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   LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11   

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https://dejure.org/2011,10374
LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11 (https://dejure.org/2011,10374)
LAG Köln, Entscheidung vom 22.09.2011 - 13 Sa 59/11 (https://dejure.org/2011,10374)
LAG Köln, Entscheidung vom 22. September 2011 - 13 Sa 59/11 (https://dejure.org/2011,10374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsrente; betriebliche Übung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsrente; betriebliche Übung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist die betriebliche Übung als Rechtsquelle vom Gesetzgeber ausdrücklich anerkannt worden; Berechnung vorzeitiger Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung vorzeitiger Betriebsrente aufgrund betrieblicher Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01

    Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die betriebliche Übung ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, dass den Inhalt der Arbeitsverhältnisse gestaltet und geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen durften, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 -, zitiert nach Juris).

    Zwar hat eine Mitteilung des Arbeitgebers über die Betriebsrentenhöhe im Regelfall nicht den Erklärungswert, sich unabhängig von der in Bezug genommenen Versorgungsordnung verpflichten zu wollen ( vgl. BAG, Urteil vom 23.04.2002 - 3 AZR 224/01 ).

    In dem vom Bundearbeitsgericht im Urteil vom 23.04.2002 ( 3 AZR 224/01 ) entschiedenen Fall lag der Rentenberechnung des Arbeitgebers allerdings eine ausdrückliche und ins Einzelne gehende Berechnungsregel zugrunde.

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Hierzu ist auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 12.11.1991 (3 AZR 520/90) zu verweisen.

    Im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.11.1991 (3 AZR 520/90) kommt es für die maßgebenden Bezüge auf die Bruttobezüge des betreffenden Arbeitsnehmers im Zeitpunkt seines Ausscheidens an, ohne dass hierbei zwischen Durchschnittswerten und dem letzten erhaltenen Bruttomonatsgehalt unterschieden wird.

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Erstmals mit seinem Urteil vom 23.01.2001 (3 AZR 164/00) habe das Bundesarbeitsgericht seine frühere Rechtsprechung zur Berechnung der vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente geändert.

    Hiervon weicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 23.01.2001 (3 AZR 164/00) ab, die sich im Ergebnis dahingehend auswirkt, dass bei Versorgungszusagen, die einen versicherungsmathematischen Abschlag vorsehen, die mehrfache Berücksichtigung der fehlenden Betriebstreue zwischen vorgezogener Inanspruchnahme und fester Altersgrenze unzulässig ist.

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1352/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    - im Anschluss an LAG Köln - 10 Sa 1352/10 v. 10.06.2011 - .

    Das Berufungsgericht schließt sich in vollem Umfang den Entscheidungsgründen der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in einer Parallelentscheidung vom 10.06.2011 (10 Sa 1352/10) an:.

  • BAG, 05.11.2008 - 5 AZR 455/07

    Zeitzuschläge

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände gemäß § 133, 157 BGB auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

    Wenn der Arbeitgeber die Leistungen für den Arbeitnehmer erkennbar auf Grund einer anderen und sei es auch tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht hat erbringen wollen, kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, ihm solle eine Leistung auf Dauer unabhängig von dieser Rechtspflicht gewährt werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.11.2008 - 5 AZR 455/07 -, zitiert nach Juris).

  • LAG Köln, 03.08.2011 - 3 Sa 1301/10

    Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG für die Beklagte auch im Hinblick auf die Entscheidungen der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.06.2011 (3 Sa 1357/10) und 03.08.2011 (3 Sa 1301/10) zuzulassen.
  • LAG Köln, 15.06.2011 - 3 Sa 1357/10

    Betriebsrente bei Gesamtversorgungssystem; Berechnung der anzurechnenden

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG für die Beklagte auch im Hinblick auf die Entscheidungen der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15.06.2011 (3 Sa 1357/10) und 03.08.2011 (3 Sa 1301/10) zuzulassen.
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Für das Entstehen einer betrieblichen Übung genügt es, dass der Arbeitgeber den objektiven Eindruck einer bindenden Zusage und damit einen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand gesetzt hat ( vgl. BAG, Urteil vom 30.10.1984 - 3 AZR 236/82, in DB 1985, S. 1747 f ).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Mit Urteil vom 21.03.2006 (3 AZR 374/05) habe das Bundesarbeitsgericht diese geänderte Rechtsprechung für Gesamtversorgungssysteme ergänzt.
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 59/11
    Schon in seinem Urteil vom 13.03.1990 (3 AZR 338/89 - bestätigt durch Urteil vom 12.03.1991 - 3 AZR 102/90) geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass bei Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf vorzeitige Altersleistung nach § 6 Satz 1 BetrAVG zur Berechnung der ihm zustehenden Betriebsrente nicht auf den Eintritt des Versorgungsfalls mit Vollendung des 60. Lebensjahres beim Kläger (Klägerin) abzustellen wäre, sondern auf den früheren Zeitpunkt bei der Berechnung des Unverfallbarkeitsfaktors nur abzustellen wäre, wenn dieser in der maßgeblichen Versorgungsregelung als feste Altersgrenze vorgesehen wäre (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BetrAVG).
  • BAG, 13.03.1990 - 3 AZR 338/89

    Zeitanteilige vorzeitige Altersrente

  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. September 2011 - 13 Sa 59/11 - aufgehoben.

    das Versäumnisurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. August 2014 sowie das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. September 2011 - 13 Sa 59/11 - aufzuheben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 4. November 2010 - 6 Ca 11587/09 - zurückzuweisen.

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