Rechtsprechung
   LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32370
LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13 (https://dejure.org/2013,32370)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.08.2013 - 11 Ta 87/13 (https://dejure.org/2013,32370)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. August 2013 - 11 Ta 87/13 (https://dejure.org/2013,32370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,32370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats; Unzuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 5 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 6
    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Generelle Regelung der Anzeige- und Nachweispflichten vor Ablauf des dritten Krankheitstages kann mitbestimmungspflichtig sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • ArbG Köln - 2 BVGa 16/13
  • LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Soweit die nach § 87 Abs. 1 BetrVG notwendige Mitbestimmung reicht, kann der Arbeitgeber die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats nicht dadurch begründen, dass er eine betriebsübergreifende Regelung verlangt (BAG, Beschl. v. 09.12.2003 - 1 ABR 49/02 - m.w.N.).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03

    Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Dabei war die sich mittelbar aus § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ergebende Obergrenze von 10.000,-- EUR zu beachten (vgl.: BAG, Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - LAG Köln, Beschl. v. 21.02.2006 - 9 TaBV 34/05 -).
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 68/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen der Unfallverhütung

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Dieser Nebenleistungsanspruch dient dem Schutz der Mitbestimmungsrechte aus § 87 BetrVG (BAG, Beschl. v. 16.06.1998 - 1 ABR 68/97 -).
  • LAG Köln, 08.03.2002 - 4 TaBV 2/02

    Einstweilige Verfügung

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Bei eindeutiger Rechtslage kann auf zusätzliche Anforderungen einen Verfügungsgrund ggf. ganz verzichtet werden (LAG Köln, Beschl. v. 08.03.2002 - 4 TaBV 2/02 - m.w.N.).
  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06

    Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Ein zwingendes Erfordernis zur betriebsübergreifenden Regelung kann sich z.B. aus arbeitstechnischen oder rechtlichen Gründen ergeben (BAG, Beschl. v. 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 -).
  • LAG Köln, 21.02.2006 - 9 TaBV 34/05

    Betriebsrat, Unterlassungsanspruch, Verhaltenskontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Dabei war die sich mittelbar aus § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ergebende Obergrenze von 10.000,-- EUR zu beachten (vgl.: BAG, Beschl. v. 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - LAG Köln, Beschl. v. 21.02.2006 - 9 TaBV 34/05 -).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 454/06

    Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Ein derartiger Fall der "subjektiven Unmöglichkeit" der Regelung auf rein betrieblicher Ebene liegt nicht vor, wenn es nicht um die Verteilung von Leistungen geht, die der Arbeitgeber freiwillig zur Verfügung stellt, sondern wenn dieser des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung bedarf, um eine von ihm an sich geschuldete Leistung zu kürzen oder Regelungen zu treffen, welche die Arbeitnehmer belasten (vgl.: BAG, Urt. v. 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 - m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinsichtlich der Erteilung von

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Würde die Arbeitgeberin nicht zur Mitteilung der Unwirksamkeit ihrer Anweisung angehalten, würde der mitbestimmungswidrige Zustand fortgeschrieben (vgl. auch: LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11 - m. w. N.) .
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer unternehmenseinheitlichen oder betriebsübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zu begründen (BAG, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 ABR 19/11 - m.w.N.).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13
    Hierauf und auf Unterlassung vertragswidriger Maßnahmen hat der Betriebsrat einen eigenständigen Anspruch (BAG, Beschluss vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - m. w. N.).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

  • BAG, 25.01.2000 - 1 ABR 3/99

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Nürnberg, 10.09.2002 - 6 (5) TaBV 41/01

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung von Dienstkleidung; Wirksamkeit

  • LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung; Einstweilige Verfügung

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Bei einer in höherem Maße zweifelhaften Rechtslage kann regelmäßig keine einstweilige Verfügung ergehen (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Beschl. v. 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, aaO Rn. 50 ff.; LAG Köln, Beschl. v. 21.8.2013, 11 Ta 87/13, BeckRS 2013, 73949 Rn. 31; LAG Hessen, Beschl. v. 15.11.2012, 5 TaBVGa 257/12, BeckRS 2013, 67432, jew. mwN).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Selbst wenn der Antragsteller die hier begehrte Unterlassungsverfügung auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens befristet und damit eine Sicherungsverfügung beantragt hätte oder man annimmt, die Sicherungsverfügung sei als "Minus in der Leistungsverfügung enthalten, so dass sie unter Teilzurückweisung des Antrages und ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO zugesprochen werden könnte - wofür hier insbesondere wegen § 938 ZPO einiges spricht (zum Verhältnis von § 938 ZPO zu § 308 ZPO vgl. Zöller/G.Vollkommer, ZPO, 32. Auflage, § 938 Rn. 2 m.w.N.) -, würde dadurch die umfassende Interessenabwägung nicht überflüssig (ebenso LAG Köln vom 21.08.2013 - 11 Ta 87/13, juris, Rz. 31; GMP/Spinner, ArbGG, 9. Auflage, § 85 Rn. 37; HWK/Bepler/Treber, 7. Auflage, § 85 ArbGG Rn. 13; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 3. Auflage, Rn. K112; ausdrücklich offen gelassen durch LAG Berlin-Brandenburg vom 12.07.2016 - 7 TaBVGa 520/16, juris, Rz. 34/35).

    Bei einer in höherem Maße zweifelhaften Rechtslage kann regelmäßig keine einstweilige Verfügung ergehen (LAG Köln vom 21.08.2013 - 11 Ta 87/13, juris, Rz. 31; Hess. LAG vom 15.11.2012 - 5 TaBVGa 257/12, juris, Rz. 25; Walker in: Schwab/Weth, ArbGG, 5. Auflage, § 85 Rn. 65).

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2014 - 8 TaBV 129/13

    Umfang einer Gesamtbetriebsvereinbarung über Anzeige- und Nachweispflichten im

    Der Betriebsrat rügt die Rechtfehlerhaftigkeit des arbeitsgerichtlichen Beschlusses unter Hinweis auf einen anderslautenden Beschluss des LAG L. vom 21.08.2013 in einem Parallelverfahren (Az. 11 Ta 87/13).

    Die Kammer nimmt insoweit zunächst auf die zutreffenden Erwägungen des Landesarbeitsgerichts Köln im Beschluss vom 21.08.2013 im parallel gelagerten Verfahren des Betriebsrats Flughafen L.-C. / U.-T. (einstweiliges Verfügungsverfahren, 11 Ta 87/13) Bezug, soweit es dort heißt:.

  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

    Bei einer in höherem Maße zweifelhaften Rechtslage kann regelmäßig keine einstweilige Verfügung ergehen (vgl. dazu LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018, 3 TaBVGa 6/17, juris Rn. 50 ff.; LAG Köln, Beschluss vom 21.08.2013, 11 Ta 87/13, juris Rn. 31; LAG Hessen, Beschluss vom 15.11.2012, 5 TaBVGa 257/12, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21

    Corona-Selbsttest während Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht

    Nochmals erhöht sind die Anforderungen an den Erlass einer Leistungsverfügung, wenn nicht ganz eindeutig eine die Rechte des Betriebsrats verletzende Maßnahme des Arbeitgebers vorliegt, sondern die Rechtslage zweifelhaft ist (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17, Rn. 66, juris; LAG Köln, Beschluss vom 21.08.2013 - 11 Ta 87/13 -, Rn. 31, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht