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   LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17   

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LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17 (https://dejure.org/2017,22832)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.06.2017 - 4 Ta 125/17 (https://dejure.org/2017,22832)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 (https://dejure.org/2017,22832)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Darlegungslast hinsichtlich behaupteter Geschäftsfähigkeit; Beweislast für das Vorliegen von Arglist; Unverzügliche Anfechtung; keine Anwendung von § 167 ZPO auf die Regelung des § 121 Abs. 1 BGB

  • IWW

    §§ 127 Abs. 2 Satz 2, 3 ZPO, ... 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, 78 Satz 1 ArbGG, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 11 a Abs. 1 ArbGG, § 105 Abs. 1 BGB, § 104 Nr. 2 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1, 1. Alt. BGB, § 119 Abs. 1 BGB, § 121 Abs. 1 BGB, § 123 Abs. 1 BGB, § 159 Abs. 1 SGB III, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 167 ZPO, § 121 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 1 Abs. 1 KSchG, § 611 Abs. 1 BGB, § 3 EFZG, § 3 Abs. 3 EFZG, §§ 78 Satz 2 ArbGG, 72 Abs. 2 ArbGG, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des Arbeitnehmers beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des Arbeitnehmers beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.03.2010 - 6 C 15.09

    Anfechtung; Fortsetzung des Verfahrens; Inhaltsirrtum; Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Denn die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB sind nur erfüllt, wenn die Anfechtungserklärung zum Zweck und mit der Bestimmung des unverzüglichen Transports an den Anfechtungsgegner weggegeben wird, nicht dagegen, wenn die Anfechtung in einer Klageschrift erklärt wird, die erst durch das Gericht dem Anfechtungsgegner zugestellt werden muss (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 10. März 2010 - 6 C 15/09 -, Rn. 23, juris).

    Sie ist innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist zu erklären (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015- IV ZB 39/14 -, Rn. 6, juris; BVerwG, Urteil vom 10. März 2010 - 6 C 15/09 -, Rn. 21, juris).

    Denn die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB sind nur erfüllt, wenn die Anfechtungserklärung zum Zweck und mit der Bestimmung des unverzüglichen Transports an den Anfechtungsgegner weggegeben wird, nicht dagegen, wenn die Anfechtung in einer Klageschrift erklärt wird, die erst durch das Gericht dem Anfechtungsgegner zugestellt werden muss (BVerwG, Urteil vom 10. März 2010 - 6 C 15/09 -, Rn. 23, juris; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 -, Rn. 15, juris; Staudinger/Singer, BGB, Neubearbeitung 2017, § 121 Rn. 11).

  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 82/14

    Klageverzicht in einem Formularaufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Darum unterliegt in einem Aufhebungsvertrag die Beendigungsvereinbarung als solche ebenso keiner Angemessenheitskontrolle (BAG, Urteil vom 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 -, Rn. 23, juris).

    Eine Nebenabrede in Gestalt auf einen Verzicht auf das Recht, die Rechtsunwirksamkeit des Aufhebungsvertrags gerichtlich geltend zu machen (zu einem solchen Verzicht vgl. BAG, Urteil vom 12. März 2015 - 6 AZR 82/14 -, Rn. 26, juris), enthält der Aufhebungsvertrag der Parteien nicht.

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 109/05

    Sammlung Ahlers

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Eine analoge Anwendung des § 167 ZPO, der die Wirkungen der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage zurückbezieht, kommt für die Anfechtungsfrist des § 121 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 -, Rn. 15, juris, insoweit nicht aufgegeben durch BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 -, juris, siehe dort Rn. 26 aE).

    Denn jedenfalls im Fall des § 121 BGB kommt das Interesse des Empfängers, rasch Klarheit darüber zu gewinnen, ob der Anfechtungsberechtigte von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch macht, in dem Erfordernis der Unverzüglichkeit der Anfechtung zum Ausdruck und verbietet daher eine Rückwirkung der Zustellung (BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 -, Rn. 26, juris; Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 167 Rn. 3).

  • BGH, 11.10.1974 - V ZR 25/73

    Voraussetzungen der Rückbeziehung der Zustellung auf den Zeitpunkt der

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Eine analoge Anwendung des § 167 ZPO, der die Wirkungen der Zustellung auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klage zurückbezieht, kommt für die Anfechtungsfrist des § 121 Abs. 1 BGB nicht in Betracht (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 -, Rn. 15, juris, insoweit nicht aufgegeben durch BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 109/05 -, juris, siehe dort Rn. 26 aE).

    Denn die Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 Satz 2 BGB sind nur erfüllt, wenn die Anfechtungserklärung zum Zweck und mit der Bestimmung des unverzüglichen Transports an den Anfechtungsgegner weggegeben wird, nicht dagegen, wenn die Anfechtung in einer Klageschrift erklärt wird, die erst durch das Gericht dem Anfechtungsgegner zugestellt werden muss (BVerwG, Urteil vom 10. März 2010 - 6 C 15/09 -, Rn. 23, juris; BGH, Urteil vom 11. Oktober 1974 - V ZR 25/73 -, Rn. 15, juris; Staudinger/Singer, BGB, Neubearbeitung 2017, § 121 Rn. 11).

