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   LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19   

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https://dejure.org/2019,50267
LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19 (https://dejure.org/2019,50267)
LAG München, Entscheidung vom 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19 (https://dejure.org/2019,50267)
LAG München, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 3 TaBV 90/19 (https://dejure.org/2019,50267)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 256 Abs. 1; BetrVG § 92 Abs. 1, Abs. 2
    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

  • IWW

    § 92 Abs. 1 BetrVG, §§ ... 80, 92 BetrVG, § 92 BetrVG, § 83a Abs. 2 S. 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 23 Abs. 3 BetrVG, § 90 BetrVG, § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 89 Abs. 2, 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 92 Abs. 2 BetrVG, §§ 91 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    ZPO § 256 Abs. 1; BetrVG § 92 Abs. 1 und Abs. 2
    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung, Rechtsverhältnis, Feststellungsanspruch, Personalplanung, Werkvertragsarbeitnehmer

  • rewis.io

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässiges Feststellungsbegehren des Betriebsrats auf Unterrichtung über Werkvertragsarbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Personalplanung gelten auch für Fremdmitarbeiter

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 08.11.2016 - 1 ABR 64/14

    Personalplanung - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebs und deren Entwicklung umfassend und anhand von Unterlagen unterrichtet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13 m.w.N.; bestätigt durch BAG, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 ABR 43/17 - Rn. 21 ff.).

    Hierzu gehören auch Vorschläge zur Änderung einer bestehenden und vom Arbeitgeber praktizierten Personalplanung - vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 21 unter Bezugnahme auf BAG, Beschluss vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/89 - unter B. II. 2. b) der Gründe).

    Damit verkennt die Arbeitgeberin, dass sie den Informationsanspruch des Betriebsrats nach § 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG rechtzeitig, d.h. zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, erfüllen muss (vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13).

  • LAG Berlin, 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88

    Personalplanung; Arbeitsgericht; Beschlussverfahren; Entscheidungsreife

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Mit der Feststellung seiner Rechte nach § 92 BetrVG begehrt der Betriebsrat deshalb die Feststellung eines Rechtsverhältnisses (vgl. Fitting, BetrVG, 29. Aufl. 2018, § 92 Rn. 45; ErfK/Kania, 20. Aufl. 2020, § 92 Rn. 12; Schulze-Doll in Düwell, BetrVG, 5. Aufl. 2018, § 92 Rn. 30; Thüsing in Richardi, BetrVG, 16. Aufl. 2018, § 92 BetrVG, Rn. 5, insoweit ohne Begründung LAG Berlin, Beschluss vom 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88).

    Die Arbeitgeberin bestreitet damit nach wie vor, dass es sich bei ihren Überlegungen und Feststellungen zum Abschluss eines Werkvertrags um eine personalplanerische Maßnahme handelt, die Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats nach § 92 BetrVG auslöst (in diesem Sinne auch LAG Berlin, Beschluss vom 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88 - unter II.B.1. der Gründe).

    Der Arbeitgeber ist dem Betriebsrat aber in dem Maße zur Information verpflichtet, wie er selbst plant (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 13.06.1988 - 9 TaBV 1/88 - unter II. B. 2. der Gründe).

  • BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90

    Beschäftigung von Fremdarbeitern als Einstellung

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Der künftige Einsatz von Fremdarbeitnehmern löst erst, aber bereits dann Aufgaben des Betriebsrats aus, wenn der Arbeitgeber sich zu einem solchen Einsatz entschließt und dazu konkrete Schritte unternimmt (vgl. BAG, Beschluss vom 09.07.1991 - 1 ABR 45/90 - unter B. II. 3. a) bb) der Gründe).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Eine Kostenentscheidung war nicht zu treffen (vgl. BAG, Beschluss vom 02.10.2017 - 1 ABR 59/06 -).
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 1/14

    Feststellungsanträge im Beschlussverfahren - Feststellungsinteresse -

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Wird ein zunächst gegenwärtiges Rechtsverhältnis während des Rechtsstreits durch Zeitablauf oder Änderung tatsächlicher Umstände zu einem vergangenen, bleibt die Feststellungsklage nur zulässig, wenn sich aus der erstrebten Feststellung konkrete gegenwärtige oder zukünftige Rechtsfolgen ableiten lassen (vgl. BAG, Beschluss vom 20.01.2015 - 1 ABR 1/14 - Rn. 18 m.w.N.).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Hierzu gehören auch Vorschläge zur Änderung einer bestehenden und vom Arbeitgeber praktizierten Personalplanung - vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 21 unter Bezugnahme auf BAG, Beschluss vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/89 - unter B. II. 2. b) der Gründe).
  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Inhalt eines Vorschlags des Betriebsrats nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann daher sein, die Erledigung der im Betrieb anfallenden Aufgaben durch Arbeitnehmer von Fremdfirmen verrichten zu lassen, wie auch umgekehrt, gegenwärtig von Arbeitnehmern solcher Fremdfirmen verrichtete Arbeiten durch Arbeitnehmer des Betriebs, ggf. auch durch neu einzustellende Arbeitnehmer, verrichten zu lassen (siehe BAG, Beschluss vom 31.01.1989 - 1 ABR 72/87 - unter B. II. 2. b) der Gründe).
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 43/17

    Vorlageanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Der Betriebsrat soll zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die personelle Situation des Betriebs und deren Entwicklung umfassend und anhand von Unterlagen unterrichtet werden (vgl. BAG, Beschluss vom 06.11.2016 - 1 ABR 64/14 - Rn. 13 m.w.N.; bestätigt durch BAG, Beschluss vom 12.03.2019 - 1 ABR 43/17 - Rn. 21 ff.).
  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

    Auszug aus LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19
    Das liefe auf die Erstellung eines Rechtsgutachtens hinaus, was den Gerichten verwehrt ist (st. Rspr., vgl. BAG, Beschluss vom 18.05.2016 - 7 ABR 41/14 - Rn. 13 m.w.N.).
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