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   LAG München, 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16   

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https://dejure.org/2016,70911
LAG München, 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16 (https://dejure.org/2016,70911)
LAG München, Entscheidung vom 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16 (https://dejure.org/2016,70911)
LAG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 8 TaBV 39/16 (https://dejure.org/2016,70911)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorlageanspruch des Betriebsrats betreffend Unterlagen über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - funktionelle Zuständigkeit

  • rewis.io

    Vorlageanspruch des Betriebsrats betreffend Unterlagen über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - funktionelle Zuständigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Nürnberg, 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16

    Beschäftigung Behinderter - Beschäftigtenquote - Überwachung - Betriebsrat oder

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16
    Erfolglose Beschwerde der AGin: der örtliche BR hat Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Anzeige nach § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und des Verzeichnisses nach § 80 Abs. 1 SGB IX, bezogen auf das ganze Unternehmen (wie LAG Nürnberg vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16; entgegen LAG München vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16, vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15, und vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16).

    Insoweit bleibt es bei der funktionellen Zuständigkeit der jeweiligen Einzelbetriebsräte (vgl. zum Ganzen: LAG Nürnberg, Beschluss vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16, m.w.N.).

  • LAG München, 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15

    Anspruch auf Überlassung einer Kopie des Verzeichnisses über Schwerbehinderte zur

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16
    Erfolglose Beschwerde der AGin: der örtliche BR hat Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Anzeige nach § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und des Verzeichnisses nach § 80 Abs. 1 SGB IX, bezogen auf das ganze Unternehmen (wie LAG Nürnberg vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16; entgegen LAG München vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16, vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15, und vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16).

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG mit Blick auf die abweichenden Entscheidungen der 6. Kammer (vgl. Beschluss vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16), der 3. Kammer (vgl. Beschluss vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15) und der 9. Kammer (vgl. Beschluss vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16) des Landesarbeitsgerichts München zuzulassen.

  • LAG München, 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16

    Auskunft des örtlichen Betriebsrats über die im Unternehmen beschäftigten

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16
    Erfolglose Beschwerde der AGin: der örtliche BR hat Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Anzeige nach § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und des Verzeichnisses nach § 80 Abs. 1 SGB IX, bezogen auf das ganze Unternehmen (wie LAG Nürnberg vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16; entgegen LAG München vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16, vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15, und vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16).

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG mit Blick auf die abweichenden Entscheidungen der 6. Kammer (vgl. Beschluss vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16), der 3. Kammer (vgl. Beschluss vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15) und der 9. Kammer (vgl. Beschluss vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16) des Landesarbeitsgerichts München zuzulassen.

  • LAG München, 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16

    Auskunft des örtlichen Betriebsrats über die im Unternehmen beschäftigten

    Auszug aus LAG München, 12.10.2016 - 8 TaBV 39/16
    Erfolglose Beschwerde der AGin: der örtliche BR hat Anspruch auf Übermittlung einer Kopie der Anzeige nach § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und des Verzeichnisses nach § 80 Abs. 1 SGB IX, bezogen auf das ganze Unternehmen (wie LAG Nürnberg vom 18.08.2016 - 1 TaBV 2/16; entgegen LAG München vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16, vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15, und vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16).

    Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 92 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG mit Blick auf die abweichenden Entscheidungen der 6. Kammer (vgl. Beschluss vom 21.06.2016 - 6 TaBV 16/16), der 3. Kammer (vgl. Beschluss vom 28.07.2016 - 3 TaBV 90/15) und der 9. Kammer (vgl. Beschluss vom 11.10.2016 - 9 TaBV 49/16) des Landesarbeitsgerichts München zuzulassen.

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 21/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats - funktionelle Zuständigkeit

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 12. Oktober 2016 - 8 TaBV 39/16 - aufgehoben.
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