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   LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16   

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https://dejure.org/2016,65110
LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16 (https://dejure.org/2016,65110)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.11.2016 - 4 Ta 278/16 (https://dejure.org/2016,65110)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. November 2016 - 4 Ta 278/16 (https://dejure.org/2016,65110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der Partei zu einem weiteren Güteversuch; Adressat des Ordnungsgeldes bei einer juristischen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 141; ArbGG § 51 Abs. 1; ArbGG § 57 Abs. 2
    Ordnungsgeld; Missachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 141 ; ArbGG § 51 Abs. 1 ; ArbGG § 57 Abs. 2
    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der Partei zu einem weiteren Güteversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 01.10.2014 - 10 AZB 24/14

    Ordnungsgeld

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16
    Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt, da das auf die mündliche Verhandlung vom 29.09.2016 ergangene Teilurteil den Rechtsstreit nicht für die erste Instanz beendet, also keine vollständige Entscheidungsreife, die der Verhängung eines Ordnungsgelds entgegenstehen könnte (vgl. BAG, Beschluss vom 01. Oktober 2014 - 10 AZB 24/14 -, Rn. 22, juris), gegeben war.

    Soweit das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, der Zweck der Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 141 Abs. 1 ZPO bestehe allein darin, die Aufklärung des Sachverhalts zu fördern, weshalb Ordnungsgeld nur festgesetzt werden könne, wenn durch das unentschuldigte Ausbleiben der Partei die Sachaufklärung erschwert werde (BAG, Beschluss vom 01. Oktober 2014 - 10 AZB 24/14 -, Rn. 14, juris), steht dies der Verhängung des Ordnungsgelds im vorliegenden Fall nicht entgegen.

  • LAG Köln, 13.02.2008 - 7 Ta 378/07

    Anordnung persönlichen Erscheinens; GmbH-Geschäftsführer; Ordnungsgeld;

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16
    Bei juristischen Personen wie der Beklagten kommt gemäß § 141 ZPO nur die Anhörung des gesetzlichen Vertreters in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 7 Ta 378/07 -, Rn. 21, juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 19. Oktober 1964 - II ZR 109/62 -, Rn. 14, juris).

    Folgerichtig richtet sich auch die Sanktion für die Missachtung der Anordnung des persönlichen Erscheinens gegen den geladenen gesetzlichen Vertreter (LAG Köln, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 7 Ta 378/07 -, Rn. 21; Zöller/ Greger , ZPO, 31. Aufl., § 141 ZPO, Rn. 13).

  • LAG Sachsen, 20.05.2015 - 4 Ta 5/15

    Ermessensfehlerhafte Verhängung eines Ordnungsgeldes nach Urteilsverkündigung

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16
    Die Verhängung eines Ordnungsgeldes scheidet zwar aus, wenn das Gericht ungeachtet der Abwesenheit der Partei oder ihrer nicht ordnungsgemäßen Vertretung in dem Termin, zu dem das persönliche Erscheinen angeordnet worden ist, den Rechtsstreit durch Protokollierung eines Prozessvergleichs oder Erlass eines Urteils beendet (vgl. Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 4 Ta 5/15 (3) -, Rn. 20, juris).
  • LAG Köln, 30.05.2009 - 10 Ta 109/09

    Ordnungsgeld; Nichterscheinen; Vertreter; Prozessbevollmächtigter

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16
    Die Höhe des Ordnungsgeldes von 300 EUR ist mit Rücksicht auf die grundsätzlich in Betracht zu ziehende Spannbreite von 5 EUR bis 1.000 EUR moderat gewählt und auch mit Rücksicht auf den Gesamtstreitwert des Verfahrens in keiner Weise zu beanstanden (vgl. zur Höhe des Ordnungsgelds Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. Mai 2009 - 10 Ta 109/09 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 19.10.1964 - II ZR 109/62

    Parteivernehmung bei offener Handelsgesellschaft

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16
    Bei juristischen Personen wie der Beklagten kommt gemäß § 141 ZPO nur die Anhörung des gesetzlichen Vertreters in Betracht (LAG Köln, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 7 Ta 378/07 -, Rn. 21, juris unter Verweis auf BGH, Urteil vom 19. Oktober 1964 - II ZR 109/62 -, Rn. 14, juris).
  • LAG Köln, 12.06.2002 - 4 Sa 480/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Zivilprozessordnung

    Auszug aus LAG Köln, 18.11.2016 - 4 Ta 278/16
    Wie sich aus § 57 Abs. 2 ArbGG ergibt, kommt der Streitbeilegung durch Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine besondere Bedeutung zu (LAG Köln, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 Sa 480/02 -, Rn. 2, juris).
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