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Da die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person den gesetzlichen Regelfall bildet und Mängel der Geschäftsfähigkeit demgegenüber eine besondere Ausnahme darstellen, hat derjenige, der such auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahme berufen will, die hierfür maßgeblichen Tatsachen dazulegen und zu beweisen (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 -, Rn. 16, juris; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, Rn. 18, juris).

    (1)              Da die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person den gesetzlichen Regelfall bildet und Mängel der Geschäftsfähigkeit demgegenüber eine besondere Ausnahme darstellen (vgl. Wendtland, in: Bamberger/Roth, BGB, 42. Edition, Stand: 01.02.2017, § 104 Rn. 13), hat derjenige, der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahme berufen will, die hierfür maßgeblichen Tatsachen dazulegen und zu beweisen (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 -, Rn. 22, juris; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, Rn. 18, juris; Staudinger/Klumpp, BGB, Neubearbeitung 2017, § 104 Rn. 30).

  • BAG, 11.07.2012 - 2 AZR 42/11

    Prozessvergleich - Anfechtung - Rücktritt

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (Anschluss an BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 -, Rn. 22, juris).

    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt der Anfechtende; dass es sich hierbei um eine innere Tatsache handelt, steht dem nicht entgegen (BAG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 AZR 42/11 -, Rn. 22, juris; Erman/Arnold, BGB, 14. Aufl., § 123 Rn. 27).

  • BVerfG, 28.11.2007 - 1 BvR 68/07
    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Da die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person den gesetzlichen Regelfall bildet und Mängel der Geschäftsfähigkeit demgegenüber eine besondere Ausnahme darstellen, hat derjenige, der such auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahme berufen will, die hierfür maßgeblichen Tatsachen dazulegen und zu beweisen (Anschluss an BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 -, Rn. 16, juris; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, Rn. 18, juris).

    (1)              Da die Geschäftsfähigkeit einer natürlichen Person den gesetzlichen Regelfall bildet und Mängel der Geschäftsfähigkeit demgegenüber eine besondere Ausnahme darstellen (vgl. Wendtland, in: Bamberger/Roth, BGB, 42. Edition, Stand: 01.02.2017, § 104 Rn. 13), hat derjenige, der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahme berufen will, die hierfür maßgeblichen Tatsachen dazulegen und zu beweisen (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 -, Rn. 16, juris; BAG, Urteil vom 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 -, Rn. 22, juris; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 28. November 2007 - 1 BvR 68/07 -, Rn. 18, juris; Staudinger/Klumpp, BGB, Neubearbeitung 2017, § 104 Rn. 30).

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16

    Rückforderung angeblich rechtsgrundlos überwiesener Geldbeträge: Anforderungen an

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Substantiiert dargelegt ist ein Ausschluss der freien Willensbestimmung nach allgemeinen Grundsätzen, wenn das Gericht auf der Grundlage des Klägervorbringens zu dem Ergebnis kommen muss, die Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB lägen vor (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16 -, Rn. 13, juris).

    Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es demgegenüber nicht an (BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - VI ZR 225/16 -, Rn. 13, juris).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Gerade in einem - hier nicht gegebenen - gegenleistungslosen Verzicht auf eigentlich bestehenden Kündigungsschutz erblickt das Bundesarbeitsgericht aber die unangemessene Benachteiligung einer Klageverzichtsvereinbarung (BAG, Urteil vom 06. September 2007 - 2 AZR 722/06 -, Rn. 37, juris).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZB 39/14

    Nachlasssache: Fristen für die Anfechtung der Anfechtungserklärung der Annahme

    Auszug aus LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17
    Sie ist innerhalb einer den Umständen des Einzelfalls angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist zu erklären (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2015- IV ZB 39/14 -, Rn. 6, juris; BVerwG, Urteil vom 10. März 2010 - 6 C 15/09 -, Rn. 21, juris).
  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 275/92

    Kündigungswirsamkeit - Geistesgestörtheit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2019 - 5 Sa 41/18

    Prozessfähigkeit - Geschäftsfähigkeit - psychische Erkrankung

    Mängel der Geschäftsfähigkeit stellen demgegenüber eine besondere Ausnahme dar (LAG Köln, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - Rn. 31, juris = ZAP EN-Nr. 576/2017).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages - Geschäftsunfähigkeit - Gebot fairen

    Derjenige, der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahmeerscheinung berufen will, hat die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BAG 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - Rn. 22 mwN.; BGH 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - Rn. 16; LAG Köln 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - Rn. 31 mwN., jeweils juris).

    Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es nicht an (BGH 14. März 2017 - VI ZR 225/16 - Rn. 13 mwN.; LAG Köln 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - Rn. 32, jeweils juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.03.2019 - 7 Sa 421/18

    Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags - Geschäftsfähigkeit

    Dies ist hier nach allgemeinen Grundsätzen dann der Fall, wenn das Gericht auf der Grundlage des Tatsachenvortrags zu dem Ergebnis kommen muss, die Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB lägen vor (LAG Köln vom 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - BeckRS 2017, 129043 Rn. 19).
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