Rechtsprechung
LAG München, 15.03.2005 - 8 Sa 914/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Nichtigkeitsklage - Widerspruchsausschuss - Integrationsamt - ehrenamtlicher Richter - Vorbefasstheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss eines ehrenamtlichen Richters von der Ausübung des Richteramtes im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Mitwirkung an der Entscheidung des Widerspruchsausschusses eines Integrationsamtes als Ausschlussgrund; Qualifizierbarkeit des Widerspruchsverfahrens als ...
- Judicialis
ZPO § 41 Nr. 6; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 41 Nr. 6 § 579 Abs. 1 Nr. 1, 2
Keine Ausschließung eines ehrenamtlichen Richters in Arbeitssachen aufgrund früherer Mitwirkung an Entscheidung des Widerspruchsausschusses eines Integrationsamtes - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.1980 - V ZR 16/80
Wiederaufnahmeverfahren - Nichtigkeitsklage - Richterausschluß
Auszug aus LAG München, 15.03.2005 - 8 Sa 914/04
Mit dieser Norm wird der gesetzliche Richter näher bestimmt, was wegen der verfassungsmäßigen Forderung, ihn im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, ihre ausweitende Anwendung verbietet (vgl. insoweit BGH vom 5. Dezember 1980 - V ZR 16/80 - NJW 1981, 127).1.3 Im Übrigen erscheint es geboten, darauf hinzuweisen, dass § 41 Nr. 6 ZPO auf Beschlüsse des Widerspruchsausschusses bei Integrationsämtern nicht ausgedehnt werden kann; der Bundesgerichtshof hat nämlich in seiner Entscheidung vom 5. Dezember 1980 (V ZR 16/80 - NJW 1981, 1273) erkannt, dass mit § 41 Nr. 6 ZPO der gesetzliche Richter näher bestimmt wird, der wegen der verfassungsmäßigen Forderung, ihn im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, einer ausweitenden Anwendung nicht zugänglich ist.
- VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467
Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten in beiden Rechtszügen, auf die beigezogenen Akten des Arbeitsgerichtes München (Az. 12 Ca 7206/01 und 12 Ca 11592/00) und des Landesarbeitsgerichtes München (Az. 8 Sa 1046/02 und 8 Sa 914/04) sowie auf die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.