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   LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12   

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LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12 (https://dejure.org/2013,20992)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.03.2013 - 7 Sa 261/12 (https://dejure.org/2013,20992)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12 (https://dejure.org/2013,20992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung zwischen vergütungspflichtigen Arbeitsunterbrechungen und unbezahlten gesetzliche Pausen; Annahmeverzugslohnklage einer arbeitsbereiten Flugsicherheitskraft bei arbeitgeberseitig angeordneten Pausen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen vergütungspflichtigen Arbeitsunterbrechungen und unbezahlten gesetzliche Pausen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 24.08.2012 - 4 Sa 1183/11
    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Der Arbeitnehmer, der zu dem vom Arbeitgeber festgelegten Schichtbeginn zur Arbeit erscheint, bietet zur rechten Zeit, am rechten Ort und in der rechten Weise seine Arbeit für die Dauer des Schichtbeginns tatsächlich an (LAG Köln vom 24.08.2012, 4 Sa 1183/11).

    Eine Gegenmeinung vertritt dagegen die Auffassung, dass von einer gesetzlichen Ruhepause im Sinne des § 4 S. 1 ArbZG nur die Rede sein könne, wenn die zeitliche Lage der Ruhepause spätestens bei Beginn der jeweiligen Tagesarbeitszeit festgelegt worden sei (LAG Köln vom 16.05.2012, 3 Sa 49/12; hierzu ebenfalls neigend: LAG Köln vom 24.08.2012, 4 Sa 1183/11; ferner Neumann/Biebl ArbZG, 15. Auflage, § 4 Rn. 3).

    Zudem findet die Auffassung, dass Lage und Dauer der täglichen Arbeitspause per definitionem spätestens beim Tagesschichtbeginn feststehen muss, auch keine hinreichende Stütze in § 4 ArbZG selbst (a. A.: LAG Köln vom 24.08.2012, 4 Sa 1183/11).

    Diese in § 9 Abs. 2 BV-neu enthaltene Regelung wäre überflüssig, wenn es sich bei den in § 9 Abs. 1 BV-neu erwähnten gesetzlichen Ruhepausen nicht lediglich um die gesetzlichen Mindestruhezeiten nach§ 4 Satz 1 ArbZG handeln würde (ebenso LAG Köln vom 24.08.2012,4 Sa 1183/11; LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12).

  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es hierfür aus, dass die Pause im Vorhinein, also vor ihrem Beginn festgelegt worden sein muss, und dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG vom 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG vom 29.10.2002, NZA 2003, 1212; LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12; Schliemann, ArbZG, § 4 Rn. 19).

    Da die BV-neu keine Aussage zum Beginn ihrer Geltungsdauer trifft, ist davon auszugehen, dass sie am Tag nach dem Abschluss des Einigungsstellenverfahrens, also am 01.02.2011, in Kraft treten sollte (LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12).

    Diese in § 9 Abs. 2 BV-neu enthaltene Regelung wäre überflüssig, wenn es sich bei den in § 9 Abs. 1 BV-neu erwähnten gesetzlichen Ruhepausen nicht lediglich um die gesetzlichen Mindestruhezeiten nach§ 4 Satz 1 ArbZG handeln würde (ebenso LAG Köln vom 24.08.2012,4 Sa 1183/11; LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 603/01

    Arbeitsbereitschaft und Ruhepausen eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von der Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, freigestellt ist (BAG vom 16.12.2009, NZA 2010, 505; BAG vom 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG vom 29.10.2002, NZA 2003, 1212).

    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es hierfür aus, dass die Pause im Vorhinein, also vor ihrem Beginn festgelegt worden sein muss, und dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG vom 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG vom 29.10.2002, NZA 2003, 1212; LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12; Schliemann, ArbZG, § 4 Rn. 19).

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von der Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, freigestellt ist (BAG vom 16.12.2009, NZA 2010, 505; BAG vom 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG vom 29.10.2002, NZA 2003, 1212).

    Nach der Rechtsprechung des BAG reicht es hierfür aus, dass die Pause im Vorhinein, also vor ihrem Beginn festgelegt worden sein muss, und dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Pause weiß, wie lange sie andauern soll (BAG vom 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG vom 29.10.2002, NZA 2003, 1212; LAG Köln vom 03.08.2012, 5 Sa 252/12; Schliemann, ArbZG, § 4 Rn. 19).

