Rechtsprechung
LAG Köln, 27.07.2007 - 11 Sa 172/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Beweiswert von Zeugenaussagen; Aufrechnung gegenüber unpfändbarer Vergütungsforderung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 394 S. 1 BGB; §§ 286 Abs. 1 S. 1, 398 Abs. 1 ZPO
Beweiswert von Zeugenaussagen; Aufrechnung gegenüber unpfändbarer Vergütungsforde-rung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer grundsätzlichen Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise; Zeugenaussage der Ehegattin des Geschäftsführers der Arbeitgeberin und deren Mitgesellschafterin; Beweiswert von Zeugenaussagen; Aufrechnung mit Ansprüchen wegen schuldhafter Verletzung der ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige Abwertung bestimmter Zeugengruppen - Sozialschutz bei Aufrechnung gegen unpfändbare Vergütungsforderung mit Schadensersatzforderung der Arbeitgeberin aus treuwidriger und vorsätzlicher Nachteilszufügung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 04.09.2006 - 8 Ca 3185/04
- LAG Köln, 27.07.2007 - 11 Sa 172/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 441/57
Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Zuvielzahlungen - Sozialschutz nach § …
Auszug aus LAG Köln, 27.07.2007 - 11 Sa 172/07
Ob und inwieweit der mit § 394 Satz 1 BGB zu Gunsten des Arbeitnehmers gewollte Sozialschutz wegen einer vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber verübten treuwidrigen und vorsätzlichen Nachteilszufügung weichen muss, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, wobei das Gewicht des mit § 394 Satz 1 BGB gewollten Sozialschutzes und der Treueverstoß gegeneinander abzuwägen sind (im Anschluss an BAG, Urteil vom 31.03.1960 - 5 AZR 441/57, AP Nr. 5 zu § 394 BGB).Dieses Aufrechnungsverbot gilt allerdings dann nicht, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses durch eine vorsätzliche unerlaubte oder strafbare Handlung schädigt und der Arbeitgeber mit der daraus gegebenen Schadensersatzforderung gegenüber einer unpfändbaren Forderung des Arbeitnehmers aufrechnet (BAG, Urteil vom 31.03.1960 - 5 AZR 441/57, AP Nr. 5 zu § 394 BGB, zu 4. a) der Gründe m. w. Nachw.).
Im Übrigen bestimmt sich die Frage, ob und inwieweit der mit § 394 Satz 1 BGB zu Gunsten des Arbeitnehmers gewollte Sozialschutz wegen einer von dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber verübten treuwidrigen und vorsätzlichen Nachteilszufügung weichen muss, nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, wobei das Gewicht des mit § 394 Satz 1 BGB gewollten Sozialschutzes und der Treueverstoß gegeneinander abzuwägen sind (BAG, Urteil vom 31.03.1960 - 5 AZR 441/57, AP Nr. 5 zu § 394 BGB, Leitsatz 2).
Sie muss auch prüfen, "inwieweit" er im Einzelfall weichen muss (BAG, Urteil vom 31.03.1960 - 5 AZR 441/57, AP Nr. 5 zu § 394 BGB, zu 4. b) der Gründe).
- LAG Köln, 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00
Erneute Zeugenvernehmung; Wiederholung der Beweisaufnahme; Parteivernehmung; …
Auszug aus LAG Köln, 27.07.2007 - 11 Sa 172/07
Eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise (hier die Ehegattin des Geschäftsführers der Arbeitgeberin und deren Mitgesellschafterin) ist unzulässig (wie LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4).Eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise ist unzulässig (so ausdrücklich LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4, Leitsatz 1; ebenso bereits zuvor LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - 11 Sa 1106/98, zitiert nach juris).
Von der damit eingeräumten Befugnis ist nur zurückhaltend und aus konkretem Anlass Gebrauch zu machen, um einen Missbrauch des Zeugniszwangs zu vermeiden (LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4, Leitsatz 2;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur Zivilprozessordnung, 65. Aufl. 2007, § 398 Rdnr. 1).
Es bestehen somit keine Anhaltspunkte für die Erwartung, die Zeugin könnte bei einer zweiten Vernehmung etwas anderes aussagen als bei ihrer ersten (zu diesem Erfordernis für eine erneute Zeugenvernehmung nach § 398 Abs. 1 ZPO siehe LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4).
- BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02
Betriebliche Übung - Schriftformklausel
Auszug aus LAG Köln, 27.07.2007 - 11 Sa 172/07
Abgesehen davon, dass es bereits durchgreifenden Bedenken unterliegt, ob einer solchen Kenntnis bzw. Duldung der Beklagten im Hinblick auf die in § 8 des Arbeitsvertrags der Parteien vom 01.04.2003 enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel, nach der u.a. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Wirksamkeit bedürfen und mündliche Vereinbarungen auch über die Aufhebung der Schriftform nichtig sind, überhaupt rechtsgeschäftliche Bedeutung zukommt (vgl. BAG, Urteil vom 24.06.2003 - 9 AZR 302/02, AP Nr. 63 zu § 242 BGB Betriebliche Übung), hat die vom Kläger für seine - von der Beklagten bestrittenen - Behauptungen, die Beklagte habe positive Kenntnis davon gehabt, dass er auf deren Rechnung tanke, zudem sei in der Familie O allgemein bekannt gewesen, dass er mit Genehmigung des Geschäftsführers der Beklagten auf deren Rechnung tanke, benannte Zeugin N O ausweislich des Sitzungsprotokolls des Arbeitsgerichts Aachen - Gerichtstag Düren vom 23.08.2005 nicht bestätigt. - LAG Köln, 26.02.1999 - 11 Sa 1106/98
Eigenkündigung; Beweiswürdigung
Auszug aus LAG Köln, 27.07.2007 - 11 Sa 172/07
Eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise ist unzulässig (so ausdrücklich LAG Köln, Urteil vom 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4, Leitsatz 1; ebenso bereits zuvor LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - 11 Sa 1106/98, zitiert nach juris).
- ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal, …
Zudem ist eine grundsätzliche Zeugenabwertung für bestimmte Personenkreise unzulässig (LAG Köln 27.07.2007 - 11 Sa 172/07 - 01.12.2000 - 11 Sa 1147/00, LAGE § 448 ZPO Nr. 4; 26.02.1999 - 11 Sa 1106/98 -).