; ZPO § 487 Nr. 2
Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 03.06.2011 - 4 Ha 3/10
- LAG Köln, 18.05.2012 - 7 Ta 211/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
Selbständiges Beweisverfahren
Auszug aus LAG Köln, 18.05.2012 - 7 Ta 211/11
Eine zulässige Beweiserhebung über die "Ursache eines Personenschadens" setzt jedoch im Ausgangspunkt zunächst voraus, dass der eingetretene Personenschaden so konkret identifiziert wird, dass dadurch eine zielgerichtete Kausalitätsfeststellung überhaupt erst möglich wird (zur Notwendigkeit einer solchen Konkretisierung siehe auch BAG vom 30.09.2008, - 3 AZB 47/08 -, Rdnr. 33).