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   LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21   

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https://dejure.org/2021,34021
LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21 (https://dejure.org/2021,34021)
LAG Köln, Entscheidung vom 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21 (https://dejure.org/2021,34021)
LAG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 9 TaBV 7/21 (https://dejure.org/2021,34021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einigungsstelle - Videokonferenz - Dienstplanung - Umkleidezeiten

  • IWW

    § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, § ... 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 129 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2und 3 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG, § 129 Abs. 1, 2 BetrVG, § 30 Abs. 1 Satz 4 BetrVG, § 129 BetrVG, Art. 44 Satz 1 DSGVO, Art. 45 Abs. 1 Satz 1 DSGVO, Art. 46 DSGVO, Art. 46 Abs. 2 Buchst. c DSGVO, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1Nr. 2 BetrVG, § 293 BGB, § 87 Abs. 1 BetrVG, Richtlinie 2003/88/EG, § 76 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 BetrVG, § 98 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 76 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 76 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 92a ArbGG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle; Videokonferenz; Dienstplanung; Umkleidezeiten

  • rechtsportal.de

    Einigungsstelle; Videokonferenz; Dienstplanung; Umkleidezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Beschluss einer arbeitsrechtlichen Einigungsstelle auch wirksam wenn durch Verwendung des Videokonferenzsystems Cisco Webex möglicherweise gegen DSGVO verstoßen wurde

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle per Videokonferenz

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Einigungsstellen-Ergebnis wichtiger als Datensicherheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arbeitsrechtliche Einigung wirksam trotz möglichem DSGVO-Verstoß bei Nutzung des Video-Dienstes Cisco Webex

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 926
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Arbeitszeit iSv. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist deshalb die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer verpflichtet bzw. berechtigt ist, seine vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten (BAG, Beschluss vom 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 20).

    Die Tarifvertragsparteien dürfen das Mitbestimmungsrecht nicht ausschließen oder einschränken, ohne die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst zu regeln (BAG, Beschluss vom12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 39).

    Kleiden sich etwa Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs um, handelt es sich um Arbeitszeit, die in den Dienstplänen zu berücksichtigen ist (BAG, Beschluss vom 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 31).

    Denn bei der Festlegung der Zeiten, die ein Arbeitnehmer für die Erledigung einzelner Arbeitsaufgaben voraussichtlich benötigt, handelt es sich nicht um eine Regelung von Beginn und Ende der Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 49).

    Nur die Zeitspanne, die dazu für den einzelnen Arbeitnehmer unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit erforderlich ist, zählt zur Arbeitszeit (BAG, Beschluss vom 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 48).

  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 43/93

    Elementare Verfahrensgrundsätze der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Letzteres dient dem Datenschutz und konkretisiert zugleich den "elementaren Verfahrensgrundsatz" (BAG, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 -, BAGE 75, 261-266, Rn. 17), dass die Einigungsstelle einen Spruch in Abwesenheit der Betriebsparteien auf Grund nichtöffentlicher mündlicher Beratung.

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz würde den Spruch der Einigungsstelle unwirksam machen (vgl. BAG, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 -, BAGE 75, 261-266, Rn. 17; Fitting, 30. Aufl. 2020, § 76 BetrVG, Rn. 74).

    Denn die Gerichte für Arbeitssachen entscheiden im Rahmen der Rechtskontrolle über die Unwirksamkeit des Spruchs, nicht aber über die Begründetheit bestimmter Rügen (BAG, Beschluss vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 43/93 -, BAGE 75, 261-266, Rn. 11).

  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Bei diesen Zeiten handelt es sich um innerbetriebliche Wegezeiten, die der Arbeitnehmer aufgrund der Anordnung des Arbeitgebers über das Anlegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung zurücklegen muss (BAG, Beschluss vom 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 -, BAGE 153, 225-233, Rn. 24 - 25).

    Hierfür kommt es - unabhängig von der Größe der Schriftzüge oder Logos - nur auf deren Erkennbarkeit an (BAG, Beschluss vom 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 -, BAGE 153, 225-233, Rn. 31), wie sie im vorliegenden Fall zu bejahen ist.

    In ihrem Falle dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG, Beschluss vom 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 -, BAGE 153, 225-233, Rn. 24 - 25).

  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Dementsprechend betrifft das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG die Lage der Grenze zwischen Arbeitszeit und Freizeit (BAG, Beschluss vom10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -, Rn. 14, juris).

    Vielmehr hätte dies nur zur Folge, dass diese Abweichung von den Regelungen im Einigungsstellenbeschuss gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (noch) der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen könnte (BAG, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -, Rn. 21, juris).

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    In einem Einigungsstellenspruch kann die Besetzung einer Einigungsstelle hingegen nicht festgelegt werden (BAG, Beschluss vom 09. Juli 2013 - 1 ABR 19/12 -, BAGE 145, 330-340, Rn. 32).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Eine Einigungsstelle kann nicht durch einen Spruch gegen den Willen einer Betriebspartei die Besetzung einer ständigen oder einer künftig für bestimmte Gegenstände zuständigen Einigungsstelle festlegen (BAG, Beschluss vom 26. August 2008 - 1 ABR 16/07 -, BAGE 127, 276-297, Rn. 45).
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Dies folgt aus dem Normcharakter einer Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese soweit aufrecht zu erhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 -, BAGE 155, 326-346, Rn. 41; BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, Rn. 60, juris; BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 -, Rn. 65, juris; BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 125; BAG, Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 -, BAGE 80, 366-379, Rn. 47).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Dies folgt aus dem Normcharakter einer Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese soweit aufrecht zu erhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 -, BAGE 155, 326-346, Rn. 41; BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, Rn. 60, juris; BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 -, Rn. 65, juris; BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 125; BAG, Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 -, BAGE 80, 366-379, Rn. 47).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Dies folgt aus dem Normcharakter einer Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese soweit aufrecht zu erhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 -, BAGE 155, 326-346, Rn. 41; BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, Rn. 60, juris; BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 -, Rn. 65, juris; BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 125; BAG, Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 -, BAGE 80, 366-379, Rn. 47).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Köln, 25.06.2021 - 9 TaBV 7/21
    Dies folgt aus dem Normcharakter einer Betriebsvereinbarung, der es gebietet, im Interesse der Kontinuität und Rechtsbeständigkeit einer gesetzten Ordnung diese soweit aufrecht zu erhalten, wie sie auch ohne den unwirksamen Teil ihre Ordnungsfunktion noch entfalten kann (BAG, Urteil vom 19. Juli 2016 - 3 AZR 134/15 -, BAGE 155, 326-346, Rn. 41; BAG, Urteil vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 -, Rn. 60, juris; BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 -, Rn. 65, juris; BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 125; BAG, Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 4/95 -, BAGE 80, 366-379, Rn. 47).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 14/14

    Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

  • ArbG Köln, 13.01.2021 - 2 BV 83/20
  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 304/20

    Vergütung von Umkleidezeiten außerhalb des Betriebs

    Hierfür kommt es - unabhängig von der Größe der Schriftzüge oder Logos - nur auf deren Erkennbarkeit an (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 31; LAG Köln 25. Juni 2021 - 9 TaBV 7/21 - Rn. 46, jeweils mwN., juris).
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