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   LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17   

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LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17 (https://dejure.org/2018,9362)
LAG München, Entscheidung vom 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17 (https://dejure.org/2018,9362)
LAG München, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 4 TaBVGa 16/17 (https://dejure.org/2018,9362)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 23 Abs. 3, § 76 Abs. 5 S. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 99, § 100 Abs. 1, Abs. 3; ArbGG § 81 Abs. 3; ZPO § 81, § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 264 Nr. 2
    Vorrang des Mitbestimmungsverfahrens bei Neueinstellungen gem. §§ 99 ff. BetrVG bei der Zuordnung zu einem Schichtsystem

  • IWW

    §§ 1626, ... 1627 BGB, § 87 Abs 1 Nr. 2 BetrVG, § 99 BetrVG, § 100 BetrVG, § 99 Abs. 4 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 77 Abs. 1 BetrVG, § 25 BetrVG, §§ 99, 100 BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 87 BetrVG, § 100 ArbGG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 1004 BGB, § 2, § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, Art. 12 Abs. 1 GG, § 101 BetrVG, § 99 Abs. 2 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 87 Abs. 2, § 66 Abs. 1, § 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 1, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 81 ZPO, § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, §§ 133, 157 BGB, § 308 ZPO, § 525, § 256 Abs. 1 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 2, § 81 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 ArbGG, § 264 ZPO, § 264 Nr. 2 ZPO, §§ 2, 87 Abs. 1 BetrVG, Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. 1 GG, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, §§ 99 ff. BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 100 Abs. 3 BetrVG, § 100 Abs. 1 BetrVG, § 99 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 BetrVG, § 76 Abs. 5 Satz 3 BetrVG, § 99 Abs. 1 BetrVG, § 100 Abs. 2 BetrVG, § 87 Abs. 1, § 95 Abs. 1 BetrVG, § 76 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, § 2 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 99 BetrVG
    Mitbestimmung bei Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • rewis.io

    Vorrang des Mitbestimmungsverfahrens bei Neueinstellungen gem. §§ 99 ff. BetrVG bei der Zuordnung zu einem Schichtsystem

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2 ; BetrVG § 99
    Mitwirkung des Betriebsrats bei Eingliederung neu eingestellter Beschäftigter in ein mitbestimmtes Schichtsystem

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2 ; BetrVG § 99

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Mit der Annahme, es sei zweifelhaft, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bestehe, habe das Arbeitsgericht drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2017 (BAG, Beschlüsse vom 22. August 2017-1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16 -) verkannt.

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in den vom Betriebsrat angezogenen Entscheidungen vom 22. August 2017 (- 1 ABR 3/16 -, juris, Rn. 16 und - 1 ABR 5/16 -, juris, Rn. 11) auf eine einschränkende Auslegung verzichtet und hat über die enger gefassten Hilfsanträge befunden.

    Jedenfalls mit Blick darauf, dass das Bundesarbeitsgericht in rechtlich gleichgelagerten Fällen (BAG, Beschlüsse vom 22. August 2017-1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16 -) Unterlassungsansprüche zuerkannt hat, kann nicht davon gesprochen werden, dass ein außerhalb der Rechtsordnung liegendes Ziel verfolgt wird.

    Der Betriebsrat kann sich gegen zu erwartende weitere Verstöße der Arbeitgeberin gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (vgl. grundlegend BAG, Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, juris, Rn. 31 ff; vgl. auch BAG, Beschluss vom 22. August 2017-1 ABR 5/16 -, juris, Rn. 18, m.w.N.).

    Darüber hinaus erfasst das Mitbestimmungsrecht auch die Zuordnung der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu einem mitbestimmten Dienstplan (vgl. BAG, Beschluss vom 22. August 2017-1 ABR 5/16-, juris, Rn. 20, m.w.N.).

