Rechtsprechung
LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Analoge Anwendung von § 269 Abs. 3 Zivilprozessordnung (ZPO); Fiktive Klagerücknahme; Nichterscheinen der Parteien zum ersten Gütetermin; Außergerichtlich getroffene Absprache; Abgrenzung von Ruhensanordnungen nach § 54 Abs. 5 ArbGG und § 251 ZPO
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine fiktive Klagerücknahme bei Ruhen des Verfahrens aufgrund außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 19.09.2005 - 7 Ca 2076/04
- LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- ArbG Regensburg, 08.05.2006 - 4 Ca 2656/05
Auszug aus LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05
Die Berufungskammer folgt auch der vom LAG Saarland im Beschluss vom 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/2000 und vom Arbeitsgericht Regensburg im Zwischenurteil vom 8.05.2006 - 4 Ca 2656/05 vertretenen Ansicht, dass § 269 Abs. 3 ZPO gemäß § 54 Abs. 5 S 4 ArbGG (fiktive Klagerücknahme) nicht analog anzuwenden ist, wenn die Parteien im ersten Gütetermin aufgrund einer außergerichtlichen Absprache, über die sie das Gericht zuvor unterrichtet hatten, nicht erschienen sind (oder nicht verhandelt haben) und das Verfahren anschließend länger als sechs Monate ruhte. - LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00
Auszug aus LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05
Die Berufungskammer folgt auch der vom LAG Saarland im Beschluss vom 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/2000 und vom Arbeitsgericht Regensburg im Zwischenurteil vom 8.05.2006 - 4 Ca 2656/05 vertretenen Ansicht, dass § 269 Abs. 3 ZPO gemäß § 54 Abs. 5 S 4 ArbGG (fiktive Klagerücknahme) nicht analog anzuwenden ist, wenn die Parteien im ersten Gütetermin aufgrund einer außergerichtlichen Absprache, über die sie das Gericht zuvor unterrichtet hatten, nicht erschienen sind (oder nicht verhandelt haben) und das Verfahren anschließend länger als sechs Monate ruhte.
- LAG Hessen, 06.10.2008 - 4 Ta 342/08
Ruhendes Verfahren wegen laufender Vergleichsverhandlungen - Rücknahmefiktion
Demgegenüber geht die Gegenansicht zu Recht davon aus, dass ein Ruhen nach § 251 Satz 1 ZPO die Rechtsfolge von § 54 Abs. 5 Satz 4 ArbGG nicht auslöst, da § 54 Abs. 5 ArbGG keine § 251 ZPO verdrängende Spezialnorm ist (…LAG Saarland 09. Juni 2000 a. a. O.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE ArbGG 1979 § 54 Nr. 7, zu 2; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - Juris, zu 2; ArbG Regensburg 08. Mai 2006 - 4 Ca 2656/05 - Juris, zu II; Nungeßer AR-Blattei SD 160.9 Rn 89, 98, 107, 108, 114;… ErfK-Koch 8. Aufl. § 54 ArbGG Rn 12; HK-ArbR-Schmitt § 54 ArbGG Rn 15). - LAG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 13 Ta 27/14
Nichterscheinen bei der Güteverhandlung - Fiktion der Rücknahme einer Klage
c) Es kann auch nicht im Rahmen einer Auslegung von § 54 Abs. 5 ArbGG und den entsprechenden Prozesserklärungen der Parteien angenommen werden, diese hätten einen außergerichtlichen Prozessvertrag abgeschlossen, der eine Anwendung von § 54 Abs. 5 ArbGG ausschließe (so aber LAG Saarland 9. Juni 2000 - 2 Ta 2/00 - NZA-RR 2000, 546 f.; LAG Berlin 19. September 2003 - 5 Ta 1841/03 - LAGE § 54 ArbGG 1979 Nr. 7; LAG München 11. September 2006 - 6 Sa 1089/05 - juris). - ArbG Solingen, 29.02.2016 - 3 Ca 26/16
Klagerücknahmefiktion
Dies gilt etwa auch für die Entscheidung des LAG München vom 11.09.2006 (6 Sa 1089/05).Soweit zum Teil vertreten wird, dass mit der Regelung des § 54 Abs. 5 ArbGG untätig bleibende Parteien sanktioniert werden sollen, sodass die Regelung nur bei Versäumung des Termins aus Nachlässigkeit zur Anwendung kommen soll (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; vgl. auch LAG München, 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05), schließt sich das Gericht dieser Auffassung nicht an.
- LAG Hamm, 02.06.2020 - 12 Ta 313/20
Beiderseitige Säumnis im Gütetermin; Klagerücknahmefiktion; Zuständigkeit des …
Denn diese Fälle hängen nicht ausschließlich von der Säumnis im Gütetermin und einer Fristberechnung ab (vgl. LAG Saarland, 09.06.2000 - 2 Ta 2/00; LAG München. 11.09.2006 - 6 Sa 1089/05; LAG Köln. 17.11.2015 - 12 Ta 298/15) , sondern bedürfen einer sorgfältigen Bewertung und Ermittlung des Sachverhalt, was mit den eingeschränkten Möglichkeit außerhalb der mündlichen Verhandlung kaum zu erreichen ist.