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   LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16   

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https://dejure.org/2016,39524
LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16 (https://dejure.org/2016,39524)
LAG München, Entscheidung vom 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16 (https://dejure.org/2016,39524)
LAG München, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 50/16 (https://dejure.org/2016,39524)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch des örtlichen Betriebsrats eines Unternehmens mit mehreren Betriebsstätten im Hinblick auf Informationen über beschäftigte schwerbehinderte Menschen

  • rewis.io

    Auskunftsanspruch des örtlichen Betriebsrats eines Unternehmens mit mehreren Betriebsstätten im Hinblick auf Informationen über beschäftigte schwerbehinderte Menschen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15

    Anspruch auf Überlassung einer Kopie des Verzeichnisses über Schwerbehinderte zur

    Auszug aus LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16
    Die Einhaltung der auf die Gesamtheit aller dem Unternehmen zuzuordnenden Betriebe bezogenen Pflicht zur Mindestbeschäftigung i. S. d. §§ 71, 72 SGB IX ist daher auch nur durch den Gesamtbetriebsrat zu überprüfen (vgl. Düwell in Dau/Düwell/Joussen, Sozialgesetzbuch IX, § 93 Rn. 7; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 93 Rn. 17; LAG München 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16; LAG München 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15).

    Seine Beteiligung war daher nicht geboten (vgl. LAG München 27.07.2016 - 3 TaBV 90/15; LAG München 21.06.2016 -6 TaBV 16/16, m. w. N.).

  • LAG München, 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16

    Auskunft des örtlichen Betriebsrats über die im Unternehmen beschäftigten

    Auszug aus LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16
    Die Einhaltung der auf die Gesamtheit aller dem Unternehmen zuzuordnenden Betriebe bezogenen Pflicht zur Mindestbeschäftigung i. S. d. §§ 71, 72 SGB IX ist daher auch nur durch den Gesamtbetriebsrat zu überprüfen (vgl. Düwell in Dau/Düwell/Joussen, Sozialgesetzbuch IX, § 93 Rn. 7; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 93 Rn. 17; LAG München 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16; LAG München 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15).

    Seine Beteiligung war daher nicht geboten (vgl. LAG München 27.07.2016 - 3 TaBV 90/15; LAG München 21.06.2016 -6 TaBV 16/16, m. w. N.).

  • LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16

    Beschäftigung Behinderter - Beschäftigtenquote - Überwachung - Betriebsrat oder

    Auszug aus LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16
    Infolge des Fehlens einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Empfänger der Unterlagen nach § 80 Abs. 2 Satz 3 SGB IX und einer Abweichung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18.08.2016 (1 TaBV 2/16) war die Rechtsbeschwerde nach §§ 92 Abs. 1 Satz 1, 72 Abs. 2 ArbGG zuzulassen.
  • BAG, 16.08.2011 - 1 ABR 22/10

    Betriebsrat - Zuständigkeit - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 50/16
    Träger des Überwachungsrechts ist dabei der Betriebsrat und nicht der Gesamtbetriebsrat (vgl. BAG 16.08.2011 - 1 ABR 22/10, Rn. 29).
  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 74/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 50/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.03.2018 - 1 ABR 74/16

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 11. Oktober 2016 - 9 TaBV 50/16 - wird zurückgewiesen.
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