    (cc) Ob es bei der Zuordnung der einzelnen Beschäftigten zu einem mitbestimmten Schichtsystem mit Blick auf die Zwecksetzung des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Lage ihrer Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien und für die Gestaltung ihres Privatlebens nutzbaren Zeit zur Geltung zu bringen (vgl. BAG, Beschluss vom 22. August 2017 -1 ABR 5/16 -, juris, Rn. 20, m.w.N.), an einem kollektiven Tatbestand fehlt, wie die Arbeitgeberin meint, kann offen bleiben.

    Die Beschwerdekammer folgt insoweit nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Beschlüssen vom 22. August 2017 (1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16).

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 3/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Mit der Annahme, es sei zweifelhaft, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bestehe, habe das Arbeitsgericht drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2017 (BAG, Beschlüsse vom 22. August 2017-1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16 -) verkannt.

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in den vom Betriebsrat angezogenen Entscheidungen vom 22. August 2017 (- 1 ABR 3/16 -, juris, Rn. 16 und - 1 ABR 5/16 -, juris, Rn. 11) auf eine einschränkende Auslegung verzichtet und hat über die enger gefassten Hilfsanträge befunden.

    Jedenfalls mit Blick darauf, dass das Bundesarbeitsgericht in rechtlich gleichgelagerten Fällen (BAG, Beschlüsse vom 22. August 2017-1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16 -) Unterlassungsansprüche zuerkannt hat, kann nicht davon gesprochen werden, dass ein außerhalb der Rechtsordnung liegendes Ziel verfolgt wird.

    Denn selbst wenn man insoweit von einem kollektiven Tatbestand ausgeht (so BAG, Beschluss vom 22. August 2017, a.a.O., Rn. 21), kommt das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der hier relevanten erstmaligen Zuordnung neu eingestellter Beschäftigter in ein bestehendes Schichtsystem nicht zur Anwendung.

    Die Beschwerdekammer folgt insoweit nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Beschlüssen vom 22. August 2017 (1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16).

  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 4/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Da über eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. November 2015 - 6 TaBV 7/15 -) durch das Bundesarbeitsgericht offenbar bereits entschieden sei (vgl. BAG, Beschluss vom 22. August 2017 - 1 ABR 4/16 -), der Tenor [wohl: die Entscheidungsgründe] aber noch nicht veröffentlicht seien, sei eine nicht abschließend geklärte Rechtslage gegeben.

    Mit der Annahme, es sei zweifelhaft, ob ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bestehe, habe das Arbeitsgericht drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2017 (BAG, Beschlüsse vom 22. August 2017-1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16 -) verkannt.

    Jedenfalls mit Blick darauf, dass das Bundesarbeitsgericht in rechtlich gleichgelagerten Fällen (BAG, Beschlüsse vom 22. August 2017-1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16 -) Unterlassungsansprüche zuerkannt hat, kann nicht davon gesprochen werden, dass ein außerhalb der Rechtsordnung liegendes Ziel verfolgt wird.

    Die Beschwerdekammer folgt insoweit nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Beschlüssen vom 22. August 2017 (1 ABR 3/16, 1 ABR 4/16 und 1 ABR 5/16).

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 77/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei der Anordnung von Arbeit während

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Ein grober Verstoß der Arbeitgeberin ist bei einer objektiv erheblichen und offensichtlich schwerwiegenden Pflichtverletzung zu bejahen (vgl. BAG, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 77/12 -, juris, Rn. 15; BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012-1 ABR 77/10 -, juris, Rn. 15; BAG, Beschluss vom 9. März 2011 - 7 ABR 137/09 -, juris, Rn. 15; BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010-1 ABR 55/08 -, juris, Rn. 28).

    Diese Anforderungen sind regelmäßig erfüllt, wenn die Arbeitgeberin mehrfach und erkennbar gegen ihre Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz verstoßen hat (vgl. BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012-1 ABR 77/10 -, juris, Rn. 15; BAG, Beschluss vom 18. August 2009 -1 ABR 47/08 -, juris, Rn. 36).