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass er in der Substanz auf die ihm obliegende Mitbestimmung verzichtet (BAG vom 26.04.2005, 1 AZR 76/04, NZA 2005, 892 ff.).
  • LAG Köln, 16.05.2012 - 3 Sa 49/12
    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Eine Gegenmeinung vertritt dagegen die Auffassung, dass von einer gesetzlichen Ruhepause im Sinne des § 4 S. 1 ArbZG nur die Rede sein könne, wenn die zeitliche Lage der Ruhepause spätestens bei Beginn der jeweiligen Tagesarbeitszeit festgelegt worden sei (LAG Köln vom 16.05.2012, 3 Sa 49/12; hierzu ebenfalls neigend: LAG Köln vom 24.08.2012, 4 Sa 1183/11; ferner Neumann/Biebl ArbZG, 15. Auflage, § 4 Rn. 3).
  • BAG, 18.11.2009 - 5 AZR 774/08

    Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge für Pausen - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Während sich der Arbeitnehmer in einer Arbeitszeitpause nach§ 4 ArbZG befindet, ist er aus Rechtsgründen nicht leistungsfähig, § 297 BGB (BAG vom 18.11.2009, 5 AZR 774/08; LAG Köln a.a.O.).
  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09

    Bereitschaftsdienst und Ruhepausen

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Entscheidendes Merkmal der Ruhepause ist, dass der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von der Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, freigestellt ist (BAG vom 16.12.2009, NZA 2010, 505; BAG vom 13.10.2009, AP § 2 ArbZG Nr. 4; BAG vom 29.10.2002, NZA 2003, 1212).
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 236/10

    Parteiwechsel in der Revisionsinstanz - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12
    Seine monatliche (Mindest-) Arbeitszeit beträgt auf Grund des Urteils des Bundesarbeitsgericht vom 21.06.2011,9 AZR 236/10, 160 Stunden.
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12 - wird dahingehend berichtigt, dass der im Tenor genannte Betrag "357,97" ersetzt wird durch den Betrag "357,77".

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 909/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    § 4 ArbZG erfordert nicht, dass die Lage der Pausenzeiten jeweils bereits vor Schichtbeginn festgelegt würde (BAG, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 9 AZR 139/08, BAGE 132, 195, Rz. 46 ff.; Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 AZR 603/01, BAGE 103, 197, juris-Rz. 26; LAG Köln, Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/1, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 65 ff.; Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 55 ff.; zweifelnd: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris-Rz. 124).

    Selbst wenn die Lage der Pause aber in einigen Fällen nicht vor Schichtbeginn mitgeteilt worden wäre bzw. die Lage der Pause im Nachhinein geändert worden sein sollte, führte der darin liegende Verstoß gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung nicht zur Unwirksamkeit der Pausenanordnung (ebenso: LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 97; aA LAG Köln, Urteil vom 26. Juni 2013 - 3 Sa 1054/12, juris-Rz. 94 ff.; Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 Sa 1068/12, n.v.).

    Es wäre dann Sache des Arbeitnehmers vorzutragen, warum - z. B. auf Grund nach außen nicht offensichtlicher individueller Sonderinteressen - im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat (so auch LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 64; Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 86).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der einzelnen Pausenanordnungen sind durch die Regelungen in § 9 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung gewahrt (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2013 - 10 Sa 43/13, juris-Rz. 69 ff.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 29 ff.; aA: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris- Rz. 135 ff.; Urteil vom 14. August 2013 - 3 Sa 134/13, juris-Rz. 95 ff.).

  • LAG Köln, 06.05.2014 - 12 Sa 848/13

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Es wäre dann Sache des Arbeitnehmers vorzutragen, warum - z. B. auf Grund nach außen nicht offensichtlicher individueller Sonderinteressen - im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat (so auch LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 64; Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 86).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der einzelnen Pausenanordnungen sind durch die Regelungen in § 9 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung gewahrt (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2013 - 10 Sa 43/13, juris-Rz. 69 ff.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 29 ff.; aA: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris- Rz. 135 ff.; Urteil vom 14. August 2013 - 3 Sa 134/13, juris-Rz. 95 ff.).

  • LAG Köln, 17.10.2013 - 7 Sa 380/13

    Gesetzliche Ruhepause; Break; Annahmeverzug

    - Parallelfall zu 7 Sa 261/12 vom 21.03.2013 - .

    Die vorliegend zur Entscheidung berufene 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat zu der Problematik der Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei den Fluggastkontrolleuren der Beklagten am Flughafen K /B , zu der beim Arbeitsgericht Köln wie auch beim Landesarbeitsgericht eine Vielzahl von Parallelverfahren anhängig waren und sind, in ihrem Grundsatzurteil vom 21.03.2013 zum Verfahren 7 Sa 261/12 umfassend Stellung genommen.

