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   LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 132/20   

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https://dejure.org/2020,16310
LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 132/20 (https://dejure.org/2020,16310)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.06.2020 - 6 Sa 132/20 (https://dejure.org/2020,16310)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - 6 Sa 132/20 (https://dejure.org/2020,16310)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • ArbG Siegburg, 08.01.2020 - 4 Ca 1102/19
    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 132/20
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 08.01.2020 - 4 Ca 1102/19 - abgeändert und die Beklagte (ehemals Beklagte zu 2) verurteilt, an die Klägerin.

    Die Klägerin beantragt zuletzt, I. das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 08.01.2020 - 4 Ca 1102/19 - abzuändern und die Beklagte zu 2 zu verurteilt, an die Klägerin.

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 132/20
    Der Leitsatz der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24.03.2009 - 9 AZR 733/07) laute: "Sind die in Geld geleistete Nettovergütung und der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung in ihrer Summe nach § 850c Abs. 1, § 850e Nr. 3 ZPO unpfändbar, verstößt eine Anrechnung des Sachbezugs auf das Arbeitseinkommen gegen das Verbotsgesetz des §§ 107 Abs. 2 S. 5 GewO." Der Arbeitgeber habe die 312 EUR (Sachbezug Pkw) auf den für einen nichtbegünstigten Gläubiger nicht pfändbaren Anteil des Arbeitslohns verrechnet.
  • ArbG Hamm, 06.08.2020 - 4 Ca 1696/19
    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2020 - 6 Sa 132/20
    Mit der am 26.08.2019 beim Arbeitsgericht Siegburg erhobenen Klage - 4 Ca 1696/19 -, die später mit dem ersten, hier zur Entscheidung anstehenden Verfahren verbunden worden ist, hat die Klägerin ebenfalls monatlich 500, 00 EUR gefordert für die Monate April, Mai und Juni 2019.
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2022 - 9 Sa 407/21

    Berücksichtigung des unterhaltsberechtigten Ehepartners bei der Berechnung der

    Die Erfüllung des Anspruchs auf private Nutzung des PKWs ist deshalb grundsätzlich Sachbezug i. S. v. § 107 Abs. 2 S. 1 und 5 GewO (BAG vom 24.03.2009 - 9 AZR 733/07, LAG Köln vom 25.06.2020 - 6 Sa 132/20, Rn. 72, Hess. LAG vom 15.10.2008 - 6 Sa 125/07).

    Von dem sich daraus ergebenden Nettoeinkommen darf gem. § 107 Abs. 2 S. 5 GewO ein Nettoabzug für die Zurverfügungstellung des PKWs nur in der Höhe erfolgen, wie es die Pfändungsfreigrenzen zulassen (vgl. zur Berechnung BAG vom 24.03.2009 aaO., LAG Köln vom 25.06.2020 aaO., Hess. LAG vom 15.10.2008 aaO.).

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