  • LAG Nürnberg, 21.12.2011 - 4 TaBV 19/11

    Einstellung von Mitarbeitern - Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg (vgl. LAG Nürnberg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 TaBV 19/11 -) ist die Arbeitgeberin der Auffassung, dass die Regelungen aus §§ 99, 100 BetrVG im Rahmen von Neueinstellungen abschließend seien und daneben kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG bestehe.

    Insoweit bezieht sich das Arbeitsgericht auf das Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG Nürnberg, Beschluss vom 21. Dezember 2011 -4 TaBV 19/11 -), wonach die erstmalige Eingliederung neu eingestellter Beschäftigter in eine bestehende kollektivrechtliche Arbeitszeitregelung keinen kollektiven Tatbestand darstelle, der ein zusätzliches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG auslöste.

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Erforderlich ist demnach, dass andere Indizien deutlich belegen, dass der Sinn der Norm im Text unzureichend Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. Januar 1998- 1 BvL 22/93 -, juris, Rn. 34).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2016 - 1 TaBV 59/15

    Einstellung, Zustimmungsersetzung, Betriebsrat, Leiharbeitnehmer, befristeter

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Der Betriebsrat hat für die Dauer des Verfahrens nach § 100 BetrVG die vorläufige personelle Maßnahme hinzunehmen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Mai 2016-1 TaBV 59/15 -, juris, Rn. 44).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Die teleologische Reduktion gehört dabei zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen und ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. März 1993 - 1 BvR 1045/89 -, juris, Rn. 68).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Globalantrag, der eine Vielzahl von Fallgestaltungen erfasst, insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter zumindest auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. BAG, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 ABR 19/02 -, juris, Rn. 27, m.w.N.).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 ABR 43/00

    Mitbestimmung bei Überstunden von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus LAG München, 08.02.2018 - 4 TaBVGa 16/17
    (ß) Zwar finden die Mitbestimmungsrechte in personellen und in sozialen Angelegenheiten nach ihrem Wortlaut nebeneinander Anwendung (vgl. dazu BAG, Beschluss vom 19. Juni 2011-1 ABR 43/00 -, juris, Rn. 38).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 65/05

    Einseitige Erledigterklärung im Beschlussverfahren

  • BAG, 18.08.2009 - 1 ABR 47/08

    Innerbetriebliche Stellenausschreibung - mittelbare Benachteiligung wegen des

  • BAG, 23.06.2009 - 1 ABR 23/08

    Versetzung - Allgemeiner Unterlassungsanspruch

  • BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08

    Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand

  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

  • BAG, 16.11.2011 - 7 ABR 27/10

    Leistungsbeurteilung - Tarifvertrag - Betriebsvereinbarung - Regelungssperre des

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 19/12

    Betriebsrat - Einigungsstelle - Schichtarbeit

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 18.03.2014 - 1 ABR 77/12

    Unterlassungsanspruch - grober Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtliche

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 381/14

    Außerordentliche Kündigung - Strafhaft

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

  • BAG, 27.09.2017 - 7 AZR 629/15

    WissZeitVG - Höchstbefristungsdauer - Anrechnung

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

  • BAG, 18.09.1991 - 7 ABR 63/90

    Zugang von Journalisten zum Betriebsratsbüro

  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

  • LAG Baden-Württemberg, 25.11.2015 - 6 TaBV 7/15

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Zuweisung von neu eingestellten

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von

    Das Landesarbeitsgericht München wies mit Beschluss vom 8. Februar 2018 (- 4 TaBVGa 16/17 -) einen auf diesen Sachverhalt gestützten, vom Betriebsrat im einstweiligen Verfügungsverfahren angebrachten Antrag, der Arbeitgeberin bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren den Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne - ggf. durch die Einigungsstelle ersetzte - Zustimmung des Betriebsrats bei der Schichtzuteilung zu untersagen, zurück.
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