  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 271/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Es wäre dann Sache des Arbeitnehmers vorzutragen, warum - z. B. auf Grund nach außen nicht offensichtlicher individueller Sonderinteressen - im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat (so auch LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 64; Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 86).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der einzelnen Pausenanordnungen sind durch die Regelungen in § 9 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung gewahrt (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2013 - 10 Sa 43/13, juris-Rz. 69 ff.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 29 ff.; aA: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris- Rz. 135 ff.; Urteil vom 14. August 2013 - 3 Sa 134/13, juris-Rz. 95 ff.).

  • LAG Köln, 10.06.2014 - 12 Sa 270/14

    Luftsicherheitsassistenten und Zuschlag

    Es wäre dann Sache des Arbeitnehmers vorzutragen, warum - z. B. auf Grund nach außen nicht offensichtlicher individueller Sonderinteressen - im Einzelfall etwas anderes zu gelten hat (so auch LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 64; Urteil vom 03. August 2012 - 5 Sa 252/12, LAGE § 4 ArbZG Nr. 3, juris-Rz. 86).

    Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich der einzelnen Pausenanordnungen sind durch die Regelungen in § 9 der Betriebsvereinbarung Dienst- und Pausenregelung gewahrt (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21. März 2013 - 7 Sa 261/12, juris-Rz. 84 ff.; Urteil vom 14. Juni 2013 - 10 Sa 43/13, juris-Rz. 69 ff.; Urteil vom 17. Juni 2013 - 2 Sa 59/13, juris-Rz. 29 ff.; aA: LAG Köln, Urteil vom 26. April 2013 - 4 Sa 1120/12, ZAP EN-Nr. 434/2013, juris- Rz. 135 ff.; Urteil vom 14. August 2013 - 3 Sa 134/13, juris-Rz. 95 ff.).

  • LAG Hamm, 21.11.2013 - 15 Sa 630/13

    Gutschrift von Stunden

    Dies schließt ein, dass der Arbeitnehmer während der Pause von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von der Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, freigestellt ist (LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12, ArbuR 2013, 412; BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09, NZA 2010, 505).

    Denn zum einen handelte es sich hierbei nicht um arbeitszeitrechtliche Ruhepausen, zum anderen waren diese Pausen unstreitig nicht vor ihrem Beginn in der Weise von der Beklagten festgelegt worden, dass der Kläger bei ihrem Beginn wusste, wie lange diese andauern sollten (zu diesem Erfordernis BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08, AP § 2 ArbZG Nr. 4; LAG Köln, 21.03.2013, a. a. O.).

  • LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13

    Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei Fluggastkontrolle

    - Parallelfall zu 7 Sa 261/12 vom 21.03.2013 - .

    Die vorliegend zur Entscheidung berufene 7. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat zu der Problematik der Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei den Fluggastkontrolleuren der Beklagten am Flughafen K /B , zu der beim Arbeitsgericht Köln wie auch beim Landesarbeitsgericht eine Vielzahl von Parallelverfahren anhängig waren und sind, in ihrem Grundsatzurteil vom 21.03.2013 zum Verfahren 7 Sa 261/12 umfassend Stellung genommen.

  • LAG Hamm, 21.11.2013 - 15 Sa 631/13

    Gutschrift von Stunden

    Dies schließt ein, dass der Arbeitnehmer während der Pause von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von der Verpflichtung, sich zur Arbeit bereit zu halten, freigestellt ist (LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 261/12, ArbuR 2013, 412; BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 157/09, NZA 2010, 505).

    Denn zum einen handelte es sich hierbei nicht um arbeitszeitrechtliche Ruhepausen, zum anderen waren diese Pausen unstreitig nicht vor ihrem Beginn in der Weise von der Beklagten festgelegt worden, dass der Kläger bei ihrem Beginn wusste, wie lange diese andauern sollten (zu diesem Erfordernis BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08, AP § 2 ArbZG Nr. 4; LAG Köln, 21.03.2013, a. a. O.).

  • LAG Köln, 21.03.2013 - 7 Sa 1456/11

    Bezahlung von Zeiten der Arbeitsunterbrechung

    - Parallelverfahren zu 7 Sa 261/12 - .
  • LAG Köln, 19.12.2013 - 13 Sa 411/13

    Pausen und Mitbestimmung

  • LAG Köln, 16.07.2015 - 7 Sa 735/14

    Vergütungspflicht des Arbeitgebers während gesetzlicher Pausen

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