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   LAG Köln, 28.11.2019 - 7 Sa 368/19   

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https://dejure.org/2019,40881
LAG Köln, 28.11.2019 - 7 Sa 368/19 (https://dejure.org/2019,40881)
LAG Köln, Entscheidung vom 28.11.2019 - 7 Sa 368/19 (https://dejure.org/2019,40881)
LAG Köln, Entscheidung vom 28. November 2019 - 7 Sa 368/19 (https://dejure.org/2019,40881)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Köln, 07.03.2019 - 11 Ca 7305/18
    Auszug aus LAG Köln, 28.11.2019 - 7 Sa 368/19
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.03.2019 in Sachen 11 Ca 7305/18 wird zurückgewiesen mit der klarstellenden rechnerischen Berichtigung des erstinstanzlichen Urteilstenors dahingehend, dass der Teilzeit-Prozentsatz der Reduzierung der Arbeitszeit für die Freistellungszeiträume 24.01.

    Die Beklagte und Berufungsklägerin beantragt, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils vom 07.03.2019, Aktenzeichen 11 Ca 7305/18, die Klage abzuweisen.

  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

    Auszug aus LAG Köln, 28.11.2019 - 7 Sa 368/19
    Dabei ist die Frage zu klären, ob das betriebliche Organisationskonzept oder die zugrundeliegende unternehmerische Aufgabenstellung durch die vom Arbeitnehmer gewünschte Abweichung wesentlich beeinträchtigt werden (std. Rspr. des BAG, z. B. BAG vom 13.11.2007, 9 AZR 36/07, Rn. 28 bei juris m.w.N.).

    Zwar sind nach Ansicht des BAG bei der Beurteilung des Teilzeitwunsches eines Arbeitnehmers nach § 8 Abs. 4 TzBfG im Verhältnis des Arbeitgebers zum Arbeitnehmer die Motive, die der Arbeitnehmer für seinen Teilzeitanspruch angibt, ohne Bedeutung und nicht zu berücksichtigen (BAG vom 13.11.2007, 9 AZR 36/07, Rn. 25 bei juris).

  • ArbG Cottbus, 07.12.2023 - 2 Ca 62/23

    Unbefristete Verringerung der Arbeitszeit

    Dagegen kommt es nicht darauf an, ob sich ein konkreter Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers unter einen vom Arbeitgeber nach eigenem Gutdünken geschaffenen numerus clausus bestimmter Teilzeitmodelle subsumieren lässt oder nicht (so LAG Köln, Urteil vom 28.11.2019 - 7 Sa 368/19).
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