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   LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15   

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https://dejure.org/2015,44304
LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15 (https://dejure.org/2015,44304)
LAG München, Entscheidung vom 04.11.2015 - 10 Sa 523/15 (https://dejure.org/2015,44304)
LAG München, Entscheidung vom 04. November 2015 - 10 Sa 523/15 (https://dejure.org/2015,44304)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 39 MTV, §§ 43 Abs. 1, ... 240 SGB VI, § 43 Abs. 2 SGB VI, § 43 SGB VI, § 23 MTV, § 17 Abs. 4 MTV, § 2 BetrAVG, § 64 Abs. 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 67 AVG, § 67 Abs. 2 AVG, § 67 Abs. 1 AVG, § 21 TzBfG, 14 Abs. 1 TzBfG, §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG, §§ 4 Abs. 2, 21 TzBfG, § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG, § 286 Abs. 1, § 288 BGB, § 43 Abs. 2 S. 1 SGB VI, § 102 Abs. 2 S. 1 SGB VI, § 102 Abs. 2 S. 5 SGB VI, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 92, 516 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 1 TVG, 258 ZPO, 43 SGB VI
    Erwerbsminderungsrente aufgrund tarifvertraglicher Regelungen, Auslegung des Tarifvertrages, anteilige Kürzung der betrieblichen Erwerbsminderungsrente wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io

    Ansprüche aus einer betrieblichen Versorgungszusage wegen Erwerbsminderung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1; ZPO § 258; SGB VI § 43

  • rechtsportal.de

    TV-Versorgung § 8 Abs. 5; TV-Versorgung § 15
    Ungekürzte Erwerbsminderungsrente aufgrund betrieblicher Versorgungszusage unter Bezugnahme auf Feststellungen des Rentenbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 14.08.1990 - 3 AZR 285/89

    Invalidität vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
    Eine solche Anknüpfung im Hinblick auf das Verfahrensergebnis begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BAG v. 14.08.1990, 3 AZR 285/89).

    Es gelten hier im Ausgangspunkt dieselben Erwägungen, die in der Entscheidung des BAG v. 14.08.1980 (3 AZR 285/89) zur damaligen aber soweit hier von Bedeutung immer noch aktuellen Rechtslage angestellt wurden.

    Dementsprechend kann dahingestellt bleiben, ob dieser Anspruch nur dann gegeben ist, wenn das Arbeitsverhältnis nach § 39 MTV endet oder ob diese Vorschrift auch dann eingreift, wenn andere Beendigungstatbestände im Zusammenhang mit der Erwerbsminderung verwirklicht werden, soweit die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 VersTV vorliegen (vgl. zu dieser Frage BAG v. 14.08.1980, 3 AZR 285/89).

  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Auszug aus LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
    Darüber hinaus ist erforderlich, dass der ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die ausdrücklich erfassten Fälle (vgl. zuletzt BAG v. 23.07.2015, 6 AZR 490/14).
  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
    Eine Rentenbewilligung, die zu keiner rentenrechtlichen Absicherung auf unbestimmte Dauer führt, ist als Auflösungstatbestand ungeeignet (zum Ganzen siehe eingehend BAG v. 14.01.2015, 7 AZR 880/13).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Auszug aus LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
    Gegen ein solches Verständnis spricht nicht, dass in einer Versorgungsordnung oder in einem Tarifvertrag ohne weiteres zusätzliche Voraussetzungen für den Leistungsfall vorgesehen werden können (vgl. BAG v. 20.10.1987, 3 AZR 208/86).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

    Auszug aus LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
    Die Gewährung einer Dauerrente wegen einer Erwerbsminderung ist daher die Ausnahme für den Fall, dass sämtliche therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (BSG v. 29.03.2006, B 13 RJ 31/05 R) und deshalb eine Besserung unwahrscheinlich ist.
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
    Durch die Zusage der Versorgungsleistung wird nämlich das jeweilige biometrische Risiko teilweise übernommen (vgl. BAG v. 16.03.2010, 3 AZR 594/09).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
    Die darin vorgenommene Verweisung auf den VersTV vom 07.07.1993 ist nicht als statische sondern als dynamische Verweisung zu verstehen (ausführlich BAG v. 17.06.2014, 3 AZR 529/12) so dass der VersTV in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung kommt.
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG München, 04.11.2015 - 10 Sa 523/15
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktischen brauchbaren Regelung führt (zusammenfassend: BAG v. 22.04.2010, 6 AZR 962/08).
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